19.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 59 / Tagesordnungspunkt 27

Heribert HirteCDU/CSU - Menschenrecht auf Religionsfreiheit

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen aber: Liebe Vertreter der Religionsgemeinschaften auf der Tribüne! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sie, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, stehen seit vielen Jahren im Austausch mit dem Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einem freiwilligen Zusammenschluss von vielen Abgeordneten meiner Fraktion, der sich bereits vor acht Jahren gegründet hat, um als Sprachrohr für bedrängte und verfolgte Christen in der ganzen Welt da zu sein.

Es war eine Initiative von Volker Kauder, mit der er sich in so vorbildlicher Weise für die Religionsfreiheit und insbesondere für die verfolgten Christen in der ganzen Welt eingesetzt hat – und das seit vielen, vielen Jahren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte auch daran erinnern, dass es Volker Kauder war, der sich für die Resolution zum Völkermord an den Armeniern eingesetzt hat, die ja umstritten war und am Ende die Zustimmung fast des ganzen Hauses bekommen hat. Der Handschlag zwischen Volker Kauder und Cem Özdemir ist durch die Medien gegangen. Auch dafür nochmals herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Frank Schwabe [SPD]: Da waren noch andere dabei!)

Religionsfreiheit – wir haben es schon mehrfach gehört – ist ein zentrales, vielleicht sogar das zentrale Grund- und Menschenrecht. Denn wenn die Religionsfreiheit verletzt oder gefährdet wird, stehen auch andere Grundrechte wie die Meinungs-, die Presse-, die Versammlungsfreiheit oder die Gleichbehandlung von Mann oder Frau unter Druck. Deshalb ist der Einsatz für die Religionsfreiheit für uns immer auch ein Einsatz für andere wichtige Grund- und Menschenrechte.

Wenn man dann in unserem kleinen Handbuch nachsieht, welche religiöse Affinität die Kollegen von der AfD-Fraktion haben, und feststellt, dass fast 90 Prozent keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, dann weiß man, dass das, was Sie hier machen, nicht etwa das ist, was der Kollege Ruppert fordert, wenn er von Respekt vor der Religiosität redet, sondern die Missachtung ebendieser Grund- und Menschenrechte.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir setzen uns für Christen ein, aber wir tun dies „nicht exklusiv, sondern exemplarisch“, hat der katholische Erzbischof Schick so schön formuliert. Mein Kollege Michael Brand hat dies eben noch einmal gesagt. Diese Überlegung finden Sie in unserem Antrag wieder. In den vergangenen vier Jahren, in denen ich unseren Stephanuskreis geleitet habe, habe ich deshalb den Fokus nie allein auf die Christen gelegt, sondern immer auch andere religiöse Minderheiten in den Blick genommen.

(Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD])

Es ist zu betonen, dass in Pakistan neben den Christen auch die Ahmadiyya-Moslems verfolgt sind. Eine ganz ähnliche Lage treffen wir in Indien, Myanmar und China an. Nochmals – meine Vorrednerin hat es eben gesagt –: In diesen Ländern gibt es keine muslimischen Mehrheiten, sondern atheistische, buddhistische oder hinduistische Mehrheiten. Die Aleviten stehen im Übrigen auch unter Druck, weil sie von vielen Moslems nicht als richtige Moslems angesehen werden, und dass der Streit zwischen Sunniten und Schiiten im Nahen Osten ein Streit innerislamischer Natur ist, ist allgegenwärtig.

Nicht selten stehen auch Christen gegen Christen. Ich denke nur an Nordirland. Deshalb müssen wir vorsichtig sein bei den Verhandlungen um den Brexit. Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich an die Ukraine erinnern, wo die Loslösung der dortigen Kirche vom Moskauer Patriarchat ganz bewusst nicht als religiöse Entscheidung zu werten ist. Wir vom Stephanuskreis haben die ukrainischen Bischöfe hier gehabt und sie in diesem Bestreben unterstützt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der entscheidende Punkt ist schon mehrfach gesagt worden: Ein ganz besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass Staaten Religion nicht für ihre Zwecke instrumentalisieren dürfen. Denn die Religionsfreiheit wird bedroht von Nationalismen, die ihre Nation mit einer bestimmten Religion verbinden und andere Religionen als ausländisch, fremd und unpatriotisch abtun. Das müssen wir bekämpfen, und daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7283004
Wahlperiode 19
Sitzung 59
Tagesordnungspunkt Menschenrecht auf Religionsfreiheit
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