12.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 56 / Tagesordnungspunkt 28

Stephan ProtschkaAfD - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

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Gott zum Gruße, Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Besucher und Gäste im Besucherbereich! Das Stuttgarter Regierungspräsidium mit seinem politisch sehr aktiven Präsidenten Manfred Bulling – Gott hab ihn selig – war seit Ende der 70er-Jahre nicht nur ein Vordenker unseres heutigen Themas. Bulling warnte zum Schutz der Verbraucher vor Glykol in hochpreisigen Weinen, vor Fadenwürmern in Speisefischen, vor Östrogen in Babynahrung und Nitrit in Mineralwasser. So handelte sein Haus auch, als er im August 1985 im Urlaub war. Es gab eine Warnung heraus: Birkel-Nudeln aus dem nahegelegenen Remstal seien mit mikrobiell belastetem Flüssigei hergestellt worden. Der Skandal war nicht nur das verschmutzte Flüssigei, der Skandal war auch, dass Birkel in einem Vergleich nach dieser berechtigten Warnung 12,8 Millionen D-Mark Schadensersatz vom Land bekam, obwohl das Land schon wusste, dass das im Prozess maßgebliche Gutachten vermutlich gefälscht gewesen war. Das war einer der bekanntesten frühen Fälle einer öffentlichen Warnung vor einem belasteten Lebens- bzw. Futtermittel. Nitrofen, Fipronil, Ehec – seither gab es sehr viele Fälle, in denen die Behörden vor belasteten Lebens- oder Futtermitteln warnen mussten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. März 2018 den Behörden insoweit den Rücken gestärkt, als es im Grundsatz bestätigt hat, dass die Interessen des Unternehmens – Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Grundgesetz – in so einem Fall hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen.

Seit 2012 – das hat der Kollege schon angesprochen – waren die Behörden von Amts wegen verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn Gesundheitsgefährdungen und/oder hygienische Mängel und Täuschungen – auch ohne Gesundheitsgefährdung – vorlagen. Das Bundesverfassungsgericht zieht die Grenze für Behörden und Öffentlichkeit dort, wo die Verstöße schon behoben oder noch nicht endgültig festgestellt sind. Die Bekanntmachung einer Warnung durch die Behörden wird zu Umsatzeinbußen und kann zur Existenzvernichtung des Unternehmens führen. Trotzdem sieht das Gericht die Veröffentlichung auch schon behobener Verstöße als legitim an, da die abschreckende Wirkung die Firmen zur Einhaltung der Vorschriften verstärkt motiviert. Das Gericht sieht es auch als legitim an, dass Verbraucher in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen, ob sich ein Unternehmen in der Vergangenheit an Gesetze gehalten hat.

Natürlich stimmen wir dem Bundesverfassungsgericht hier zu, wenn es eine zeitliche Begrenzung der behördlichen Warnung verlangt, um den Eingriff in die Berufsfreiheit des Unternehmens und des Unternehmers nicht ausufern zu lassen. Wir schließen uns auch dem Vorschlag der Bundesregierung einer Löschung nach sechs Monaten an.

Ich möchte an dieser Stelle die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers aber auch auf einen anderen Aspekt lenken, der nicht Teil der Fragestellung bezüglich dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war, aber von den Ausführungen des Gerichts quasi gestreift wird und an dem Sie alle beteiligt sind: Gerade gegenüber AfD-Mitgliedern oder -Wählern, die sich öffentlich dazu bekennen, ist es in der jüngeren Vergangenheit zu Boykottaufrufen gegen deren Unternehmen bzw. Denunziation bei den Arbeitgebern gekommen. Allein in meinem Kreisverband haben zwei Mitglieder ihren Arbeitsplatz verloren. Ich selbst war betroffen von diesen Boykottaufrufen. Meine Produktgeber wurden aufgefordert, mit mir keine Geschäfte mehr zu machen. Herzlich willkommen in Ihrer Demokratie, wie Sie es immer so schön sagen.

(Beifall bei der AfD – Dagmar Ziegler [SPD]: Was reden Sie hier eigentlich für einen Unsinn?)

Nach unserem Demokratieverständnis darf jeder seine Meinung frei äußern, solange er damit keinen anderen beleidigt.

(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist aber ganz neu! Das ist wirklich ganz neu!)

Wenn schon eine begründete Warnung der Behörden vor Gesundheitsgefahren in den Augen des Gerichts einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt und zeitlich begrenzt werden muss, um wie viel mehr stellt dann eine rein politisch begründete Diffamierung eines Unternehmens oder Unternehmers einen solchen Eingriff dar?

Wir werden uns dieses Themas annehmen und danken dem Bundesverfassungsgericht für den Hinweis auf die vom Grundgesetz her schützenswerte Berufsfreiheit. Die Bayern werden am Sonntag ihr Kreuz an der richtigen Stelle machen: bei uns.

(Ursula Schulte [SPD]: Mein Gott!)

„Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland!“

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Rainer Spiering [SPD]: Laber-Rhabarber!)

Für die SPD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Ursula Schulte.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])

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Electoral Period 19
Session 56
Agenda Item Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
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