12.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 56 / Tagesordnungspunkt 26

Rita Hagl-Kehl - Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie der EU 2016/680 betrifft den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Strafverfahren. Diese Richtlinie sowie die Datenschutz-Grundverordnung haben das europäische Datenschutzrecht grundlegend geändert. Der uns heute vorliegende Entwurf dient der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht sowie der Anpassung weiterer datenschutzrechtlicher Regelungen an die Datenschutz-Grundverordnung.

Neben redaktionellen Anpassungen sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 Änderungen vor. Diese betreffen die Anforderungen an die sogenannte zweckändernde Verwendung von in Ermittlungsverfahren gewonnenen personenbezogenen Daten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Daten sind heute elementare Grundlage polizeilicher und staatsanwaltlicher Arbeit. Hierzu bedarf es verbindlicher Regelungen über deren Erhebung, den Umgang mit ihnen und deren weitere Verwendung. Diese wollen wir schaffen. Nach dem Gesetzentwurf erhalten nunmehr die Betroffenen ein Informationsrecht über die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Die für Strafverfahren zuständigen Behörden werden ferner verpflichtet, künftig jeden einzelnen und nicht nur jeden zehnten Datenverarbeitungsvorgang zu protokollieren. Damit werden auch die Überprüfungsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden erweitert.

(Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD])

Diese bleiben somit zukünftig nicht nur auf Stichproben beschränkt.

Eine weitere Neuerung ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz künftig auch für die Strafverfolgungsbehörden der Länder gelten soll. Damit werden deren Verarbeitungsvorgänge erheblich vereinfacht.

Und einen weiteren wichtigen Punkt möchte ich he­rausgreifen: In Bezug auf die sogenannte zweckändernde Verwendung von Daten aus eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa von Telekommunikationsüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen, hat der Gesetzentwurf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien aufgegriffen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Entwurf außerdem der Stärkung des sogenannten Kernbereichsschutzes im Rahmen heimlicher Ermittlungsmaßnahmen dient.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass der Entwurf auch klärt, dass Strafverfolgungsbehörden auch Daten des Behördenfunks erheben können. Das Gleiche gilt für die Erhebung von retrograden Standortdaten, also solchen, die aus betrieblichen Gründen wie zum Beispiel beim Auslandsroaming bereits gespeichert worden sind. Hier bestand in der Vergangenheit Unsicherheit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in Richtung eines umfassenden europäischen Datenschutzes. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Vorhaben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Als Nächstes spricht für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Jürgen Martens.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7281015
Wahlperiode 19
Sitzung 56
Tagesordnungspunkt Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
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