Wolfgang Schäuble - Regierungserklärung: Europäischer Rat u. ASEM-Gipfel
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Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat am 17./18. Oktober 2018 in Brüssel und zum ASEM-Gipfel am 18./19. Oktober 2018 in Brüssel
Es liegt hierzu ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 120 Minuten vorgesehen. – Das ist offensichtlich so beschlossen.
Dann hat das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282298 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung: Europäischer Rat u. ASEM-Gipfel |
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Europäischer Rat
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen