18.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 22

Karsten MöringCDU/CSU - Verordnung über Feuerungsanlagen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bernhard, hören Sie mal genau zu, falls Sie nicht schon zu müde sind, um noch was aufzunehmen.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie machen uns wieder wach! – Sebastian Münzenmaier [AfD]: Aber nicht so schnell, damit wir folgen können!)

– Nein, ich rede deswegen langsam, damit ich die neun Minuten auch substanziell füllen kann,

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU/CSU)

die Sie mir mit Ihrem Wunsch, drei Minuten zu reden, verschafft haben.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie brennen ein Feuerwerk ab, ein rhetorisches Feuerwerk! – Judith Skudelny [FDP]: Ich dachte, Sie reden langsam, damit Herr Bernhard folgen kann!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen ist Bestandteil des Maßnahmenpakets für saubere Luft der EU. – Wenn ich Ihnen etwas zum Lernen vortragen möchte, dann werde ich kein Feuerwerk abbrennen; denn es soll Sie ja nicht ablenken vom genauen Zuhören.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie reden wie ein Schornsteinfeger mit seinem Schornstein!)

– Da können Sie mal sehen, für was Sie glauben, dass ich Sie halte: für einen Schornstein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Donnerwetter!

Aber kommen wir mal zum Ernst zurück, auch wenn es spät ist oder früh – je nach der Betrachtungsweise.

Wir reden über das Maßnahmenpaket für saubere Luft der EU, das für Deutschland nationale Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie beispielsweise Schwefeldioxid, Stickoxide und Gesamtstaub vorsieht. Gelten sollen diese Grenzwerte nach dieser Verordnung ab 2025 respektive ab 2030. Sie dienen dazu, die Mitgliedstaaten bei der Erreichung verbindlicher Minderungsziele über die Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, wie sie in der NEC-Richtlinie festgelegt sind, zu unterstützen. Die Anforderungen dieser Verordnung sollen zur Angleichung an die Struktur des europäischen Rechts in einer eigenständigen Verordnung umgesetzt werden, wie wir das von europäischen Richtlinien so kennen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das wird gleich noch eine Rolle spielen, meine Herren von der AfD. Es geht um Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 Megawatt und mehr als 1 Megawatt, die mittelgroßen eben. Geregelt werden auch einige bisher nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen.

Zur Wahrung bestehender Umweltstandards übernimmt der Verordnungsentwurf Regelungen aus der deutschen TA Luft, und zwar aus der aus dem Jahre 2002. Das bedeutet: Die Grenzwerte, die in dieser TA Luft von 2002 festgelegt worden sind, gelten nach deutschem Immissionsschutzrecht auch dann, wenn sie strenger sind, als die EU-Richtlinie das vorsieht. Denn wir haben ja, schon bevor es diese Regelung auf EU-Ebene gab, in Deutschland solche Grenzwerte festgelegt. Das war vor über anderthalb Jahrzehnten. Es werden auch verfahrenstechnische Vorgaben gemacht. Die Regelungen zu Großfeuerungsanlagen in der 13. BImSchV müssen demnächst noch mal überarbeitet werden. Also: Wir konkretisieren die Werte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach der EU-Richtlinie.

Sie haben jetzt moniert, dass wir in diesem Verordnungsentwurf bei den europäischen Grenzwerten in mehreren Fällen Festlegungen über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus treffen. Einen Punkt habe ich schon genannt: Die TA Luft von 2002, auf die wir zurückgreifen, gilt nach wie vor. Ein Prinzip in unserem Immissionsschutzrecht besagt, dass wir eine Verschlechterung einmal erreichter Werte nicht zulassen. Wir haben diesen Zustand schon seit anderthalb Jahrzehnten, und es ist bisher nicht erkennbar gewesen, dass diese Regelungen zu einem Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie – weder für die kleinen und mittleren noch für die großen Unternehmen – geführt haben.

Es gibt einen weiteren Punkt, der dafür spricht, bei diesen Werten durchaus über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinauszugehen: Wir müssen aufgrund der NEC-Richtlinie Grenzwerte bei einer ganzen Reihe von Schadstoffen erreichen. Dazu müssen wir Maßnahmen ergreifen, über die wir aber selber entscheiden können. Deswegen definieren wir in einigen Bereichen Grenzwerte, von denen wir annehmen, dass wir sie brauchen, um die Werte der NEC-Richtlinie zu erreichen. Da geht es um die Luftreinhaltung, und das setzen wir um.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ein weiteres Prinzip unseres Immissionsschutzrechtes besagt: Anwendung des Stands der Technik. Die EU-Richtlinie selbst verlangt diese Anwendung des Stands der Technik nicht; vielmehr wird das später im Rahmen einer Novellierung, in einem eigenen Akt, geregelt, nämlich bei der Entwicklung der sogenannten BVT-Merkblätter. Wir wissen aber, dass es in einer Reihe von Nachbarländern – in Holland, in der Schweiz, in Österreich – Umsetzungen nach dem Stand der Technik gibt, was wir übernehmen wollen. Wenn wir uns nämlich am Stand der Technik orientieren, heißt das nichts anderes, als dass wir die Ziele, die wir technisch erreichen können und die auch – das füge ich mal hinzu – bezahlbar sind – zu den Kosten komme ich gleich noch –, tatsächlich auch anstreben.

Damit die Belastungen nicht unnötig groß werden, haben wir in diesem Verordnungsentwurf lange Übergangsfristen – längere, als wir normalerweise in solchen Regelungen finden – vorgesehen. Sie können nämlich bis zu zehn Jahre dauern, und dies gibt den Unternehmen Investitionssicherheit und einen Planungszeitraum, bei dem sie wissen, bis wann sie das umsetzen müssen.

Wir sprechen also von nicht unerheblichen Belastungen, aber es gibt hierbei auch einen erheblichen Entlastungsfaktor. Neben den Investitionskosten, die nötig sind, und den laufenden Kosten, die ebenfalls nötig sind, ergeben sich durch die Anwendung dieser Technik auch eine ganze Reihe von Einsparungen, sodass die Belastung per Saldo durchaus tragbar ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Es gilt ein Prinzip, das in allen Umweltschutz- und Klimaschutzmaßnahmen Anwendung findet: Wenn wir saubere Luft haben wollen, wenn wir bessere gesundheitliche Vorsorge für die Menschen in Deutschland treffen wollen, dann müssen wir dafür Geld aufwenden. Ich sage nur: Die Luftreinhaltung, die wir anstreben und die wir mit der Verordnung verbessern, und der Gesundheitsschutz, den wir auf diese Weise erreichen, sind das Geld, das wir dafür ausgeben, allemal wert.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatscht selbst die AfD!)

Für die FDP-Fraktion hat nun die Kollegin Judith Skudelny das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7282914
Wahlperiode 19
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Verordnung über Feuerungsanlagen
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