Cornelia MöhringDIE LINKE - StGB - Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Liebe Kollegin Launert, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir hier nicht über den § 218 StGB reden,
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
der davon handelt, ob Schwangerschaftsabbrüche erlaubt oder nicht erlaubt sind? Wir reden über den § 219a, der fälschlicherweise mit „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ überschrieben ist, obwohl man für Schwangerschaftsabbrüche gar nicht werben kann, und der faktisch ein Informationsverbot ist und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Informationsrechte von Frauen behindert.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Wer das macht, wer da so stur ist, der offenbart ein Frauenbild, das nicht mehr in dieses Jahrhundert passt.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282616 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 58 |
Tagesordnungspunkt | StGB - Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche |