28.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 42 / Tagesordnungspunkt 11

Stephan PilsingerCDU/CSU - Zugang zu Verhütungsmitteln

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein vorgezogenes Fazit: Gut, dass wir über dieses Thema reden. Leider reden wir hierüber verfrüht. Grundsätzlich ist gegen die Forderung der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einem kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln nichts einzuwenden. Diese dienen letztlich dazu, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren. Ich finde es begrüßenswert, dass sich die beiden Fraktionen für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen.

Frauen, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, greifen aus Kostengründen häufig zu weniger sicheren Verhütungsmitteln oder verzichten sogar ganz auf Verhütungsmittel. Sie setzen sich somit dem Risiko aus, ungewollt schwanger zu werden. Die Kosten für eine Abtreibung werden vom Staat übernommen, nicht dagegen die Kosten für Verhütungsmittel. Das ist paradox.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unser Ziel sollte es aber sein, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden; denn wir als Staat sind verpflichtet, das ungeborene Leben mit seinem Recht auf Leben zu schützen. Dies ist umso wichtiger, da die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zunimmt. Allein im ersten Quartal 2018 wurden rund 27 200 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Das sind 2,2 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Daher befürworte ich den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln, wenn sie den Abbruch ungewollter Schwangerschaften verhindern.

Allerdings sehe ich in den Anträgen auch noch Potenzial für Verbesserungen. Sie fordern eine Informationskampagne. Diese gibt es schon. Der Bund fördert die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, auch zum Thema Empfängnisverhütung.

Besonders problematisch finde ich allerdings Folgendes, nämlich die Forderung im Antrag der Fraktion Die Linke, dass verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe, also eine Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung für alle, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Das lehne ich ausdrücklich ab. Weder verschreibungspflichtige Verhütungsmittel noch operative Eingriffe dienen der Behandlung oder der Vermeidung von Krankheiten.

Wer verhütet, der will auf eine verantwortungsbewusste Familienplanung hinwirken, der will unerwünschten Schwangerschaften vorbeugen und dadurch Schwangerschaftsabbrüche verhindern. Eine Sterilisation ohne medizinischen Grund gehört in erster Linie zur persönlichen Lebensplanung des Versicherten. Damit geht auch ein Risiko einher. Zu eigenverantwortlichen Entscheidungen des Versicherten gehört auch eine eigenverantwortliche Entscheidung zur Finanzierung dieser Leistung. Das kann nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft sein.

Wenn wir einkommensschwache Frauen bei Verhütungsmitteln finanziell unterstützen wollen, dann aus Steuermitteln. Das bedeutet den Ausbau entsprechender Transferleistungen, zum Beispiel im Sozialgesetzbuch XII.

Um jedoch überhaupt höhere Finanzmittel für Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen diskutieren zu können, fehlen uns die Zahlen. Die beiden Anträge geben keinerlei Auskunft darüber, wie viele Menschen Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel hätten und was uns das kostet. Wir probieren dies gerade aus. Das Modellprojekt biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung – wird uns im September 2019 voraussichtlich eine solide Datenbasis liefern. Dann können wir gerne weiterreden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächste spricht für die SPD die Abgeordnete ­Josephine Ortleb.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7249368
Wahlperiode 19
Sitzung 42
Tagesordnungspunkt Zugang zu Verhütungsmitteln
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