Roman Müller-BöhmFDP - Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen erst einmal! Worum geht es hier so spät in der Nacht? Es geht einerseits um das verständliche Schutzinteresse von Geschäftsgeheimnissen, welche einen elementaren Bestandteil für unsere deutsche Wirtschaft und für den fairen Wettbewerb miteinander darstellen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, die unbefugte Weitergabe von schützenswerten Informationen dann auch zu sanktionieren.
Es geht aber andererseits auch um die Pressefreiheit und insbesondere um den Informantenschutz, welche auch ein elementarer Bestandteil einer unabhängigen Berichterstattung sind. Kollidieren diese beiden staatlichen Aufgaben, dann ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, da für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Und direkt vorweg – das zeigen auch die Stellungnahmen der großen Akteure zu dem Bereich –: Das ist der Bundesregierung nicht gelungen.
Sie schaffen größtenteils gute Regelungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse, aber Sie gefährden doch sehr den Schutz von Informanten.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir Freien Demokraten sind besorgt, dass Ihr Gesetz in seiner jetzigen Fassung zu einem Ungleichgewicht zulasten der freien Presse führt. Das können wir nicht akzeptieren.
(Beifall bei der FDP)
Im Gegensatz zum materiellen Eigentum ist doch ganz klar, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen deutlich schwieriger zu ermöglichen ist. Nicht geringer ist jedoch seine Bedeutung für unsere deutschen Unternehmen und vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Für mich stellt sich dann vorrangig die Frage: Was soll denn konkret ein Geschäftsgeheimnis sein? Ihr Gesetzentwurf liefert dazu leider keine ausreichenden und präzisen Antworten. Die Folge ist dann, dass der Inhaber von Informationen nahezu willkürlich entscheiden kann, was ein Geschäftsgeheimnis ist. In Kombination mit den Auskunftsansprüchen – die wurden gerade schon teilweise angesprochen – öffnen wir damit die Büchse der Pandora und behindern die Arbeit aller investigativen Journalisten.
Machen wir uns konkret ans Eingemachte. Es geht um § 8 Absatz 1 des Gesetzentwurfs: Der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses kann vom Rechtsverletzer – das können in diesem Fall die Journalisten sein – konkret die Person, von der er das Geschäftsgeheimnis erlangt hat, benannt bekommen. Das geht auch für uns auf gar keinen Fall. Jedem Pressevertreter tritt hierbei der Angstschweiß auf die Stirn, und der Informantenschutz, so wie wir ihn kennen, wird damit komplett ausgehöhlt.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Dabei ist dieser ein Bestandteil der Pressefreiheit, meine Damen und Herren, und die gilt es zu bewahren.
Wir müssen die Begriffsbestimmung des Geschäftsgeheimnisses konkretisieren und den Informantenschutz sicher gewährleisten. Ihre Definition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 des Gesetzentwurfs muss von einer Oder- in eine Und-Definition verschärft werden. Außerdem muss hier das berechtigte Interesse des Inhabers an Geheimhaltung erweitert werden. Diese Idee findet sich übrigens auch schon im Erwägungsgrund 14 der Richtlinie wieder.
§ 8 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfs muss ebenfalls angepasst werden. Auch bei den Rechtfertigungsgründen nach § 5 besteht noch Änderungsbedarf.
Dieses Thema ist uns allen wichtig. Spielen wir also nicht Unternehmen gegen die Presse aus. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse ist von zentraler Bedeutung für unsere Wirtschaft. Aber er darf sicherlich auch nicht ausschließlich zulasten der Pressefreiheit bestehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Okay. – Nächster Redner ist Niema Movassat für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN – Marianne Schieder [SPD]: Wo ist denn der Herr Kollege Brandner abgeblieben? Erst die großen Reden schwingen und dann abhauen! – Gegenruf des Abg. Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]: Er ist abgehauen!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7280883 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 55 |
Tagesordnungspunkt | Schutz von Geschäftsgeheimnissen |