18.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 11

Rüdiger LucassenAfD - Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bundeswehr ist in viel zu vielen Einsätzen auf der Welt. Out of area sollte die Ausnahme sein und nicht die Regel. Während die Bundeswehr ihren wichtigsten Auftrag, die Landes- und Bündnisverteidigung, nicht mehr sicherstellen kann, muss sie mit enormem Aufwand angebliche Verpflichtungen in Asien und Afrika – wie wir gerade gehört haben: in unserer unmittelbaren Nachbarschaft – stemmen. Doch welche Verpflichtungen sind das eigentlich? Internationale? Rechtliche? Humanitäre? Die Bundesregierung bleibt bei der Frage, warum sie unsere Soldaten ins Ausland schickt, immer im politischen Wohlfühlbereich.

International – das klingt nach: Alle sind dabei; wir also auch. Humanität – wer will es da wagen, nicht mitzumachen? Ob die ganzen Missionen aber tatsächlich die Lebensbedingungen vor Ort verbessern oder den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands dienen, kann man leider nicht feststellen; denn die Bundesregierung nennt nie klare Einsatzziele und legt auch nie eine tragfähige Strategie vor. In den allermeisten Fällen ist ein humanitärer Erfolg nicht vorhanden. Die Flüchtlingszahlen aus den Gebieten, in denen die Bundeswehr eingesetzt ist, beweisen es.

(Beifall bei der AfD)

Bei dem Mandat für den Einsatz im Irak kommen zu den handwerklichen Fehlern noch rechtliche hinzu; denn der gesamte Einsatz basiert einzig auf einer bilateralen Abmachung mit der irakischen Zentralregierung. Es gibt keine multinationalen Strukturen, die Sie sonst bei jeder Gelegenheit beschwören, weder UN noch EU noch NATO. Die Bundesregierung ist Teil einer sogenannten Koalition der Willigen. Sie verletzt damit das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen.

(Beifall bei der AfD)

Auslandseinsätze der Bundeswehr dürfen nur im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit stattfinden. Diesen Rahmen gibt es hier nicht. Was macht die Bundesregierung stattdessen? Sie berichtet immer wieder von den Bitten der irakischen Regierung, die Deutschen mögen Ausbildungsunterstützung schicken. Meine Damen und Herren der Bundesregierung, es kann ja sein, dass die Irakis das gerne hätten. Ein solcher Wunsch ersetzt aber nicht die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts und nicht das Grundgesetz.

(Beifall bei der AfD)

Zudem: Von welcher irakischen Regierung sprechen Sie? Fünf Monate nach der Wahl gibt es keine.

Dann machen die Abgeordneten der Union noch etwas ganz Perfides: Sie sagen, dass sich die deutschen Soldaten diesen Einsatz wünschen würden. Dazu zwei Dinge. Erstens. Glauben Sie im Ernst, zu wissen, was die deutschen Soldaten sich wünschen, nur weil Sie als Abgeordnete einmal ein paar Stunden in einem Feldlager auf Besuch waren? Zweitens. Seit wann bestimmt der gefühlte Wunsch unserer Soldaten über einen Auslandseinsatz?

(Beifall bei der AfD)

Wenn Sie die Wünsche unserer Soldaten ernst nehmen wollen, sehr verehrte CDU, dann stellen Sie ordentliche Ausrüstung zur Verfügung, und schicken Sie unsere Truppen nicht in das nächste unkalkulierbare Abenteuer im Morgenland.

(Beifall bei der AfD)

Die Bundesregierung weiß, dass das ganze Mandat auf tönernen Füßen steht; denn laut Antrag will sie am 30. April nächsten Jahres den Einsatz überprüfen. Kein anderes Mandat enthält eine solche Überprüfungsklausel.

Herr Lucassen.

Frau Präsidentin.

Ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der CDU/CSU-Fraktion?

Aber gerne.

Herr Lucassen, können Sie bestätigen, dass Sie von deutschen Soldaten im Irak gefragt worden sind, warum Sie als AfD den Antrag ablehnen und kein Vertrauen zeigen für die erfolgreiche Arbeit der deutschen Soldaten im Einsatz?

Herr Otte, hier machen Sie wieder den gleichen Fehler, und ich würde Sie auch mit der entsprechenden Information versorgen über unsere Aufgabe als Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Das, was die Soldaten machen, wenn sie einen Auftrag erhalten haben, ist das eine. Das machen sie gut, und wir beide haben gesehen, wie im Irak dieser Auftrag durch unsere Soldaten sehr gut, sehr engagiert und auch mit der richtigen Emotionalität durchgeführt wird. Das andere ist: Wir hier haben zu entscheiden über das Werkzeug Bundeswehrsoldaten, so nenne ich es einmal, um es für Sie ganz plakativ zu machen, das wir als verlängerten Arm der Politik einsetzen. Gerade da verläuft die Trennungslinie. Begreifen Sie das doch bitte endlich einmal. Danke.

(Beifall bei der AfD – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Die Antwort bleiben Sie schuldig!)

Kein anderes Mandat enthält eine solche Überprüfungsklausel. Warum also dieses? Weil die Bundesregierung in diesem Moment nicht einmal weiß, mit welcher Art von Regierung sie es demnächst in Bagdad zu tun haben wird. Das ist eine Art von politischer Waghalsigkeit, die sich weder die alte CDU noch die alte SPD erlaubt hätte. Die SPD-Fraktion möchte ein solches Mandat in weiten Teilen nicht mittragen. Das spürte man auch im Ausschuss. Die Situation dieser ehemals stolzen deutschen Partei ist so dramatisch – ein einstelliges Ergebnis in Bayern, der drohende Untergang in Hessen –, dass sie ihre Forderungen in der Koalition nicht mehr durchsetzen kann. Die SPD kämpft nur noch gegen ihre Verzwergung.

(Beifall bei der AfD – Thomas Hitschler [SPD]: Hochmut kommt vor dem Fall, Kollege!)

Aber hier geht es am Ende auch um das Leben von deutschen Soldaten.

(Thomas Hitschler [SPD]: Genau! Für Sie Werkzeug!)

Deswegen fordere ich Sie auf, Ihrer Überzeugung zu folgen, Ihrem Gewissen, wenn Sie wissen, was ich damit meine. Tun Sie das Richtige! Stimmen Sie gegen den Einsatz im Irak!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Rolf Mützenich das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingo Gädechens [CDU/CSU])

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7282599
Wahlperiode 19
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors
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