11.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 55 / Tagesordnungspunkt 18

Karl-Heinz BrunnerSPD - Umsetzung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe

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Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen seit Wochen und Monaten in vielen Runden immer wieder von Politikverdrossenheit. Heute haben die demokratischen Fraktionen dieses Parlaments, des Deutschen Bundestags, gezeigt, dass die Frauen und Männer, die seit dem 1. Oktober 2017 auch gleichgeschlechtliche Ehen eingehen können, sich auf ihren Bundestag, auf ihr Parlament, verlassen können, und damit, glaube ich, ein deutliches Zeichen gegen Politikverdrossenheit gesetzt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Danke sage ich all den demokratischen Fraktionen, die diese Entscheidung heute getroffen haben. In den Ausschussberatungen werden wir zu keinen wesentlich anderen Ergebnissen kommen und können uns nun dem Gesetz zur Angleichung und zum Abbau von Unklarheiten, dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, widmen.

Die Kolleginnen und Kollegen haben viele der Inhalte dieses Gesetzentwurfs bereits beleuchtet. Sie haben insbesondere beleuchtet, dass es sich um kleinere technische und rechtliche Änderungen handelt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nicht die guten Regelungen dieses Gesetzwurfs in den Mittelpunkt stellen, sondern das Augenmerk auf die Schwachstellen richten.

Kollege Lehmann hat es bereits angesprochen, und der Kollege Volker Ullrich hat es sehr gut ausgeführt: Wir haben mit der Ehe für alle immer noch die Schwachstelle, die manchen marginal erscheinen mag, aber für andere Ausdruck staatlicher Diskriminierung ist. Ein vollständiger Abbau von Ungleichbehandlung ist nämlich nur dann möglich, wenn wir auch eine Form der Mutterschaftsvermutung einführen, die erforderlich ist, damit die Ehepartnerin – wie Ehepartner in der heterosexuellen Ehe – automatisch als Mutter eines in der Ehe geborenen Kindes gilt.

Es ist nicht verständlich und kann nicht verständlich sein, dass der Vater, der Ehemann einer Frau, auch dann, wenn er nachweislich nicht der Erzeuger des Kindes ist, qua Gesetz der Vater des Kindes ist, dass dies aber in gleichgeschlechtlichen Ehen nicht der Fall ist.

Ich stimme mit Kollegen Ullrich darin überein, dass dies sorgsam, sauber und ordentlich auf den Weg gebracht werden kann. Denn die bisherige Rechtslage für Kinder lesbischer Ehepaare, die aktuell nur über den Umweg der Stiefkindadoption beide zur Elternschaft kommen können, ist doppelzüngig und falsch und muss beseitigt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb offen über das Thema im Ausschuss diskutieren und die Diskriminierung beseitigen – wenn nicht mit diesem Gesetz, dann mit einer Novellierung des Abstammungsrechts. Hierzu hat Staatssekretär Lange bereits seine Anmerkungen gemacht. Ich sage Ihnen und Ministerin Katarina Barley dazu herzlichen Dank.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen ausnahmslos bekämpfen wollen. Und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen zu unserem Wort und wollen der Politikverdrossenheit mit Verlässlichkeit entgegenwirken.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und einen schönen Abend.

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Electoral Period 19
Session 55
Agenda Item Umsetzung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe
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