28.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 42 / Zusatzpunkt 7

Thomas SeitzAfD - Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe

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Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

Dieser den Gulag überlebenden Alexander Solschenizyn zugeschriebene Ausspruch passt zur heutigen Diskussion; denn bei der Verfolgung und Kriminalisierung der politischen Gegner ist die SED-Nachfolgepartei genauso eifrig wie bei der Zerstörung der Grundlagen unserer Rechtsordnung.

(Beifall bei der AfD)

Nach der Straflosigkeit der Beförderungserschleichung nun also die Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe! Beide Vorlagen befördern die salamitaktische Einführung eines solchen von Solschenizyn beschriebenen Systems.

(Lachen der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE])

Der Gesetzentwurf der Linken tischt uns das Märchen auf, dass es bei dem Thema Ersatzfreiheitsstrafe um Armutsdelikte geht. Delikte wie Diebstahl, Beförderungserschleichung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sind aber ganz einfach Massendelikte, die überwiegend mit der Verhängung einer Geldstrafe sanktioniert werden. Es ist damit zwangsläufig, dass es auch häufig zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen kommt. Die Tat selbst hat aber nichts mit Armut zu tun.

Natürlich ist eine Geldstrafe in der Regel für denjenigen leichter zu erbringen, dessen Einkommen die existenziellen Lebenshaltungskosten überschreitet, der kreditwürdig ist und der vielleicht auch noch über Vermögen verfügt. Die bestehenden Regularien nehmen darauf aber schon in vielerlei Hinsicht Rücksicht. So kann nach § 42 StGB oder § 459a StPO zunächst ein Zahlungsaufschub genauso gewährt werden wie Ratenzahlungen.

Aufgrund der Öffnungsklausel im EGStGB wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, ersatzweise gemeinnützige Arbeit zu leisten. In Baden-Württemberg kann so durch die Ableistung von vier Stunden gemeinnütziger Arbeit – im Ausnahmefall sogar durch lediglich drei Stunden – ein Tagessatz abgegolten werden. Diese Regelungen unter dem bereits erwähnten Motto „Schwitzen statt Sitzen“ haben sich bewährt und tragen jedes Jahr dazu bei, etwa 190 000 Hafttage abzuwenden.

(Beifall bei der AfD)

Daneben wird die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe nach § 459f StPO aufgeschoben, wenn sie eine unbillige Härte darstellt. Dies erfasst den Fall, dass ein Verurteilter krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, genauso wie den Fall, dass die Ableistung der Arbeit an einer fehlenden Betreuungsmöglichkeit für Kinder scheitert.

Die behauptete Diskriminierung ärmerer Straftäter durch die Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe entpuppt sich damit schnell als Luftnummer und als Scheinkorrelation im Sinne der Statistik; denn der Grund für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ist nicht die finanzielle Schwäche dieser Menschen. Der Grund liegt vielmehr in ihrer Respektlosigkeit gegenüber dem deutschen Recht und der deutschen Gesellschaft

(Beifall bei der AfD)

und auch gegenüber den Opfern ihrer Straftaten, die nicht nur eine wirksame Bestrafung der Täter erwarten, sondern auch die Durchsetzung einer verhängten Strafe.

Um die aktuell in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ geführte Debatte zur Frage der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe aufzugreifen: Diese ist gerade keine „Zusatzstrafe für Armut und Krankheit“, wie es der Strafverteidiger Guthke meint, sondern sie ist mit den Worten des Bundesrichters Radke das „Rückgrat der Geldstrafe“.

Erinnern wir uns an die zeitliche Abfolge: Zunächst gab es eine Rechtsgutverletzung, die von der Gesellschaft mit der Verhängung einer Sanktion beantwortet wurde. Die Strafdrohung des Gesetzes bleibt jedoch ebenso wie die Verhängung der Strafe wirkungslos, wenn die Strafe nicht auch vollstreckt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist deshalb das notwendige Surrogat der Geldstrafe. Nach Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe wird die Geldstrafe übrigens in zwei von drei Fällen bezahlt, in vielen Fällen sogar unmittelbar bei der Verhaftung oder kurz danach, womit sich eine Inhaftierung ebenfalls erledigt hat.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe betrifft zu einem ganz großen Teil Menschen mit einer massiven Vorstrafenbelastung und Hafterfahrung. Auch wenn es die Linken vermutlich nicht hören wollen: Nicht wenige dieser Menschen verbringen eher ein paar Tage im Strafvollzug, als freiwillig zu arbeiten.

(Beifall bei der AfD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon gar nicht bei Ihnen! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Völliger Sozialhass gegen arme Menschen! Sie behaupten aber, die Partei der kleinen Leute zu sein!)

In der Diskussion wird weiter das Argument der Haftkosten oder knapp werdenden Haftplätzen angeführt – und das nicht zu Unrecht angesichts der von der Bundesregierung massenhaft nach Deutschland eingeladenen ausländischen Kriminellen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Canan ­Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh mein Gott! Was war das denn jetzt? Ich dachte, Sie reden sachlich-fachlich! Meine Güte!)

– Stellen Sie doch eine Zwischenfrage! – Aber die Gewährleistung der inneren Sicherheit – dazu gehört existenziell die konsequente Verfolgung von Rechtsgutverletzungen – bildet gerade den Kern der Existenzberechtigung des Staates und ist zwingende Voraussetzung für die Legitimität seines Gewaltmonopols. Hierfür muss Geld da sein, und wenn dieses knapp wird, dann gibt es ausreichend andere Felder, auf denen der Staat sparen kann, weil dort die Milliarden nur so verschleudert werden. Ich sage nur: Euro-Wahnsinn, Genderideologie oder Pseudoflüchtlinge.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt nicht Ihr Ernst! Was hat das denn mit der Ersatzfreiheitsstrafe zu tun?)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Linken ist unnötig und unbegründet. Er birgt die Gefahr einer weiteren Aushöhlung des Rechtsstaates und insbesondere eines wirksamen Strafrechts und ist daher abzulehnen.

Danke.

(Beifall bei der AfD – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Unglaublich!)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Kollege Johannes Fechner das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7249431
Wahlperiode 19
Sitzung 42
Tagesordnungspunkt Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe
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