Christian Lange - Umsetzung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über viele Jahre wurde im Bundesrat, hier im Deutschen Bundestag und in der Öffentlichkeit über die Ehe für alle diskutiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich in der letzten Wahlperiode noch unter der Leitung von Minister Maas ganz besonders für die Eheöffnung und gegen die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung eingesetzt – und dies mit Erfolg.
Vor etwas mehr als einem Jahr, am 1. Oktober 2017, ist das Eheöffnungsgesetz endlich in Kraft getreten, und damit ist die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit heterosexuellen Paaren in unserem Land Realität geworden. Gleichgeschlechtliche Paare können jetzt auch in Deutschland die Ehe miteinander eingehen. Jeder Mensch kann damit unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung Glück, Geborgenheit, Fürsorge und Liebe in einer auf Dauer angelegten Bindung finden, und zwar auch im zivilrechtlichen Rahmen einer Ehe und mit öffentlichem Bekenntnis. Viele Paare haben davon bereits Gebrauch gemacht, und das ist auch gut so.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die Ehe für alle erfasst auch Personen, deren Geburtsregistereintrag keine Angabe zum Geschlecht enthält, da auch diese Personen in Bezug auf den Ehegatten entweder gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind.
Mit dem Ihnen nun vorliegenden Entwurf des Eheöffnungsbegleitgesetzes der Bundesregierung gehen wir jetzt den nächsten Schritt auf diesem Weg. Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen konzeptionellen Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht. Darüber hinaus werden ergänzende Regelungen in das Personenstandsrecht sowie das internationale Privatrecht aufgenommen. Der Entwurf gewährleistet damit eine einheitliche Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes, sodass auch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen nach gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass Sie nach dem Gesetz zur Ehe für alle nun auch den Entwurf des Eheöffnungsbegleitgesetzes in gleicher Weise unterstützen werden. Mit diesem Entwurf ist die erforderliche Anpassung unserer Rechtsordnung an die gesellschaftliche Realität freilich noch nicht vollständig abgeschlossen. Die noch anstehende Reform des Abstammungsrechts wurde heute schon von verschiedenen Seiten angesprochen. Wegen der Komplexität dieser Materie werden wir diese Reform in einem gesonderten Gesetz umsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass unser Haus mit Hochdruck an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet. Heute Abend bitte ich aber um Unterstützung für das Eheöffnungsbegleitgesetz.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist Thomas Ehrhorn für die AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7280838 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 55 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe |