27.09.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 52 / Tagesordnungspunkt 10

Linda TeutebergFDP - Änderung des Asylgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute von der Koalition eingebrachte Gesetzentwurf ist nicht der große Sprung nach vorn. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Endlich, muss man dazu sagen; denn nach monatelangem Theater und schier endlosem Ringen um einen Masterplan, der bislang eher zahnlose Absichtserklärung geblieben ist, liegt uns hier im Deutschen Bundestag jetzt ein konkreter Gesetzentwurf von der Regierung vor, der uns in der Sache weiterbringt.

Der Vorschlag, den Sie hier unterbreiten, ist notwendig. Seine Umsetzung ist dringend erforderlich. Denn in den kommenden Jahren stehen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tatsächlich Hunderttausende Widerrufsverfahren ins Haus, mit denen die seit 2015 bewilligten Aufenthaltstitel turnusmäßig überprüft werden. Aber während man solche Entscheidungen in der Vergangenheit guten Gewissens nach Aktenlage treffen konnte, ist das nach der Entwicklung der vergangenen Jahre nicht mehr möglich; denn – so muss man die Zahlen wohl lesen – in rund 60 Prozent der 500 000 Fälle, die jetzt zur Prüfung anstehen, sind die Angaben zur Identität der Antragsteller nicht hinreichend erfasst oder geprüft worden. Das gilt besonders auch für die zahlreichen Anträge, die 2015 und 2016 im schriftlichen Verfahren entschieden wurden.

Das stellt die Koalition in seltener Klarheit im vorliegenden Gesetzentwurf fest:

Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten … nicht immer hinreichend überprüft ... werden.

Deshalb müssen wir dafür sorgen – auch das sagen Sie in aller Deutlichkeit –, bei den anstehenden Überprüfungen alle zu Unrecht erteilten Schutztitel wieder aufzuheben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen bei SPD und Union, ich sage das ganz ohne Häme, ohne Zynismus: Diese Offenheit und Ehrlichkeit, auch im Umgang mit gemachten Fehlern von 2015 und 2016, würde ich mir öfter wünschen. Denn dann wären wir in der Debatte auch bei den politischen Lösungen längst viel weiter.

(Beifall bei der FDP)

Um eine gründliche Überprüfung nach Recht und Gesetz durchzuführen, ist es notwendig, dass die Identität auch noch nachträglich überprüft werden kann. Dabei ist die Mitwirkung des Schutzberechtigten ebenfalls notwendig. Sie sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wer in Deutschland Schutz genießt, der darf sich doch nicht verweigern, wenn es darum geht, seine Identität festzustellen.

Uns Freien Demokraten geht es hier wie immer um Vertrauen in ordnungsgemäße Asylverfahren. Eine gründliche Überprüfung ist dazu sowohl im Ausgangs- als auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erforderlich; denn zugunsten ebenso wie zuungunsten eines Schutzsuchenden ist geltendes Recht konsequent und fair anzuwenden.

(Beifall bei der FDP)

Eine entsprechende Verpflichtung nun gesetzlich festzuschreiben, sollte daher eigentlich konsensfähig sein. Auch wenn es im Detail noch Verbesserungsbedarf gibt. Über die Hinweise des Bundesrates sollten wir gründlich nachdenken.

Aber unabhängig von der Frage, wie wir zu dem konkreten Gesetzentwurf in diesem Hause jetzt stehen, ist es gut, dass wir endlich wieder über Lösungen in der Sache diskutieren. Hierzu würde ich mir sehr wünschen, dass uns die Bundesregierung öfter mit konkreten Gesetzentwürfen und Initiativen Anlass dazu gibt. Denn nur mit Diskussionen in und Arbeit an der Sache kommen wir weiter und werden Menschen von der Lösungskompetenz der Politik und dem Wert unserer Demokratie überzeugen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die nächste Rednerin ist Gökay Akbulut, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7276584
Wahlperiode 19
Sitzung 52
Tagesordnungspunkt Änderung des Asylgesetzes
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