27.09.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 52 / Tagesordnungspunkt 9

Christine Lambrecht - Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Digitalisierung und Globalisierung nehmen immer mehr Raum in unserem Leben ein. Wir alle genießen es wahrscheinlich, dass es mittlerweile fast aus allen Ecken der Welt Waren bei uns vor Ort zu kaufen gibt. Eine weitere Entwicklung, die wahrscheinlich auch sehr viele von Ihnen, ich auch, genießen, ist, dass wir solche Waren nicht nur beim Händler vor Ort kaufen können, sondern auch im Internet. Diese Internetkäufe nehmen zu, insbesondere über Plattformen. Das ist eine sehr angenehme Angelegenheit; denn dort bekomme ich von verschiedenen Händlern Waren angeboten, die ich mir ansonsten zusammensuchen müsste. – So weit, so gut, eine positive Entwicklung.

Was damit allerdings einhergeht, ist, dass leider nicht alle diese Händler, die ihre Waren im Internet auf solchen Plattformen anbieten, die anfallende Umsatzsteuer entrichten. Das ist sehr ärgerlich, weil dadurch eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Händlern, die ihre Umsatzsteuer entrichten, und denen, die sich dieser Verpflichtung entziehen, entsteht. Das stellt die Steuerbehörden vor eine große Herausforderung. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Lücke schließen; denn es kann nicht sein, dass es Händler gibt, die ihrer Umsatzsteuerpflicht nachkommen, und andere, die sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dass sie sich dieser Verpflichtung entziehen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen gibt es – der Name sagt es – jetzt einen Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet.

Wie wollen wir das jetzt machen? Wir wollen eine sogenannte Plattformhaftung einführen; allerdings nicht sofort und nicht in einem Schritt. Den Plattformbetreibern soll durchaus die Möglichkeit gegeben werden, Händler, die Waren auf ihrer Plattform anbieten, aber ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen, von ihrer Plattform zu nehmen. Wenn sie das nicht tun, wenn sie sagen: „Mir ist es wichtig, dass dieser Händler auf meiner Plattform anbietet“, auch gut, aber dann müssen die Plattformbetreiber die Steuerschuld übernehmen. Das ist der Weg, den wir vorschlagen, den auch die Länder in einem entsprechenden Prozess erarbeitet haben. Ich glaube, das ist der richtige Schritt, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und um die Wettbewerbsverzerrung zu beenden. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren darüber zu sprechen haben, wie genau das weitere Vorgehen ausgestaltet werden soll, das heißt, welche Daten in welcher Form übermittelt werden; je schneller wir zu einer digitalen Erfassung kommen, umso besser.

Jetzt geht es darum, dass sich die Plattformbetreiber nicht aus ihrer Verantwortung stehlen können, sondern in die Pflicht genommen werden, zu handeln, wenn sie von den Finanzbehörden das Signal bekommen: Diese Händler zahlen keine Umsatzsteuer. Ich glaube, das ist eine sehr sinnvolle Angelegenheit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen, mit zahlreichen, insgesamt über 30 einzelnen steuerlichen Regelungen. Wir setzen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtshofs um, aber wir passen auch an europäische Rechtsnormen an.

Ich will noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der allerdings nichts mit der Umsetzung von Rechtsprechung zu tun hat, sondern mit konkretem politischen Gestalten, und zwar die Förderung von E-Mobilität. Das ist ein Ziel, das sich diese Große Koalition auf die Fahnen geschrieben hat. Ein Vorschlag dazu ist in diesem Gesetz ebenfalls enthalten, und zwar geht es darum, dass wir die Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen halbieren wollen, damit der Anreiz geschaffen wird, auf diese sinnvolle, nachhaltige Form der Mobilität umzusteigen. Das ist ein Schritt, um E-Mobilität zu fördern. Es gibt noch einen ganzen Strauß von Maßnahmen, was man darüber hinaus machen kann, aber diese Maßnahme ist im Gesetz enthalten.

Meine Damen und Herren, wir werden umfassende Berichterstattergespräche führen, weil sehr detailscharfe Fragen aus ganz anderen Bereichen ebenfalls in diesem Gesetz enthalten sind. Ich freue mich darauf. Wir werden die nächsten Wochen und Monate nutzen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Der nächste Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Albrecht Glaser.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7276568
Wahlperiode 19
Sitzung 52
Tagesordnungspunkt Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta