Norbert KleinwächterAfD - Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung und Die Linke haben einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag vorgelegt. Sie werden die Arbeitgeber deutlich stärker belasten. Sie werden den Arbeitnehmern praktisch überhaupt keinen Vorteil verschaffen und die Situation in Deutschland verschlechtern. Die Regierung Merkel schafft das.
(Beifall bei der AfD)
Herr Minister Heil, Sie haben in Ihrer Eingangsrede davon gesprochen, dass Sie die Möglichkeit schaffen wollen, dass Menschen, die in Teilzeit arbeiten, wieder in Vollzeit arbeiten können.
(Antje Lezius [CDU/CSU]: Viele Menschen profitieren davon!)
Falls Sie vor lauter Kampf gegen rechts und Kampf gegen die Arbeitgeber Ihre Prinzipien vergessen haben, möchte ich Sie an ein Zauberwort erinnern.
(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Arbeitgeber wählen doch nicht durchgängig rechts!)
Das Zauberwort in Deutschland heißt: Vertragsfreiheit. Das funktioniert so: Es gibt einen Arbeitgeber, und es gibt einen Arbeitnehmer, und die machen einen Vertrag, der ihren Interessen entspricht; denn sonst gäbe es die beiden Unterschriften darunter nicht. Und wenn sich die Interessen abändern, dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag machen, der diese Interessen reflektiert.
(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Schon mal was von Machtgefälle gehört?)
So kann man problemlos von Teilzeit in Vollzeit wechseln, schon heute.
(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das ist doch dummes Zeug! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Dass es ein unterschiedliches Machtverhältnis gibt, das ignorieren Sie völlig! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Warum gehen Sie eigentlich nicht von Vollzeit auf Teilzeit?)
Wenn das aber nicht funktioniert, dann ist das ein Hinweis darauf, dass ein Interesse verletzt wird. Dann müssen wir uns als Politiker hinstellen und alle Interessen gleichermaßen würdigen und ordentlich über die Dinge nachdenken.
(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Sie sind kein Politiker!)
Sie aber kommen mit dem Holzhammer.
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Ihr Kollege wollte genau das Gegenteil von dem, was Sie jetzt hier gerade sagen! Sie haben doch keinen Plan, was Sie wollen!)
Ihr Gesetzentwurf bedeutet im Wesentlichen: Der Arbeitnehmer kann einfach sagen – Sie können gerne zuhören –:
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Dann müssen Sie was sagen, Herr Kleinwächter!)
Ich möchte jetzt von Teilzeit auf Vollzeit gehen.
(Beifall bei der AfD)
Der Arbeitgeber hat im Wesentlichen sämtliche Nachweispflichten.
(Kerstin Tack [SPD]: Oh! Oh! Oh!)
Er muss beweisen: Es gibt keinen entsprechenden freien Arbeitsplatz, die Qualifikation ist zu niedrig usw. usf. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat sehr viele Pflichten, und der Arbeitnehmer – na ja, der hat einfach Bock. Ausgewogen ist das nicht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD – Kerstin Tack [SPD]: Das ist Unsinn!)
Und das Schlimmste ist: Sie wagen nicht einmal eine wirkliche Reform. Es gibt bereits Ansprüche auf befristete Teilzeit, zum Beispiel im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Bundesbeamtengesetz. Sogar für Schwerbehinderte gibt es entsprechende Regelungen im SGB IX, die Teilzeit vorschreiben oder ermöglichen.
(Kerstin Tack [SPD]: SGB IX! Genau! Da haben richtig viele was von!)
Herr Kollege.
Sie stellen dieses neue Monsterkonstrukt neben die bestehende Gesetzeslage und schaffen damit noch mehr Bürokratie, statt sie abzubauen.
(Beifall bei der AfD – Marianne Schieder [SPD]: Sie haben doch keine Ahnung, und davon viel!)
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der CDU?
Selbstverständlich.
