Johannes FechnerSPD - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Nicht nur in den Großstädten und in den Universitätsstädten sind die Mieten in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Wenn sich selbst Normalverdiener keine zentrale Wohnung mehr leisten können oder wenn bei Familien die Hälfte des Einkommens für die Miete draufgeht, dann müssen wir etwas gegen diese hohen Mieten tun, und genau das tun wir heute mit dem Mieterschutzgesetz. Dieses Gesetz verhindert, dass die Mieten wegen Modernisierung so stark wie bisher steigen können, und deshalb ist es ein gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dabei sei ganz klar gesagt: Wir müssen in Deutschland Wohnungen sanieren. Die Gebäude verbrauchen in Deutschland etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs und sind für rund ein Drittel der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Deswegen wollen wir selbstverständlich Investitionen in Wohnungen ermöglichen. Aber auf der anderen Seite wollen wir verhindern, dass Mieterinnen und Mieter wegen der Umlage von Modernisierungskosten in finanzielle Nöte kommen, ihre Wohnung am Ende verlassen müssen; „herausmodernisieren“ nennt man das, und das machen wir als SPD nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Wir als Union auch nicht!)
Mit diesem Mieterschutzgesetz sorgen wir dafür, dass zukünftig Modernisierungskosten nur noch in Höhe von 8 Prozent statt bisher 11 Prozent umgelegt werden können, und ich mache keinen Hehl daraus, dass wir in den Verhandlungen den Wert von 6 Prozent erreichen wollen. Auch in Ihrer Fraktion, Kollege Luczak, gibt es die Ersten, die verstehen, dass das sinnvoll ist; ich erinnere an den Brief Ihrer CDU-Kollegen, und deshalb werden wir uns in den Verhandlungen dafür einsetzen.
(Beifall bei der SPD)
Die zweite wichtige Neuerung besteht darin, dass wir bundesweit erstmals einen Deckel bekommen, dass die Miete nach Modernisierung um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden kann. Das wollen wir auf jeden Fall. Besser wäre es, hier auf eine Grenze von 2 Euro zu gehen. Wir hören aus Ihrer Fraktion Stimmen, die dieses Anliegen teilen, und da werden wir Sie in den parlamentarischen Verhandlungen, Herr Kollege Luczak, beim Wort nehmen.
(Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Geisterstimmen!)
Die dritte Neuerung besteht darin, dass der Mieter zukünftig Schadensersatzansprüche hat, wenn ihm der Vermieter Modernisierungen ankündigt, er aus Angst vor deutlich höherer Miete die Wohnung verlässt, dann aber gar nicht renoviert wird. Mit unserem Gesetz kann der Mieter zukünftig Schadensersatz, etwa für die Umzugskosten, geltend machen. Das Vergraulen der Mieterinnen und Mieter mit vorgeschobenen Gründen ist nicht in Ordnung, und das beenden wir mit diesem Gesetz.
(Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Genau! Vorschlag der Union in den Koalitionsverhandlungen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz schafft wichtige Verbesserungen, weil die Umlage von Modernisierungskosten deutlich begrenzt wird. Wir tun das in einem fairen Ausmaß, sodass die Investitionen nach wie vor möglich bleiben. Wir wollen aber deutlich mehr; so dramatisch ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt.
Weil der Mietspiegel für die ortsübliche Vergleichsmiete entscheidende Bedeutung hat, wollen wir die Berechnungsgrundlagen verbessern und den Betrachtungszeitraum von vier Jahren auf sechs Jahre ausweiten. Wenn immer mehr unionsregierte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen – sie funktioniert nämlich dort, wo sie gilt; das zeigen deutschlandweit Urteile –, wenn also Ihre Parteifreunde sie deutschlandweit auslaufen lassen, dann zeigt das, dass wir eine bundesweite Regelung brauchen.
(Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Haben wir gemeinsam beschlossen!)
Weil wir Mieterinnen und Mieter nicht im Regen stehen lassen wollen, wenn Wuchermieten verlangt werden, wollen wir den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes anwendbar ausgestalten, sodass die Mieter mit Wuchermieten nicht allein sind, sondern Behörden hiergegen vorgehen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Private Kleinvermieter kriminalisieren, das ist nicht in Ordnung!)
– Es geht hier um die schwarzen Schafe, nicht um die breite Masse, und deswegen brauchen wir diese Verbesserungen.
Wir freuen uns auf das Gesetzgebungsverfahren, weil wir die Chance haben, ganz konkrete Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt lässt keine Verzögerung zu. Vor allem müssen wir den Mieterinnen und Mietern Instrumente an die Hand geben. Bis all die Maßnahmen, die wir beschlossen haben, um den Bau von mehr Wohnraum zu schaffen, greifen, brauchen wir Verbesserungen im Mietrecht.
Dank an Justizministerin Barley und die Mitarbeiter im BMJV!
(Beifall bei der SPD)
– Ja, einen Applaus ist das wert. – Sie haben dieses Gesetz zügig vorgelegt. Lassen Sie uns gemeinsam diese wichtigen Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter beschließen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Udo Hemmelgarn, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282943 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |