27.09.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 52 / Tagesordnungspunkt 5

Sabine DittmarSPD - Stärkung des Pflege- und Krankenhauspersonals

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geht heute ein wichtiges Gesetz in die parlamentarische Beratung, das die Situation der Pflege in den Seniorenheimen und Krankenhäusern deutlich verbessern wird. Das ist auch dringend notwendig; denn wir alle wissen aus den vielfältigen Kontakten, die wir haben, dass viele, viele Pflegekräfte ausgebrannt sind, frustriert sind von kurzfristigen Dienstplanänderungen, von dem Holen aus der freien Zeit, was eine planbare Freizeitgestaltung überhaupt nicht mehr möglich macht. Dabei brauchen wir zufriedene, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Die sind das A und O und die wichtigste Ressource, die wir in der professionellen Pflege haben.

(Beifall bei der SPD)

Genau dieses Thema gehen wir mit dem Gesetz an. Für die SPD spricht noch die Pflegebeauftragte, deshalb werde ich mich auf den Krankenhaussektor konzentrieren. Hier haben wir ja auch einiges zuwege gebracht. Jede zusätzliche und aufgestockte Pflegefachkraftstelle wird vollständig refinanziert. Ich meine hier wirklich jede; es gibt keinen Deckel nach oben. Die Tariflohnerhöhungen werden zu 100 Prozent refinanziert, und zwar rückwirkend für 2018. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung wird verbessert, Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gefördert, und, was auch wichtig ist – der Kollege Roy Kühne hat es gesagt; übrigens herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag –, die betriebliche Gesundheitsförderung wird weiter ausgebaut. Mit dieser Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen werden wir eine ganze Menge erreichen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein ebenso starkes Signal ist das Herausrechnen der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen. In Zukunft wird im Rahmen von krankenhausindividuellen Pflegebudgets das vorhandene Pflegepersonal von den Krankenkassen vollständig refinanziert. Es wird also zukünftig nicht mehr möglich sein, an der Pflege zu sparen, um Rendite oder Geld für Investitionen zu erwirtschaften. Ich hoffe, dass wir mit diesen Maßnahmen erheblich zur Stärkung der Pflege beitragen. Dass wir dabei natürlich die ambulante Pflege oder auch die Rehabilitationskliniken – das ist von einigen Vorrednern schon angesprochen worden – nicht aus dem Blick verlieren dürfen, ist uns in der SPD-Fraktion klar. Wir werden im parlamentarischen Verfahren einen verschärften Blick auf diese Debatte haben, um Abwanderungen aus diesen Bereichen in die Krankenhäuser zu verhindern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf führen wir auch ein neues Instrument für mehr Transparenz in der pflegerischen Versorgung ein. Der Pflegepersonalquotient wird für jedes einzelne Krankenhaus aufzeigen, ob es das Geld, das es rechnerisch für Pflege erlöst, auch tatsächlich für Pflege ausgibt. Schwarze Schafe werden dadurch sehr schnell identifiziert werden.

Allerdings denke ich, dass der Quotient lediglich den kalkulatorischen Durchschnitt abbildet und noch nicht den tatsächlichen Pflegebedarf der zu versorgenden Patientinnen und Patienten.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Hört! Hört!)

Deshalb bin ich auch davon überzeugt, dass der Personalquotient allein nicht ausreichen wird, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Er sorgt für mehr Transparenz – das ist gut –, genauso wie die Pflegepersonaluntergrenzen gefährliche Zustände in der Pflege vermeiden. Aber weder das eine noch das andere kann an sich das sicherstellen, was uns das Krankenhausfinanzierungsgesetz garantiert, nämlich eine hochwertige qualitative Versorgung. Deshalb meine ich, dass wir im parlamentarischen Verfahren sehr intensiv darüber diskutieren müssen, ob die Zusage des Gesetzgebers, alle Pflegestellen vollumfänglich zu finanzieren, tatsächlich ausreicht, um diese qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten, oder ob wir weitere Personalbemessungsinstrumente brauchen, so wie wir sie in der Altenpflege und in der Psychiatrie auch schon haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin davon überzeugt: Hierüber werden wir sehr leidenschaftlich diskutieren.

Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen. Ich hätte gerne noch den Krankenhausstrukturfonds gelobt, –

Nein.

– aber das mache ich dann bei der zweiten und dritten Lesung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dittmar. – Nächster Redner für die FDP-Fraktion: Dr. Andrew Ullmann.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7276133
Wahlperiode 19
Sitzung 52
Tagesordnungspunkt Stärkung des Pflege- und Krankenhauspersonals
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