11.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 55 / Tagesordnungspunkt 21

Niema MovassatDIE LINKE - Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie von der Bundesregierung wollen Whistleblower weiterhin im Stich lassen und gleichzeitig die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen noch stärker schützen. Dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, fehlt jede Balance. Wir als Linke werden ihn natürlich ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Worum geht es? Sie haben ein Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen vorgelegt. Man hätte die Richtlinie aus unserer Sicht zum Anlass nehmen müssen, um endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz vorzulegen. Denn wir müssen endlich die mutigen Menschen schützen, die unter Gefahr für ihre berufliche Existenz Missstände wie Gammelfleischskandale, Steuerbetrug durch Banken oder arbeitsrechtliche Probleme in den Betrieben öffentlich machen. Whistleblower leisten in diesem Land einen Beitrag zum Gemeinwohl.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber schon der Titel Ihres Gesetzentwurfs „zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ zeigt: Ihnen sind private Unternehmensinteressen wichtiger als die berechtigten Interessen von Whistleblowern. Ihre Definition, was ein Geschäftsgeheimnis ist, könnte kaum weitergehend sein. Ein Geschäftsgeheimnis sei eine Information, die von wirtschaftlichem Wert sei, heißt es in Ihrem Gesetzentwurf. Welche Unternehmensinformation kann nach Ansicht eines kreativen Juristen ohne wirtschaftlichen Wert sein? Nach Ihrer Definition ist fast alles ein Geschäftsgeheimnis, vermutlich sogar die Menge des Klopapiers, die ein Konzern bestellt.

Zwar könnte man meinen, durch § 5 würden die Whistleblower ein wenig geschützt werden. Doch die Voraussetzungen für rechtmäßiges Whistleblowing sind völlig unbestimmt. Denn eine gerechtfertigte Veröffentlichung von Informationen läge etwa nur dann vor, wenn der Whistleblower „in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen“. Es ist nicht klar, was unter „öffentliches Interesse“ fällt. Für Arbeitnehmer bedeutet das ein hohes Risiko: Decken sie einen Missstand auf, können sie nicht im Ansatz voraussehen, ob das Gericht ein „öffentliches Interesse“ bejaht. Das hängt von der Interpretation ab, und von der hängt es auch ab, ob man sich strafbar gemacht hat. Wie soll man sich da noch trauen, auf Missstände hinzuweisen, wenn man am Ende dafür im Knast landen kann?

Überhaupt führen Sie mit diesem Gesetz eine dem Strafrecht zu Recht unbekannte Kategorie ein: die Absicht bzw. die Gesinnung des Handelnden; denn wer gerechtfertigterweise Geheimnisse eines Unternehmens herausgeben will, muss in guter Absicht handeln. Das ist doch absurd. Es muss doch darauf ankommen, ob der Whistleblower für die Öffentlichkeit objektiv einen Dienst zur Aufdeckung eines Skandals leistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Übrigens nimmt auch die EU-Richtlinie diese Gesinnungsprüfung nicht vor. Also raus damit aus dem Gesetz!

Whistleblower erheben die Stimme, wo andere schweigen. Eine demokratische Gesellschaft braucht die Kultur des Hinschauens. Die Bundesregierung schützt leider einseitig die Unternehmensinteressen. Wir sagen dazu Nein.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Rednerin ist Dr. Manuela Rottmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist noch da im Gegensatz zu Herrn Brandner!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7280884
Wahlperiode 19
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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