Jürgen PohlAfD - Streikrecht bei Ryanair durchsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Und heute vor allem sehr geehrte Gäste auf den Tribünen! Ryanair und die Europäische Union erinnern mich als Thüringer an unseren großen Thüringer, den großen Deutschen Johann Wolfgang von Goethe:
Ryanair und die EU: Die Geister, die ich rief mit der Liberalisierung des Luftmarktes, diese Geister werd ich nicht mehr los.
Zu der Liberalisierung des Luftmarktes wird mein Freund Dr. Dirk Spaniel sprechen. Ich werde mich hier und heute wie der Kollege Oellers vor allem mit arbeitsrechtlichen Fragen des Antrages der Linken beschäftigen.
Es ärgert schon, wenn man sieht, wie der Arbeitskampf bei Ryanair geführt wird. Von Sozialpartnerschaft ist dort nicht viel zu sehen. Dennoch sehe ich den Antrag der Linken eigentlich als Anlass, um über den Sachverhalt zu sprechen, aber nicht als entscheidungsreifen Antrag.
Einfach mal das Gesetz ändern, weil die Gewerkschaft ihren Job nicht macht, kann nicht ernsthaft gefordert werden.
(Beifall bei der AfD – Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Was soll der Quatsch? – Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Das ist kein Quatsch. – Ich will es für die Nichtjuristen kurz erläutern.
§ 117 BetrVG, also das Betriebsverfassungsgesetz, normiert die Nichtanwendbarkeit des Gesetzes für das fliegende Personal. Sehr wohl besteht die Möglichkeit nach § 117 Absatz 2 BetrVG, dass die Tarifparteien, also die Gewerkschaft und das Flugunternehmen, die Einsetzung eines Betriebsrates und den Umfang seiner Rechte vereinbaren. Das ist erst einmal Gegenstand bzw. Gesetzeslage per se heute.
Immer wieder haben die Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Bereich die Attacke gegen diese Regelung des § 117 BetrVG – insbesondere Absatz 2 – geritten. Regelmäßig bis auf kleine Ausnahmen sind sie damit auf die Nase gefallen.
Das BAG sagt in seiner richtungsweisenden Entscheidung unter Rückgriff auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz: Gleiches ist gleich, und wesentlich Ungleiches ist auch ungleich zu behandeln. Die Herausnahme des fliegenden Personals aus dem Geltungsbereich des BetrVG ist durch vernünftige, sich aus der Natur der Sache heraus ergebende Gründe geboten und nicht willkürlich und damit grundgesetzkonform. – Das sagen die höchsten bundesdeutschen Arbeitsrichter.
Diese richtungsweisende Entscheidung wird noch einmal durch den Beschluss 1 ABR 59/13 bestätigt, in dem das Arbeitsgericht ausführt, dass die Tarifvertragsparteien den Umfang der Rechte des Betriebsrates außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes einvernehmlich regeln können.
Ich komme zurück auf das, was der Kollege Oellers von der CDU/CSU sagte: Es geht. § 117 Absatz 2 ist praktikabel. Es gab schon Tarifverträge mit Vereinbarungen über Betriebsräte bei der Lufthansa, der TUI Group, vormals Air Berlin, Aero Lloyd, Dan-Air, bei der Deutschen Luftverkehrsgesellschaft, bei Pan Am Express, Pan Am, Hapag Lloyd, World Airways, British Airways, Condor Flugdienst usw. Manche von den Fluggesellschaften bestehen nicht mehr, manche sind hinzugekommen. Es war und ist also machbar, Tarifverträge und somit auch Vereinbarungen über die Betriebsräte für das fliegende Personal abzuschließen.
Dass im vorliegenden Fall die Gewerkschaft augenscheinlich nicht genügendes taktisches Geschick hat, um den Brocken Ryanair zu knacken, ist kein Grund, eine Lex specialis zu erlassen.
(Beifall bei der AfD)
Ich bin der Meinung, hier sollten die Gewerkschaften ihre Hausaufgaben machen. Sie sind es, die immer wieder auf Tarifautonomie bestehen, und dann, wenn es mal nicht geht, rufen sie nach dem Staat, den sie sonst nicht haben wollen.
(Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Quatsch!)
Wir von der AfD, der Partei der kleinen Leute,
(Lachen bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Da lachen ja die Hühner!)
– ja, lachen Sie! gucken Sie doch mal hoch! wir bieten denen Hilfe an, und Sie lachen –
(Beifall bei der AfD)
sind bereit, den betroffenen Arbeitnehmern Unterstützung zu gewähren, die jetzt von den Gewerkschaften nicht mehr unterstützt werden bzw. jetzt auf diesem Weg in den Bundestag verwiesen werden.
(Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Aha!)
Im Ausschuss sind wir gerne bereit, zu diesem Thema mitzuarbeiten.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD – Pascal Meiser [DIE LINKE]: Unverschämtheit, die Rede! Eine Unverschämtheit! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Setzen, Sechs!)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner: Bernd Rützel für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/cvid/7283013 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Streikrecht bei Ryanair durchsetzen |