27.09.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 52 / Tagesordnungspunkt 9

Jörg CézanneDIE LINKE - Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu den zwei Punkten aus dem Artikelgesetz, die auch die Frau Staatssekretärin angesprochen hat, etwas sagen. Wo liegt das Problem mit der Umsatzsteuer? Es ist ja schon angesprochen worden: Auf Internetplattformen bieten Händler, auch aus dem Ausland, ihre Waren an. Bei Amazon ist das offensichtlich schon mehr als die Hälfte der dort aktiven Händler. Nicht wenige dieser Händler sind aber bei deutschen Finanzämtern gar nicht registriert und führen die mit der Rechnung einbehaltene Umsatzsteuer nicht an deutsche Finanzämter ab.

Der Bundesrechnungshof hat deshalb schon 2016 von einer „Steueroase Internet“ gesprochen. Dass es dazu keine Zahlen gebe, Herr Glaser, ist natürlich – aber da muss man dann vielleicht auch einmal etwas dazu lesen – nicht ganz wahr. Eine konservative Schätzung geht davon aus, dass sich der Einnahmeverlust auf mindestens 800 Millionen Euro im Jahr beläuft. Das schon angesprochene Vereinigte Königreich geht davon aus, dass dort 1,7 Milliarden Pfund im Jahr an Steuerausfällen zu verzeichnen sind. Das wollen wir Linke, so wie die Bundesregierung ja offensichtlich auch, nicht hinnehmen.

Wir finden den Ausgangspunkt, Plattformanbieter wie eBay oder Amazon dazu zu verpflichten, die Händler auf ihren Plattformen zwecks korrekter Umsatzsteuerabführung zu erfassen, richtig. Auch richtig ist es, die Plattformanbieter beim Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten für nicht gezahlte Umsatzsteuer der Händler selbst in Haftung zu nehmen. Mehr Finanzbeamte, die diese Umsatzsteuerhinterziehung gezielt verfolgen, würden im Übrigen auch helfen.

Ich will noch zwei Bedenken anmelden:

Erstens müssen die Anforderungen an die Plattformbetreiber ausreichend scharf und der Regress beim Verstoß bedrohlich genug sein, damit die Plattformanbieter die Händler auch wirksam kontrollieren.

Zweitens müssen diese Anforderungen so gestrickt sein, dass sie auch für kleinere oder neue Plattformbetreiber erfüllbar bleiben. Die weitere Konzentration in den Händen der Großkonzerne wie eBay oder Amazon ist auch nicht in unserem Interesse.

(Beifall bei der LINKEN)

Der zweite Punkt im Hinblick auf das Artikelgesetz, den ich heute ansprechen möchte, ist die vorgesehene Steuersenkung für die private Nutzung von Elektrodienstwagen. Was sich zunächst wie die sinnvolle Förderung der sauberen und klimafreundlichen E-Mobilität anhört, ist aber in unseren Augen gleichzeitig auch die Fortführung eines alten Ärgernisses. Denn mit der Dienstwagenregelung werden vor allen Dingen große und teure Dienstwagen mit überdurchschnittlichem Verbrauch und CO 2 -Ausstoß begünstigt. Dieses Modell jetzt auf große und teure Autos mit Elektroantrieb -mit enorm hohem Ressourceneinsatz bei der Produktion, bei der Herstellung – zu übertragen, halten wir nicht für sinnvoll.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser verkehrspolitisches Ziel ist eine grundlegende Verkehrswende. Da reicht es nicht, den einen Antrieb im Auto – Verbrennungsmotor – durch den anderen – Elek­troantrieb – zu ersetzen. Über die besondere Problematik der Hybridautos hat auch Herr Güntzler schon gesprochen. Die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen muss grundsätzlich überdacht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Eine vernünftige ergänzende Anregung hinsichtlich der Berücksichtigung umweltfreundlicher Verkehrsmittel findet sich in der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf. Der Bundesrat schlägt nämlich vor, zumindest auch Dienstfahrräder mit Elektroantrieb auf gleiche Weise wie E-Autos besserzustellen. Das ist zumindest sinnvoll, auch wenn es nicht so schrecklich viele sind, und sollte in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort der Kollege Stefan Schmidt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7276573
Wahlperiode 19
Sitzung 52
Tagesordnungspunkt Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
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