Oliver LuksicFDP - Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Werte Präsidentin, vielen Dank für diese tolle Einführung in meine Rede, auf die ich mich jetzt umso mehr freue.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, keine Belastungen einzuführen. Aber im Verkehrsbereich haben wir heute die zweite Abgabenerhöhung. Zum einen wird die Kfz-Steuer durch den WLTP-Modus um 400 Millionen Euro erhöht. Zum anderen wird heute die Lkw-Maut um 3 Milliarden Euro zum 1. Januar 2019 erhöht. Das müssen am Schluss alle Verbraucher zahlen. Das ist eine Belastung für den Mittelstand. Dieser Kostendruck wird – das hat die Anhörung gezeigt – auch ein Stück weit an die Lkw-Fahrer weitergegeben werden. Deswegen ist das, was Sie tun, unverhältnismäßig und auch unsozial. Wir können dem so nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP)
Zum 1. Januar 2019 werden die Verbraucherpreise steigen; das hat beispielsweise der BDI, das haben aber auch andere in der Anhörung des Bundestages gesagt. Auch der Kostendruck im Gewerbe wird zunehmen. Das liegt daran, dass wir eine doppelte Erhöhung haben: Zum einen haben wir die Ausweitung auf die Bundesstraßen. Zum anderen haben wir hier – das wurde eben angesprochen – einen angenommenen kalkulatorischen Zinssatz von 3,3 Prozent. Die offenen Fragen dazu konnten bisher im Verfahren weder in der ersten Lesung noch im Ausschuss noch in der Anhörung beantwortet werden: Wie kommt die Große Koalition eigentlich auf diese 3,3 Prozent? Die Einnahmen der Lkw-Maut werden ja direkt verbaut, ohne dass der Staat Kredite aufnimmt. Deswegen gibt es ja einige Professoren, die hinterfragen, warum hier überhaupt ein Zins angenommen wird. Und wenn man einen Zins annimmt, müsste es der sein, der in der Bundesverkehrswegeplanung angenommen wird: 1,7 Prozent. Sie setzen hier ohne Not das Doppelte an. Das ist ein Stück weit Wegelagerei ohne rechtliche Grundlage.
(Beifall bei der FDP)
Aber es stimmt; Kollege Schiefner hat in einem Punkt recht gehabt: Einiges wurde im Gesetzgebungsverfahren in der Tat verbessert, einige falsche Anreize wurden behoben, beispielsweise im Bereich der Ausnahmen. Der E-Lkw wird mit Sicherheit erst im Stadtverkehr eine Rolle spielen, nicht auf die lange Distanz, was den 40‑Tonner angeht. Deswegen war es gut und richtig – und das fordern wir auch in unserem Antrag –, diese Ausnahmen auf Erdgas auszudehnen, degressiv zu gestalten, im Gegensatz zum E‑Lkw. Das ist insofern ein guter Ansatz, den wir unterstützt haben, wie auch die Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Balance zwischen der Landwirtschaft auf der einen Seite und der Abgrenzung zum gewerblichen Verkehr ist mit der derzeitigen Ausnahme unserer Meinung nach ordentlich gemacht. Deswegen haben wir das im Ausschuss auch unterstützt.
Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt, der noch nicht geändert wurde: Zum einen sind in der gleichen Gewichtsklasse beispielsweise die vierachsigen Fahrzeuge besonders stark belastet, im Vergleich zu dreiachsigen. Das ist, auch wenn man die Abnutzung der Infrastruktur betrachtet, nicht begründbar.
Zum Zweiten – das hat die Anhörung klar ergeben – ist die Spreizung zwischen Euro 1 bis Euro 5 auf der einen Seite und den modernsten und saubersten Euro‑6-Fahrzeugen so gering, dass der Fuhrpark sich nicht erneuern wird, weil Sie keinen Anreiz setzen, indem Sie Euro‑6-Fahrzeuge vergleichsweise günstiger machen. Deswegen fordert die FDP, Luftverschmutzungskosten auszunehmen. Bei Euro‑6-Fahrzeugen wird es nicht zur notwendigen Flottenerneuerung kommen. Deswegen ist das, was Sie machen, ökologisch nicht so gut, wie Sie es eben dargestellt haben. Unser Antrag ist da in weitem besser.
(Beifall bei der FDP)
Das heißt zusammengefasst: Diese 3 Milliarden Euro Erhöhung werden am Schluss die Verbraucher bezahlen, ab 1. Januar 2019 an der Ladenkasse. Das ist nicht nur eine Belastung für das mittelständische Transportgewerbe, die weitergegeben wird an andere Kunden, an die Endverbraucher, sondern wird auch im Gewerbe den Druck im Bereich der sozialen Standards erhöhen. Insofern ist es der falsche Ansatz. Ja, der Gesetzentwurf wurde an vielen Stellen richtigerweise nachgebessert. Dennoch: Was Sie hier machen, ist in dem Punkt nicht verhältnismäßig. Deswegen lehnen wir ihn ab. Ich darf Sie bitten – wenigstens für das nächste Mal –, unsere Anträge noch ein Stück mehr aufzugreifen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Kollege Luksic. – Nächster Redner: Jörg Cezanne für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282840 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 58 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes |