Ulli NissenSPD - Verordnung über Feuerungsanlagen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich zu dieser späten Stunde zu dem spannenden Thema Feuerungsanlagen reden darf, und hoffe auf viele feurige Reden meiner Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall der Abg. Judith Skudelny [FDP])
Wir haben in den letzten 20 Jahren erhebliche Fortschritte bei der Reduktion der Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickoxiden erreicht. Dennoch sind die negativen Auswirkungen dieser Emissionen auf unsere Umwelt und die Gesundheit der Menschen immer noch gravierend. Auch beim Klimawandel, das heißt für die Erderwärmung, sind Emissionen ursächlich.
Die hier nun vorliegende Verordnung der Bundesregierung trägt dem Rechnung und wird die Emissionen bestimmter Schadstoffe deutlich reduzieren. Mit der Verordnung wird die MCP-Richtlinie – Medium Combustion Plant Directive – der Europäischen Union umgesetzt.
(Sebastian Münzenmaier [AfD]: Sagen Sie das noch mal, bitte!)
Die Richtlinie – und in der Folge auch die Verordnung – sieht für Deutschland nationale Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Gesamtstaub vor. Diese gelten dann direkt bzw. ab dem Jahre 2025 oder ab dem Jahre 2030. Zusätzlich werden Anforderungen an die Registrierung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen gestellt. So wird die Überwachung der Emissionen aus den Anlagen vorgeschrieben. Außerdem wird die Berichterstattung für die Jahre 2021, 2026 und 2031 an die Europäische Kommission zur Emissionsentwicklung in den geregelten Anlagen festgehalten.
Die Verordnung geht über die MCP-Richtlinie der Europäischen Union hinaus. Das liegt daran, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten lediglich Mindestanforderungen vorgibt. Zur Wahrung bestehender Umweltstandards übernimmt die Verordnung Regelungen aus der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der TA Luft. Diese sieht in Deutschland bereits jetzt höhere Standards vor. Hinter diese dürfen wir auch nicht zurückfallen.
Die Verordnung enthält Übergangsregelungen für bestehende Anlagen, die ein Einhalten der Grenzwerte erst ab 2025 vorsehen. Die gewährte Übergangsfrist liegt in dem für die TA Luft üblichen Rahmen und gewährt ausreichend Zeit zur Umsetzung. Die dafür erforderliche Technik, wie elektrostatische Staubabscheider und Anlagen zur katalytischen Abgasreinigung von Stickstoffoxiden, ist verfügbar.
Zu beachten ist auch, dass bei weitem nicht bei allen Anlagen Nachrüstungsbedarf entsteht. Sehr alte Anlagen haben zu diesem Zeitpunkt ihre technische Lebensdauer erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass 40 000 Anlagen vom Anwendungsbereich erfasst sind.
Nicht genehmigungspflichtige Feuerungsanlagen mit weniger als 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung unterfallen auch weiterhin ausschließlich der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Die Pflichten zur kontinuierlichen Emissionsmessung wurden aus der TA Luft übernommen und werden daher in dieser Verordnung lediglich fortgeschrieben.
Wir alle wissen, dass die Luftbelastung in Europa zu hoch ist. Dies hat nicht nur gesundheitliche Auswirkungen, sondern verursacht auch hohe volkwirtschaftliche Kosten. Die MCPD ist Teil des Luftreinhaltepaketes der EU, und die heute hier zur Beratung anstehende Verordnung ist ein Baustein der Bundesregierung dafür, die Luftqualität in Deutschland zu verbessern.
Mit dem jetzigen Entwurf berücksichtigen wir einerseits die wirtschaftlichen Belange, andererseits aber auch die im Bundes-Immissionsschutzgesetz geforderten Grundsätze zur Vorsorge gegen und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Dies wägen wir gleichwertig ab.
Bis Ende März 2019 ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen. Dies muss Maßnahmen enthalten, die zum Erreichen der Minderungsverpflichtungen voraussichtlich notwendig sind. Es geht um die 43. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Das Programm ist mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Klar ist aber auch: Alle Sektoren müssen ihren Beitrag zur Verringerung der Emissionen leisten. Es geht um die Gesundheit der Menschen, und es geht um unsere Umwelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und schenke Ihnen 1 Minute und 41 Sekunden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Marc Bernhard für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD – Stephan Brandner [AfD]: Marc, leg los! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind wir aber gespannt! – Ulli Nissen [SPD]: Jetzt kommt eine feurige Rede!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282912 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 58 |
Tagesordnungspunkt | Verordnung über Feuerungsanlagen |