Einen kleinen Moment. – Darf ich darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, so viel zwischenzurufen. Ich habe keinen einzigen Zwischenruf verstanden. Das geht den Protokollanten wahrscheinlich genauso, und damit verpufft die Wirkung.
(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Nein, das stimmt nicht! – Kerstin Tack [SPD]: Die sind viel schlauer!)
Herr Kollege, Sie haben das Recht zur Zwischenfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Kleinwächter, ich habe Ihren Kollegen Pohl vorhin so verstanden, dass er uns hier dafür kritisiert hat, dass wir den Rechtsanspruch viel zu eng gefasst haben und er eigentlich ausgeweitet werden müsste auf alle Frauen in diesem Land.
(Johann Saathoff [SPD]: Richtig!)
Sie stellen sich jetzt hierhin und sagen: Es ist viel zu weitgehend. – Was um alles in der Welt wollen Sie als AfD: ausweiten oder abschaffen?
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrter Kollege Whittaker, ich danke Ihnen für Ihre Disziplin, dass Sie anders als die Kollegen bei den Linken zum Beispiel tatsächlich Ihr Recht genutzt haben, hier eine Zwischenfrage zu stellen, und dass Sie nicht reinrufen. Das ist schon einmal sehr löblich.
Ich möchte es Ihnen erklären.
(Michael Theurer [FDP]: Da kommt der Lehrer durch, Herr Kleinwächter! – Marianne Schieder [SPD]: Herr Lehrer, Sie sind hier nicht in der Schule!)
Mein Kollege Pohl hat sehr viel davon gesprochen, dass wir aktuell nicht genug für die Frauen und Mütter in diesem Land tun. Es ist keine Gruppe, die nicht definiert wäre, sondern es ist eine sehr klar definierte Gruppe. Wenn Sie mir gerade zugehört haben: Ich habe gesagt, dass wir im Wesentlichen in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Situation vorfinden, die letztendlich dem Arbeitnehmer ohne jeglichen Grund diese vielen Rechte einräumt, einen Rechtsanspruch erlaubt, auch wenn die Vertragsfreiheit dies tatsächlich schon erlauben würde, dass aber keine sachlichen Gründe vorliegen müssen.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne jeglichen Grund! – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das ist doch dummes Zeug! Wirres Zeug!)
Ich war gerade dabei, auszuführen, dass wir eine echte Reform brauchen, die diese ganzen unterschiedlichen Gründe, die eine Teilzeit rechtfertigen, einmal zusammenfassen müsste – gerne auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz – und die insofern damit ermöglichen würde, in Deutschland klarzustellen: Das wollen wir. Das ist die Situation,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Antworten Sie eigentlich noch auf die Frage?)
so sind die Regeln bei uns, und so kann man es machen. Das wäre unser Wunsch, und diese Gelegenheit haben Sie deutlich verpasst, sehr geehrter Herr Whittaker.
(Beifall bei der AfD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frage nicht beantwortet!)
Ich finde in diesem Zusammenhang besonders lustig, was die Linken beantragt haben. Sie wollen sozusagen ein völlig bedingungsloses Rückkehrrecht. Ich habe spontan, als ich Ihren Antrag gelesen habe, an die Firma meines Onkels gedacht. Mein Onkel hat einen Heizungs- und Sanitärbetrieb. Er hat zwei Vollzeitmonteure, einen Teilzeitmonteur, der von der Vollzeit gekommen ist, und eine Teilzeitsekretärin. Wenn der Teilzeitmonteur jetzt einen Rechtsanspruch hätte, auf Vollzeit zurückzukehren, dann wäre mein Onkel pleite. Er könnte es nicht bezahlen.
(Zuruf der Abg. Dr. Barbara Hendricks [SPD])
Sie müssen erst einmal Aufträge generieren; Sie müssen erst einmal Geld erwirtschaften. Arbeitsplätze wachsen nicht auf Bäumen, aber offensichtlich lernt man das nicht in der sozialistischen Schule, die die Linke und die SPD besucht haben.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das kann er doch nur, wenn es einen Vollzeitplatz gibt! Das Gesetz lesen und die Wahrheit sprechen!)
