28.09.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 53 / Tagesordnungspunkt 22

Ulli NissenSPD - Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich eine große Ehre, dass ich heute zu den geplanten Verbesserungen beim Grundgesetz reden darf. Für diese jetzt hoffentlich kommenden Änderungen habe ich mich schon lange eingesetzt.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Leben der Menschen in unserem Land verbessern. Wir werden ein milliardenschweres Investitionspaket für die Städte und Gemeinden auf den Weg bringen. Es geht um den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur, um die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und um die Förderung des sozialen Wohnungsbaus – alles Themen, die unmittelbar wichtig sind für ein gutes Zusammenleben der Menschen und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

(Beifall bei der SPD)

Ich als Baupolitikerin spreche bei den Grundgesetzänderungen zum Bereich „bezahlbares Wohnen“. Die SPD hat lange dafür gekämpft, dass die soziale Wohnraumförderung fortgeführt werden kann. Es ist uns gelungen: Die soziale Wohnraumförderung wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Dazu brauchen wir die Grundgesetzänderung. Wenn wir nichts ändern würden, läge die soziale Wohnraumförderung künftig allein bei den Ländern und – besonders wichtig – die Finanzhilfen durch den Bund würden auslaufen und wären nach 2019 nicht mehr möglich. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d Grundgesetz wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu geben.

„Zweckgebunden“ ist ein ganz wichtiges Stichwort. Viele Jahre hat der Bund den Ländern Milliarden für den sozialen Wohnungsbau gegeben. Leider haben nur 3 von 16 Bundesländern die Mittel in all diesen Jahren auch wirklich dafür verwandt. Große Hochachtung an Hamburg! Olaf, ich habe mir die Zahlen angeschaut: Ihr habt das großartig gemacht!

(Beifall bei der SPD)

Leider gehörte mein eigenes Bundesland Hessen nicht zu den Guten. Die Mittel wurden zum Teil fremdverwandt. Das gibt es nach der Grundgesetzänderung nicht mehr, liebe Kollegen; und das ist auch gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir von der SPD-Bundestagsfraktion denken, dass wir bei der Unterstützung der Kommunen auch die Stadtentwicklung mit einbeziehen müssen. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob wir Artikel 104d Grundgesetz auch im Hinblick auf die künftigen Bedarfe unserer Städte und Gemeinden um die Städtebauförderung ergänzen können. Das wäre aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt.

Noch einmal: Es geht um Milliarden, die der Bund an die Kommunen geben will. Wir wollen starke Städte und Gemeinden, und wir wollen gute öffentliche Leistungen für die Menschen in unserem Land bei Bildung, beim öffentlichen Personennahverkehr und beim Wohnen. Für diese Änderung des Grundgesetzes brauchen wir im Bundestag und im Bundesrat die entsprechenden verfassungsändernden Mehrheiten. Deshalb mein Appell an Grüne, Linke und FDP: Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Lebensbedingungen in unserem Land zu verbessern!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächstes hat das Wort der Kollege Mario Mieruch.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7276721
Wahlperiode 19
Sitzung 53
Tagesordnungspunkt Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr
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