11.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 55 / Tagesordnungspunkt 21

Martin RabanusSPD - Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn jetzt der Brandner? Sie haben gesagt, er kommt gleich wieder rein! – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das ist nicht unser Antrag! Sie verwechseln das! Es ist ein Regierungsantrag!)

Frau Kollegin Haßelmann, wir haben hier eine Debatte. Jetzt hat das Wort Martin Rabanus und nicht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist er denn?)

Es ist tatsächlich so, dass das Verhalten des Kollegen Brandners gegen ihn und auch gegen die AfD insgesamt spricht. So richtig überraschend ist es ja nicht, dass sich diese Truppe nicht parlamentarisch verhalten kann, sondern hier eher auf Klamauk gebürstet ist.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Braun [AfD]: Aber Herr Schulz! Herr Schulz, der sich an keine Regeln mehr hält!)

Es ist so, dass wir hier zu später Stunde über einen Gesetzentwurf sprechen, der im Vorfeld dieser ersten Lesung schon eine ganze Reihe von Verbesserungen erfahren hat. Die Diskussion ist ja nicht neu. Ich finde auch, das weist in eine richtige Richtung. Denn auch für die investigativ arbeitenden Journalisten, die hier schon mehrfach erwähnt worden sind, sind schon Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf eingearbeitet.

So berücksichtigt dieser Gesetzentwurf die Philosophie, dass Geschäftsgeheimnisse zu schützen sind. Selbstverständlich! Was denn sonst? Aber sie werden natürlich nicht absolut gesetzt, sondern sie müssen im Einzelfall hinter den Belangen des Allgemeinwohls zurücktreten. Das ist im Gesetzentwurf so angelegt, wenn dort steht – ich darf zitieren –:

Die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses ist gerechtfertigt, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere ... zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung ... einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien.

Das ist gut, und es ist richtig, dass das so angelegt ist.

(Beifall bei der SPD)

Aber natürlich verschließen wir nicht die Augen vor berechtigten Hinweisen aus der Arbeitnehmerschaft – das ist schon adressiert worden –, aber auch von Medien und von Medienverbänden. Natürlich wird das Beratungsgegenstand im weiteren Verfahren sein.

In den wenigen Sekunden meiner verbleibenden Redezeit will ich noch zwei Punkte benennen. Der erste Punkt ist die Konstruktion Rechtfertigungsgründe auf der einen Seite und Ausnahmetatbestände auf der anderen Seite. Der zweite Punkt ist die erweiterte Auskunftsverpflichtung, die adressiert worden ist. Denn es ist klar: Wenn ein Journalist einen Skandal aufdecken will, dann wird das nur mittels interner Informationen gehen, und die Informanten sind entsprechend zu schützen.

Ob das gelingt, wird die weitere parlamentarische Beratung ergeben. Wir werden – da bin ich mir nach der heutigen ersten Lesung relativ sicher – hier einen Anwendungsfall des Struck’schen Gesetzes erleben, demzufolge kein Gesetz den Deutschen Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist. Es ist ein gutes Gesetz, das möglicherweise noch verbesserungsfähig ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Letzter Redner in dieser Debatte ist Alexander Hoffmann für die CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7280887
Wahlperiode 19
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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