12.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 56 / Tagesordnungspunkt 27

Robby SchlundAfD - Aussetzung der Budgetierung für Ärzte

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf den Rängen! „ Die Budgetierung ist die Mutter aller Probleme.“

(Michael Theurer [FDP]: Jetzt haben wir es!)

So brachte es der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen, Dr. Axel Schroeder, in Dresden vor einigen Tagen auf den Punkt. Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1993 führte der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer eine Budgetierung der Ausgaben ein.

Ausgabenbegrenzung, sprich: Budgetierung, wurde für Kliniken, Arzthonorare und Arzneimittel ein zentrales Steuerungsinstrument, meine Damen und Herren. Ziel war vor allem eins: Wettbewerb. Die Gesundheitsversorgung sollte durch diese Budgetierung mit mehr Wahlfreiheit, höherer Beitragsgerechtigkeit und mehr Wirtschaftlichkeit gesund verbessert werden.

Dem allen unterlag der Grundgedanke der totalen Budgetierung aller Leistungsbereiche und Verwaltungsaufgaben. Ein Budget also, das die Abrechnungsfähigkeit der ärztlichen Leistungen aushebelt und logischerweise – wie wir alle wissen – dazu geführt hat, dass der Arzt die letzten Tage und Wochen im Quartal die Praxis praktisch dichtmacht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Das kennen Sie hoffentlich alle, da Sie ja, denke ich, alle gesetzlich krankenversichert sind, meine Damen und Herren.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Nein! Ich nicht!)

2016 sahen 61 Prozent der Ärzte ihre Therapiefreiheit aufgrund des zunehmenden Kostendrucks und der bürokratischen Verreglementierung in der Therapie infrage gestellt. Deshalb, meine Damen und Herren, arbeiten zurzeit auch circa 10 000 deutsche Ärzte im Ausland, rund 80 Prozent davon im deutschsprachigen Ausland. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, forderte deshalb – zu Recht – im Auftrag der Selbstverwaltung und der Ärzte und Patienten dieses Landes, dass diese unselige Budgetierung abgeschafft werden muss.

(Beifall bei der AfD)

Es muss eine klare Regelung zur Finanzierung der Arzt-Patienten-Kontakte geben, es muss das zugewiesene Honorar den real erbrachten Leistungen entsprechen, und es muss vor allem aufgehört werden, dem Patienten permanent in die Tasche zu lügen, indem man ihm sagt, es würden ihm quasi uneingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der AfD)

Es muss den Menschen ehrlich gesagt werden, dass es bei vielen niedergelassenen Ärzten genau aus diesen Gründen bis zu vier Jahre später zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit Regressverfahren kommt. Dann darf der Arzt mehrere 10 000 Euro zurückbezahlen. Auch Rückforderungen über 100 000 Euro sind keine Seltenheit, meine Damen und Herren. Der Arzt bezahlt damit Beratungs- und Untersuchungskosten sowie Kosten aus Heilmittelverordnungen zurück, die der Patient dringend medizinisch benötigte. Im Klartext: Der Arzt finanziert einen Teil der Therapie seiner Patienten aus der eigenen Tasche. Im hausärztlichen Bereich werden 6 Prozent der ärztlichen Leistungen umsonst erbracht und im fachärztlichen Bereich 15 Prozent. Spitzenreiter ist hier Hamburg, wo der Anteil im hausärztlichen Bereich bei 22 Prozent und im fachärztlichen Bereich bei 21 Prozent des Gesamthonorars liegt.

Glauben Sie – das frage ich Sie jetzt ganz ehrlich und aus tiefstem Herzen –, dass Sie mit diesem System die am Anfang erwähnten 10 000 Ärzte nach Deutschland zurückholen können? Glauben Sie, dass Sie damit die Probleme der Hausarztversorgung im ländlichen Raum lösen können? Ich und unsere AfD-Fraktion glauben das jedenfalls nicht.

(Beifall bei der AfD)

Schauen Sie: Vordringliche Aufgaben sind doch in erster Linie die Abschaffung der unsinnigen Budgetierung, eine Anpassung des EBM und des GOÄ-Leistungskataloges sowie die Neugestaltung der Bedarfsplanung. Dabei kostet die Abschaffung der Budgetierung nur 2 Milliarden Euro. Bei Reserven der Krankenkassen von 20 Milliarden Euro ist das tatsächlich ein Schnäppchen. Es geht bei der Abschaffung der Budgetierung nicht darum, die Ärzte reicher zu machen, sondern darum, die realen Kosten, die durch die Behandlung eines Patienten entstehen, auch eins zu eins zu vergüten.

(Beifall bei der AfD)

Zusammenfassend lässt sich also feststellen: Die Budgetierung ist eine Mengenbegrenzung und Einsparung am Patienten. Deshalb fordern nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, verschiedene Hausarzt- und Facharztverbände, sondern auch wir, die Alternative für Deutschland, die sofortige Abschaffung der Budgetierung. Einer Überweisung in den Gesundheitsausschuss stimmen wir zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächstes für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Alexander Krauß.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7281029
Wahlperiode 19
Sitzung 56
Tagesordnungspunkt Aussetzung der Budgetierung für Ärzte
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