18.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 6

Peter WeißCDU/CSU - Qualifizierungschancengesetz

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eine Vorbemerkung: Eine Debatte zu einem Tagesordnungspunkt ist dann lebendig, wenn tatsächlich zu dem Tagesordnungspunkt, um den es geht, gesprochen wird, und nicht, wie vorhin, zu etwas ganz anderem.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Botschaft dieses Gesetzes, das wir heute beraten, ist vor allem die: Da, wo wir es angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land können, wollen wir die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen auch entlasten. Das können wir zuallererst beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag.

Wir haben uns entschlossen, dass wir diesen Beitrag nicht nur, wie in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, um 0,3 Prozentpunkte absenken, sondern um insgesamt 0,5 Prozentpunkte. Das ist eine großartige Leistung, die wir deswegen hinlegen können, weil wir genügend Geld, genügend Rücklage in Nürnberg haben. Das ist die Hauptbotschaft dieses Gesetzes: Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in unserem Land!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl wir den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte absenken, werden wir die Rücklage in Nürnberg, die zwischen 22,5 und 23 Milliarden Euro liegen wird, am Ende des Jahres weiter ausbauen. Also auch mit Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags werden jährlich etwa 500 bis 700 Millionen Euro zur Rücklage hinzukommen. Das zeigt: Auch dann, wenn es einmal nicht so gut laufen sollte und wir zum Beispiel das Kurzarbeitergeld aktivieren müssten, sind wir mit diesem Vorhaben bestens aufgestellt und bestens gerüstet für die Zukunft. Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, aber gleichzeitig eine starke Reserve in Nürnberg – das schaffen wir mit diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Eine zweite wichtige Botschaft. Wir alle wissen: Unsere heimische Landwirtschaft sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe sind immer wieder auf Saisonarbeitskräfte angewiesen, für die wir auch dankbar sind. In diesem Zusammenhang ist eine wichtige Frage: Wie regeln wir die sogenannte kurzfristige Beschäftigung? Früher waren das mal 50 Tage. Dann haben wir es auf 70 Tage verlängert. Mit diesem Gesetz regeln wir für die Zukunft, dass kurzfristige Beschäftigung dauerhaft 70 Tage umfassen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist außerdem die gute Botschaft ausgesandt: Auch im nächsten Frühjahr werden wir hoffentlich pünktlich deutsche Erdbeeren und deutschen Spargel auf den Tisch bekommen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber sonst nicht?)

Nachdem die Weinlese in diesem Jahr schon vorbei ist und wohl ein besonders guter Jahrgang in die Keller gekommen ist, wird hoffentlich auch im nächsten Jahr ein guter Weinjahrgang pünktlich in die Keller kommen.

(Jessica Tatti [DIE LINKE]: Wenn das Ihre größte Sorge ist!)

Das Gesetz ist also eine gute Botschaft für all diejenigen, die Saisonarbeitskräfte benötigen, wofür wir eine rechtliche Grundlage schaffen. Ich glaube, für uns alle – für die Landwirtschaft und das Hotelgewerbe, aber auch für uns als Verbraucherinnen und Verbraucher – ist es wichtig, dass gute deutsche Qualität auf den Tisch kommt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn dabei gut für die Beschäftigten?)

Dann wollen wir mit diesem Gesetz einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer nationalen Fort- und Weiterbildungsstrategie tun, über die Bundesminister Heil schon gesprochen hat. Da wird es noch – wir freuen uns schon darauf – einen guten Aufschlag beider Bundesminister, von Frau Karliczek und Herrn Heil, geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann über die Digitalisierung ja unterschiedlicher Meinung sein. Es gibt genügend Gutachter und Leute, die ganz genau wissen, wie die Zukunft aussieht, und die den Menschen eher Angst einjagen. Aufgabe von uns Politikern ist es nicht, Ängste zu befördern; das macht zwar eine Fraktion ganz besonders gern, aber das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es, Menschen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Und das machen wir mit diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir wollen dafür sorgen, dass wir gerade angesichts des Wandels, den die Arbeitswelt in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erfahren wird, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitnehmen und fit machen können, dass es genügend qualifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote gibt und dass wir sie mit den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit kräftig unterstützen. Wir wollen die Arbeitnehmer für die Arbeitswelt 4.0 fit machen. Wir wollen ihnen neue Perspektiven eröffnen. Wir wollen Qualifikationen erneuern und fehlendes Wissen und neue Inhalte ergänzen.

Untersuchungen zeigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großes Interesse daran haben, sich fachlich auf der Höhe zu halten, um so neue Chancen in der Arbeitswelt zu nutzen oder ihre Chancen zu verbessern. Auch die Arbeitgeber haben erkannt: Ihre Unternehmen werden in Zukunft nur dann weiter gut laufen, wenn sie der Weiterbildung im Berufsleben eine viel größere Bedeutung geben als heute. Die Unternehmen, die bereits heute im Bereich der digitalen Technologie und Entwicklung unterwegs sind, haben eine Weiterbildungsquote von 87 Prozent – das ist beachtlich –; bei den übrigen Unternehmen beträgt sie nur etwa 69 Prozent. Das zeigt: Da ist noch Luft nach oben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Qualifizierungschancengesetz machen wir ein Angebot an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ein Angebot an die Unternehmen, dass sie mit der Unterstützung, auch finanziellen Unterstützung, der Bundesagentur für Arbeit Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung für alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren können. Dieses Qualifizierungschancengesetz schafft mit dem Anspruch auf Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung die Grundlage und die Voraussetzungen für ein lebenslanges Lernen. Gleichzeitig bietet es ausreichenden Schutz und Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Blick auf den Wandel durch die Digitalisierung. Ich finde, es ist ein starker Aufschlag für eine starke Fort- und Weiterbildungsstrategie in unserem Land.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nächster Redner ist Michael Theurer für die Fraktion der FDP.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7282497
Wahlperiode 19
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Qualifizierungschancengesetz
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