Thomas KemmerichFDP - Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer und Zuschauer! Wir Freien Demokraten glauben an die Eigenverantwortung von Menschen, Unternehmen, Organisationen. Dort, wo verantwortungsvolle und freiwillige Selbstorganisation Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern schafft, wollen wir sie fördern statt reglementieren. Das ist unser Verständnis der sozialen Marktwirtschaft nach den Grundsätzen von Ludwig Erhard.
Ich muss meinen beiden Vorrednern, Herrn Metzler und Herrn Rimkus, leider widersprechen. Akkreditierung und Zertifizierung ist an dem Punkt etwas Unterschiedliches, wo es darum geht, Standards, die die Europäische Gemeinschaft gesetzt hat, zu überschreiten. Berechtigt ist das Interesse der EU, sie nicht zu unterschreiten, weil das der Normierung in Europa dient, und das ist im Gegensatz zur Auffassung des Vorredners zu meiner Rechten mehr als sinnvoll. Aber die Zertifizierungsstellen, die in Deutschland einen hohen Stellenwert haben, wie das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen unterstreicht, werden hier tangiert. Deshalb: Diesen Gesetzentwurf hätte es gar nicht gebraucht. Alle Maßnahmen, um Schattenakkreditierungsstellen zu regulieren, können getroffen werden. Deshalb geht Ihr Gesetzentwurf zu weit, greift insofern in die Eigenverantwortung der deutschen Wirtschaft ein und ist deshalb von Schaden für die Verbraucher, von Schaden für die Unternehmen und nicht von Nutzen.
(Beifall bei der FDP)
Im Verfahren hier im Deutschen Bundestag hat ausschließlich die FDP auf die Bedenken hingewiesen, die sämtliche Verbände, die die Bundesregierung angehört hat, geäußert haben. Im Einzelnen: Durch dieses Gesetz besteht die Gefahr, dass die bisherige Zertifizierung unter den Begriff „Akkreditierung“ subsumiert wird und dann von dieser einen Stelle, von der DAkkS, mit den neuen Genehmigungsmöglichkeiten sanktioniert wird. Noch schlimmer wird dieser Tatbestand dadurch gemacht, dass das auch passieren kann, wenn nur der Anschein erweckt wird, dass eine Akkreditierung stattfinden soll. Was ist „Anschein“? Ein unbestimmter Rechtsbegriff! Das verunsichert Verbraucher und Unternehmen nochmals.
Auf die Spitze treiben Sie es mit dem Gesetz, indem Sie derjenigen Behörde, die die Akkreditierung vornehmen kann, gleichzeitig das Recht zur Sanktionierung geben. Das ist eine unzulässige Vermischung von Exekutive und Legislative – in höchstem Maße verfassungsbedenklich. Insofern: Auch hier ein großes Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf!
(Beifall bei der FDP)
Es sind gerade die Kriterien, die von der Wirtschaft freiwillig eingehalten werden, die das hohe Maß an Verbrauchervertrauen in die Unternehmen und die Produkte begründet haben. Insofern ist es skandalös, dass wir von den Eingaben der Unternehmen keine Kenntnis haben, dass wir nicht merken, dass im Gesetzentwurf darauf eingegangen wird, und letztlich auch, dass sich die Mehrheit im Ausschuss einer Anhörung verschlossen hat.
Die Bundesregierung geht über das Ziel hinaus. Es gibt mehr Fragen durch unbestimmte Rechtsbegriffe. Deshalb: Nehmen Sie den Gesetzentwurf zurück! Haben Sie mehr Vertrauen in Unternehmen, mehr Vertrauen in die Mündigkeit der Verbraucher! Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Thomas Kemmerich. – Nächster Redner: Thomas Lutze für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7280786 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 55 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes |