Verena HartmannAfD - Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir beraten heute den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, kurz: ASP.
Was ist die Afrikanische Schweinepest? Sie ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich bei Wild- und Hausschweinen vorkommt und innerhalb von sieben bis zehn Tagen zum Tod führt. Es gibt keinen Impfstoff; laut Friedrich-Loeffler-Institut dauert das noch fünf Jahre.
Wie verbreitet sich der Virus? Ursprünglich kommt der Virus – wie der Name schon sagt – aus Afrika. Überträger war zunächst das Warzenschwein. Zuerst kam der Virus nach Georgien, dann in den Kaukasus, nach Russland und ins Baltikum. Nun steht er direkt vor unserer Haustür, nämlich in Polen und Tschechien. Der Virus wird über Wildschweine in einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Jahr übertragen. Durch den Menschen geschieht das viel schneller, und zwar mit einer Geschwindigkeit von 90 Kilometern pro Stunde. Damit können Tausende Kilometer Strecke überwunden werden, nämlich auf den Transitstraßen; denn der Virus ist in Essensabfällen, auf Schuhen, auf Kleidung, auf Lebensmitteln und auf Lkw-Reifen. Auf gepökeltem Fleisch hält er sich 182 Tage, auf gefrorenem Fleisch mindestens 1 000 Tage.
Was bedeutet das für Deutschland? Es hat zwar keine gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen, aber Wildschweine und Hausschweine sind betroffen und damit unsere Bauern. Deutschland ist das Exportland für Schweinefleisch. Im Mai 2018 registrierte das Statistische Bundesamt 23 000 schweinehaltende Betriebe. Wenn ein Schwein erkrankt ist, müssen alle getötet werden, das heißt der gesamte Bestand. Das gefährdet Existenzen.
(Beifall bei der AfD)
Durch das Gesetz soll eine Erleichterung für die zuständigen Behörden im Ernstfall geschaffen werden. Die Kosten der Entschädigung, zum Beispiel bei Ernteverboten für betroffene Landwirte, sind zwar detailliert aufgelistet, aber nur Deckungsbeiträge werden berücksichtigt. Die variablen Kosten wie für Saatgut und Dünger, die der Bauer aufgewendet hat, sind nicht gedeckelt. Auch fehlt eine Anpassung an den Markt. Silomais ist in diesem Jahr mit 596 Euro pro Hektar berechnet, aber das kann im nächsten Jahr schon wieder anders aussehen. Die Entschädigung scheint in § 6 Absatz 8 geregelt zu sein. Das klingt beruhigend, das ist aber nur ein Verweis auf landesrechtliche Vorschriften. Die AfD sagt: Die Bekämpfung der Seuche ist eine nationale Aufgabe. Der Standort sollte nicht zur Existenzfrage für Schweinebauern werden. Hier ist der Bund gefordert, Standards zu setzen.
(Beifall bei der AfD)
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes sieht eine verstärkte Bejagung vor. Es wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich acht Ansitze zu je fünf Stunden für die Erlegung eines Wildschweins notwendig sind. Das bedeutet 40 Stunden pro Wildschwein. Das ist ein immens hoher Zeitaufwand, zusätzlich zum jährlichen Abschussplan. Welcher Jäger hat derartig viel freie Zeit zur Verfügung? Da bleiben nur die übrig, die eine schlechte Ehe führen.
(Beifall bei der AfD – Marianne Schieder [SPD]: Oh, oh!)
Wir geben als Anregung: Polen gibt dafür Sonderurlaub. Wildschweine sind nachtaktive Wesen. Um das zu bewältigen, sollte über die Aufhebung des Nachtjagdverbotes nachgedacht werden.
Uns fehlt es allgemein an Prävention. Es gibt keine intensiven Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung, erstens speziell für Landwirte, Forstwirte und Kommunen und zweitens allgemein für die Bevölkerung. Es gibt keine Masterpläne, die gemeinsam mit den Kommunen und den betroffenen Akteuren erarbeitet werden. Ja, es gibt Verbote der Einfuhr von Schweinefleisch aus Nicht-EU-Ländern und betroffenen Ländern Osteuropas. Es gibt Desinfektionskontrollbücher für Tiertransporte. Aber was nützt dies alles ohne die dafür notwendigen Kontrollen an den Grenzen?
(Marianne Schieder [SPD]: Aha!)
Die Forderung der AfD ist eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Gewerbeaufsicht und der Produktprüfung. Es sollten Hygieneschleusen für Personen und Fahrzeuge errichtet werden, besonders an den Grenzen zu Polen und Tschechien. Das wären gezielte Maßnahmen. Auch Autobahnraststätten müssen umgehend umzäunt werden. Mülleimer müssen verschlossen bleiben und abendlich geleert werden. Nur so kann verhindert werden, dass Wildschweine sich die Essensreste holen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber dringend der Nachbesserung in den genannten Punkten. Wir, die AfD, hoffen dabei auf das Beiseiteschieben von Animositäten und auf eine lösungsorientierte Zusammenarbeit in der Sache. Hier geht es um den bestmöglichen Schutz vor einer konkreten Gefahr; denn die Seuche kommt nach Deutschland, es ist nur eine Frage der Zeit.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Kollegin Katrin Budde.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7249558 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 43 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tiergesundheitsgesetzes |