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hendricks?
Ja, gerne nehme ich die Zwischenfrage an.
Sie sprechen von einem Sanitärbetrieb, der klein ist und daher sowieso nicht unter die Regelung fällt. Aber Sie behaupten, er wäre pleite, wenn er eine Halbtagsstelle auf eine Ganztagsstelle aufstocken müsste. Ist Ihnen klar, dass wir im Bauhaupt- und ‑nebengewerbe in der Bundesrepublik Deutschland einen unglaublichen Auftragsstau haben, der gar nicht abgearbeitet werden kann, und wir um jeden Sanitärinstallateur froh wären, der zusätzlich arbeitet?
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Niema Movassat [DIE LINKE]: Ihr Onkel kann froh sein, wenn der auf Vollzeit gehen will!)
Sehr geehrte Frau Kollegin, auch Ihnen danke ich für Ihre Disziplin.
Ich habe mich gerade auf den Linkenantrag bezogen. Der Linkenantrag, wie Sie wissen, unterscheidet sich von Ihrem Gesetzentwurf dadurch, dass die Linken ein bedingungsloses Rückkehrrecht fordern. Sie haben eine Regelung, die sich auf die Unternehmensgröße bezieht, eingebaut – man muss sagen: glücklicherweise –, um die absolute Katastrophe zu verhindern. Das ist in dem Linkenantrag nicht vorhanden.
Inwiefern sich die Auftragslage im Baugewerbe von denen in anderen Gewerben unterscheidet
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Pflege!)
und inwiefern jemand froh sein müsste, dass jemand da voll arbeitet, dazu sage ich: Das ist keine arbeitsrechtliche Diskussion, werte Kollegin.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber eine ökonomische! Sie haben keine Ahnung von Ökonomie!)
Deswegen bitte ich, heute zur Sache zurückzukehren. Das tue ich nunmehr.
(Beifall bei der AfD)
Ich möchte bei dieser Gelegenheit überleiten zum Thema Arbeit auf Abruf. Da hat die Linke mal was einigermaßen Richtiges angesprochen. Es ist in der Tat eine Unverschämtheit, was wir in Deutschland zulassen. Es gibt Arbeitnehmer, die arbeiten auf Abruf. Sie können jederzeit abgerufen werden, aber das gibt ihnen letztendlich nicht die Möglichkeit, eine weitere Stelle zu haben. Insofern ist es richtig, zu fordern, dass wir bei der Arbeit auf Abruf etwas ändern und sie einschränken. Ganz abschaffen können wir sie nicht. Es gibt gewisse Branchen – mein Kollege Pohl hatte es ausgeführt –, die im Wesentlichen darauf angewiesen sind. Aber wir sollten das wirklich auf Branchentarifverträge reduzieren. Wir sollten im Wesentlichen dazu beitragen, dass Arbeit auf Abruf nicht mehr allgemein möglich ist.
Deswegen appelliere ich an alle Beteiligten hier in diesem Haus: Machen Sie einen wirklichen Reformentwurf,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten auf einen von der AfD!)
der das ganze Thema „Teilzeit, Befristung, Prekarität“ adressiert. Schaffen Sie aber kein Bürokratiemonster, das noch einmal gegen bestehende Regelungen gesetzt wird, das die Verwirrung verstärkt,
(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Der Einzige, der verwirrt ist, sind ja doch wohl Sie selber!)
die Arbeitgeber belastet.
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Sie tun letztendlich nichts anderes, als ihre eigene hier bewiesene Diskursunfähigkeit auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu übertragen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Als Nächstes für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Antje Lezius.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7276761 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 53 |
Tagesordnungspunkt | Weiterentwicklung des Teilzeitrechts |