Dirk HeidenblutSPD - Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 95 Prozent der Literatur sind in Deutschland derzeit für blinde Menschen und für Menschen, die stark seheingeschränkt sind, nicht verfügbar, weil sie nicht in den entsprechenden barrierefreien Formaten existieren. Dies ist allerdings kein rein deutsches Problem. Deshalb hat die Weltgemeinschaft mit dem sogenannten Vertrag von Marrakesch die Aufgabe übernommen, das zu ändern und neue Regelungen zu finden und einzuführen. Die EU hat diesen Vertrag ratifiziert und mit der sogenannten Marrakesch-Richtlinie das Ganze dann entsprechend umgesetzt.
Heute werden wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf diese Marrakesch-Richtlinie in deutsches Recht übertragen, und zwar durch entsprechende Änderungen des Urheberrechtsgesetzes. Wir werden Menschen mit Behinderungen, die – ganz gleich, aus welchem Grund – auch unter Einsatz technischer Sehhilfen nicht in der Lage sind, Literatur zu lesen, mit diesem Gesetz die Möglichkeit geben, ohne Zustimmung der Urheberrinnen und Urheber eine geeignete barrierefreie Kopie zu erstellen und natürlich auch zu nutzen. Erstellt werden dürfen diese Kopien entweder durch sie selbst oder durch von ihnen gewählte Hilfspersonen. Dieses Recht besteht unbeschadet einer womöglich durch die Urheberinnen und Urheber oder deren Rechteverwerterinnen und Rechteverwerter zur Verfügung gestellten entsprechenden Variante.
Zudem schaffen wir für befugte Stellen die Möglichkeit, dass sie genau diese Rechte auch nutzen können. Dabei handelt es sich in aller Regel um Blindenbibliotheken und ähnliche Einrichtungen.
Das sind sehr starke Rechte. So starke Rechte, die als Schranke in das Urheberrecht eingreifen, müssen natürlich zur Konsequenz haben, dass wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie wir die Urheberrechtsinhaber, deren Rechte wir damit eingeschränkt haben, dann weiter behandeln. Das gilt auch für die Frage, wie wir sie bei der Vergütung behandeln und wie wir diese Urheberrechtsinhaber so stellen, dass wir ihre Rechte auch beachten und diese entsprechend abwägen.
Das macht das Gesetz ebenfalls, indem es dafür sorgt, dass eine Vergütung gezahlt wird, die allerdings – das haben wir im Ausschussprotokoll noch einmal klargestellt – angemessen sein muss und auf die soziale und gemeinnützige Verantwortung Rücksicht nehmen muss. Den Urhebern steht also eine angemessene, vernünftige Vergütung zu.
Die Verwertungsgesellschaften haben dieses Recht bisher auch schon gehabt. Sie werden es in Zukunft weiter behalten. Ich bin mir ganz sicher – das ist an dieser Stelle auch noch einmal eine sehr deutliche Aufforderung –, dass sie dieses Recht wie bisher sehr angemessen nutzen und eine recht niedrige Vergütung festsetzen werden.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir darüber hinaus dafür sorgen, dass den Blindenbibliotheken, die wir wertschätzen und die für die Umsetzung des Ganzen wichtig sind, ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird. Das werden wir als Bund machen. Da werden wir aber auch die Länder in die Pflicht nehmen; denn es ist im Wesentlichen eine Aufgabe der Länder.
Es ist ein gutes Gesetz – ein Gesetz, das dafür sorgen wird, dass die 95 Prozent bald Vergangenheit sein werden. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Kollege Professor Dr. Lothar Maier hat das Wort für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282884 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 58 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie |