Götz FrömmingAfD - Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister Scholz, Sie haben vorhin gesagt, 5 Milliarden Euro seien noch vergleichsweise wenig. Da haben Sie recht. Bei über 30 000 Schulen im Lande kann man sich ausrechnen, wie viel davon vor Ort ankommt. Man könnte das Argument natürlich auch umdrehen und fragen, warum wir es nicht gleich ganz sein lassen und diesen Bereich den Ländern überlassen. Ich will Ihnen sagen, warum Sie es nicht sein lassen: Mit diesem Finanzbetrag, sei er auch so klein, will sich der Bund natürlich Kontrollrechte sichern. Aber dazu gleich mehr.
Lassen Sie mich mit Erlaubnis des Präsidenten mit einem kurzen Zitat beginnen, das uns direkt zum Thema führen wird:
Dass alles besser geregelt werden kann, wenn es in Berlin entschieden wird, ist eine Wahrnehmung aus Berliner Perspektive. Die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit ist … keine Frage zentraler Steuerung. … Wenn es einzelnen Ländern an finanziellen Mitteln fehlt, muss die Mitteilverteilung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geprüft und ggf. geändert, aber nicht die einzelstaatliche Bildungsverantwortung aufgegeben werden.
(Beifall bei der AfD)
So weit – schade, dass die CDU nicht klatscht – der hessische Kultusminister Professor Alexander Lorz, CDU, nein, nicht zum vorliegenden Gesetzentwurf, sondern schon in der „FAZ“ vom 6. Oktober 2016. Es gibt also, meine Damen und Herren von der CDU, vernünftige Leute bei Ihnen. Das macht Hoffnung auf die Zeit nach Merkel.
(Beifall bei der AfD)
Mit diesem Gesetzentwurf will sich der Bund mehr Einflussmöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Wohnungs- und Straßenbau verschaffen. Um den Ländern die Zustimmung zu erleichtern, sich in diesen Bereichen Stück für Stück an die Zügel des Bundes legen zu lassen – das ist heute sicherlich nur der Anfang –, soll der jeweilige „Zügel“ vergoldet werden. Im Bereich der Bildung werden – wir haben es gehört – fürs Erste bis zu 5 Milliarden Euro versprochen.
Nun liegt es in der Natur der Sache, dass die Länder und Kommunen zwar gerne mehr Geld hätten, sich aber nicht oder nur ungerne an den Zügel legen lassen wollen. Der Bund wiederum will sich mit der Vergabe von Steuermitteln ein Mitspracherecht erkaufen und den Ländern vorschreiben, was sie mit dem Geld machen sollen, weil er ihnen nicht zutraut, das Richtige zu tun. Mit Verlaub, meine Damen und Herren, das ist nicht souverän, das ist Bierzeltpolitik nach dem Motto: Wir haben die Musik bezahlt und bestimmen auch, was gespielt wird, ob es dem Publikum nun gefällt oder nicht.
(Beifall bei der AfD)
Die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf ist sehr aufschlussreich. Mich wundert nicht, dass sie eben verschwiegen wurde; denn daraus wird ersichtlich, dass die Länder schon verstanden haben, wohin die Reise gehen soll.
Merkwürdigerweise beginnt die Stellungnahme des Bundesrates mit einer vom Gesetzentwurf gar nicht berührten Kritik der Förderprogramme zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Länder beklagen, dass in den zurückliegenden Jahren „Bundesmittel nicht in Anspruch“ genommen werden konnten. Der Grund dafür dürfte in der komplizierten Verfahrensgestaltung und letztlich in der nicht klar gegliederten Aufgabenverteilung und Verflechtung zwischen Bund und Ländern zu suchen sein. 2006 hat man ja versucht, die Zuständigkeiten zu entflechten. Jetzt geht die Reise wieder in die andere Richtung.
Des Weiteren beklagen die Länder in ihrer Stellungnahme die ausufernden Sozialausgaben, die ihnen die Luft zum Atmen nehmen. Wörtlich ist von einem „Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur“ die Rede. Statt diese zentralen Probleme anzugehen, welche natürlich auch mit der völlig verfehlten Einwanderungs- und Asylpolitik zusammenhängen, wollen Sie sich alle gemeinsam hier im Hause mit dem Wohlfühlthema Digitalisierung schmücken. Meine Damen und Herren, die AfD hat das nicht nötig und wird sich an solchen Spielchen nicht beteiligen.
(Beifall bei der AfD)
Völlig zu Recht beklagt der Bundesrat, dass dieses Gesetzesvorhaben in die Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder gemäß Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz eingreift und der Bund „Steuerungs- und Kontrollrechte auf die konkrete Erfüllung von Länderaufgaben gewinnt“. Die „elementare Berücksichtigung länderspezifischer oder regionaler Besonderheiten“ wäre nicht mehr gegeben, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrung der föderalen Struktur unseres Staates ist ein hohes Gut. Sie genießt nicht umsonst einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Eine klare Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern, die sich als Partner auf Augenhöhe gegenüberstehen sollten, gehört dazu. Die Festlegung „weitgehender Berichts- und Kontrollrechte“, die der Bund mit diesem Gesetzentwurf anstrebt, würde die vertrauensvolle Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen schwer beeinträchtigen.
(Beifall bei der AfD)
Der verfassungsrechtliche Makel wird auch nicht besser, wenn diese Kontrollfunktion für einen an sich guten Zweck wie die Digitalisierung oder den sozialen Wohnungsbau ausgeübt werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich unausgegoren und verfassungsrechtlich problematisch. Dass er den Grünen und der FDP nicht weit genug geht, lässt tief blicken. Linke Bildungsideologie und neoliberale Wirtschaftspolitik haben in Ihrem Antrag einen Pakt geschmiedet.
(Christian Lindner [FDP]: Ha, ha!)
Sie wollen Bildung zu einer Ware machen, Schulen über die Digitalisierung kontrollieren lassen und das Land – ich zitiere wörtlich aus dem Antrag, den Sie unterschrieben haben, Herr Lindner – mit flächendeckenden „inklusiven Bildungs- und Ganztagsangeboten“ überziehen. Das ist mit unserem konservativen und freiheitlichen Bildungsverständnis nicht vereinbar.
(Beifall bei der AfD)
Deshalb lehnt die AfD die Anträge von Grünen, Linken und der FDP noch entschiedener ab als den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist der Kollege Eckhardt Rehberg, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7276703 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 53 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr |