Amira Mohamed AliDIE LINKE - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es geht um die Frage, nach welchem Zeitraum Meldungen über Verstöße von Unternehmen gegen die Vorschriften zur Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit in behördlichen Informationsportalen gelöscht werden, Meldungen, wie zum Beispiel die über das berühmte Pferdefleisch in der Lasagne. Die Linke sagt ganz klar: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei solchen Ereignissen ein Recht darauf, vollständig aufgeklärt und voll informiert zu werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht hier an unserer Seite; das ist mehrfach genannt worden. Das Gericht hat entschieden, dass der Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher schwerer wiegt als die durch die Berufsfreiheit geschützten Rechte der Unternehmen. Das ist ein großer Sieg für die Verbraucher.
Das Gericht hat auch entschieden, dass die aktuelle gesetzliche Regelung nicht verfassungsgemäß ist; denn es fehlt die Löschfrist. Nach einer bestimmten Frist sollen die Meldungen über die Rechtsverstöße der Unternehmen wieder gelöscht werden, ähnlich wie die Punkte in Flensburg für die Autofahrer.
Die Regierung schlägt nur eine Frist von sechs Monaten vor. In der aktuellen Praxis in vielen Bundesländern waren es bisher aber zwölf Monate. Was heißt das? Die Regierung nimmt dieses Urteil zum Anlass, die Verbraucherrechte faktisch zu schwächen; denn in der Praxis waren es bisher zwölf Monate, und jetzt sollen es sechs werden. Das geht nicht. Sie kehren das Urteil ins Gegenteil um.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich möchte hier noch mal an die Punkte in Flensburg erinnern. Rechtsverstöße von Autofahrerinnen und Autofahrern werden frühestens nach zweieinhalb Jahren gelöscht – und das aus gutem Grund. Es braucht eine vernünftige Wohlverhaltensphase, um Vertrauen wiederherzustellen. Unternehmen nach nur sechs Monaten schon wieder reinzuwaschen, ist Verbrauchertäuschung.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Linke lehnt diesen Vorschlag daher ab. Wir haben einen eigenen Antrag zu dem Thema eingebracht, der Verbraucherrechte wirklich stärkt. Wir fordern eine Löschfrist von 24 Monaten. Außerdem fordern wir insgesamt eine deutliche Verbesserung des Verbraucherinformationsrechts, und wir machen dafür in unserem Antrag konkrete Vorschläge.
Es muss für alle leicht sein, an relevante Informationen über Unternehmen zu kommen. Die heutigen Informationsdienste sind teilweise gebührenpflichtig, und wesentliche Informationen sind oftmals nicht enthalten. Wir fordern daher ein umfassendes, kostenloses Informationsportal mit Blick auf unlautere Geschäftspraktiken – und das nicht nur in Bezug auf Lebensmittel, sondern auch auf Finanz- und Gesundheitsdienstleistungen –;
(Beifall bei der LINKEN)
denn so ein Portal warnt nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern verbessert auch die Rechtstreue der Unternehmen.
Es ist immer viel von Wettbewerb die Rede; der soll gestärkt werden. Leider meinen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, damit in der Regel nur den Wettbewerb um den größten Profit der Unternehmen. Wie wäre es denn mal mit einem Wettbewerb um die saubersten Geschäftsmethoden? Das wäre ein wichtiger Fortschritt, und dafür braucht man Transparenz.
(Beifall bei der LINKEN)
Stichwort „Sauberkeit“: Wir fordern in unserem Antrag auch die Einführung des sogenannten Hygiene-Smileys. Dabei geht es nicht um immer mehr Label, Frau Kollegin von der FDP. Es geht darum, dass Behörden alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder verkaufen, mit einem Aufkleber versehen, der farblich kennzeichnet – damit ist das für alle leicht erkennbar –, wie die Hygiene in dem Betrieb ist.
Seien wir ehrlich: Jeder von uns, der in ein Restaurant geht, möchte wissen, wie es um die Sauberkeit in der Küche bestellt ist.
(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Sehr richtig! – Gökay Akbulut [DIE LINKE]: Richtig!)
In Dänemark gibt es bereits so ein System. Seit seiner Einführung hat sich die Zahl der Hygieneverstöße dort halbiert. Das ist offensichtlich ein Erfolgskonzept, und das sehen auch die Betriebe so. 88 Prozent halten das Smiley-System für gut oder sehr gut.
Mit diesen Forderungen sind wir an der Seite von vielen NGOs, wie Foodwatch, und der Verbraucherzentralen. Wie Sie mit unserem Antrag heute umgehen, wird den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, wie ernst Sie es mit den Verbraucherinteressen wirklich meinen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Renate Künast.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7281054 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 56 |
Tagesordnungspunkt | Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |