11.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 55 / Tagesordnungspunkt 12

Manfred TodtenhausenFDP - Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zwei vernünftige Reden gehört. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, aber nicht, weil die Regierung hervorragende Arbeit geleistet hat, sondern aus anderen Gründen, die ich Ihnen vortragen möchte.

Erstens. Bessere Qualifizierung und Zuverlässigkeitsnachweise können im Bereich privater Wach- und Sicherheitsdienste mehr Vertrauen und Sicherheit schaffen. Davon profitieren Kunden wie Anbieter; denn das Bewachungsgewerbe mit 250 000 Mitarbeitern und über 12 000 offenen Stellen lebt von seinem Image. Und da ist viel Handlungsdruck. Wir alle kennen Skandale, etwa bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen, von Großveranstaltungen; verschiedene Beispiele wurden bereits genannt. Wenn die betroffene Branche, wenn Überwachungsgewerbe und DIHK ein solches Vorhaben unterstützen, dann muss Politik auch handeln.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens. Wir bringen endlich die digitale Vernetzung auf allen staatlichen Ebenen voran. Mit dem bundesweiten Register werden Schnittstellen bei Ordnungsämtern, Sicherheitsbehörden, den IHKs und dem BAFA eingerichtet. Kommunen, Kammern, Länder und der Bund arbeiten digital zusammen, und wir verkürzen die Zeit der Erstüberprüfung deutlich.

(Christian Dürr [FDP]: Sehr gut!)

Drittens. Das Ganze bedeutet mittelfristig auch Bürokratieabbau.

(Andreas Rimkus [SPD]: Genau! Sage ich doch!)

– Ja, ist gesagt worden. – Durch die Einführung des Wohnortprinzips werden Doppelabfragen überflüssig, und Behörden-Hopping wird gestoppt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber nicht nur hier mehr Digitalisierung wagen. Wir alle wissen: Im Jahr 2018 sieht es in diesem Bereich immer noch nicht gut aus. Der aktuelle Jahresbericht des Normenkontrollrates wurde heute vorgestellt, und er macht die Probleme deutlich. Länder, etwa im Baltikum, sind uns um Jahre voraus.

Auch das Bewacherregister hat eine viel zu lange Geschichte. Seit zwei Jahren weiß die Bundesregierung, dass es bis Jahresende eingeführt werden sollte. Und was machen Sie? Vorgestern bekommen wir den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Ausschuss. Darin werden zwar wichtige Fragen zum Datenschutz geklärt, aber auch eine Fristverlängerung bis Mitte 2019 eingeräumt; Dinge, die Sie längst hätten klären können. Das ist traurig; denn Beteiligte wie der DIHK stehen pünktlich bereit. Auch die Unternehmen stehen bereit, können es machen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, und zwar trotz der Bedenken, die wir hinsichtlich der Regelabfragen haben. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei der Umsetzung von Digitalisierung und Bürokratieabbau müssen Sie noch einen Gang höher schalten. Wenn Sie das machen, werden wir wahrscheinlich viel öfter zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Matthias Heider [CDU/CSU])

Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke der Kollege Thomas Lutze.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7280759
Wahlperiode 19
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
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