Christine Lambrecht - Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „ Die Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt“, unter dieser Überschrift steht der heutige Plenartag. Heute Morgen hat schon die Justizministerin ein Gesetz zur Verbesserung, zur Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern eingebracht, und ich kann heute ein Gesetz einbringen, durch das wir diese Situation verändern, verbessern wollen. Dieser weitere Baustein ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus.
Meine Damen und Herren, Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist heute keineswegs mehr nur eine Situation, die geringverdienende Menschen in unserem Land betrifft. Nein, viel weitere Kreise sind davon mittlerweile betroffen, auch Menschen, von denen man denkt: Eigentlich haben sie doch ein auskömmliches Einkommen. Selbst die haben heute insbesondere dann, wenn es sich um Personen mit einer Familie handelt, ein Problem, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dieses Problem gibt es nicht nur in den Ballungsräumen; aber da ist die Situation natürlich sehr angespannt.
Selbst wenn sie Wohnraum finden, dann ist es oftmals so, dass die Miete einen großen Teil des Einkommens frisst. Damit muss Schluss sein. Menschen müssen wieder die Möglichkeit haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deswegen ist es gut und richtig, dass diese Bundesregierung sich auf den Weg gemacht hat und eine Wohnraumoffensive vorlegt. Wir wollen nämlich 1,5 Millionen neue Wohnungen schaffen – zumindest wollen wir Beiträge dazu leisten, dass diese geschaffen werden –, damit die Menschen in diesem Land nicht an den Rand gedrängt werden, sondern wieder die Möglichkeit haben, arbeitsplatznah eine bezahlbare Wohnung zu finden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist eine Aufgabe, die man nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs löst – allein heute liegen zwei Vorlagen dazu vor –, sondern nötig ist ein Strauß an Maßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Bund auch Grundstücke günstig an die Länder abgibt, wenn diese dann darauf bezahlbaren, günstigen Wohnraum schaffen. Die Mietpreisbremse habe ich schon angesprochen. Die Absenkung der Modernisierungsumlage ist ein Teil, aber eben auch das Gesetz, das ich Ihnen jetzt gerne vorstellen möchte – es sieht die Möglichkeit einer Sonderabschreibung vor –, zählt dazu. Die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch eine Sonderabschreibung führt dazu, dass neue Wohnungen geschaffen werden, dass neue Mietwohnungen geschaffen werden; denn nur wenn neue Wohnungen, neue Mietwohnungen geschaffen werden, kann die Nachfrage insgesamt gedeckt werden.
Meine Damen und Herren, durch die Einführung dieser zeitlich befristeten Sonderabschreibung von jährlich 5 Prozent über vier Jahre setzen wir die erforderlichen Anreize für eine zeitnahe Investition. Allerdings muss auch klar sein, dass die Sonderabschreibung auf solche Baumaßnahmen beschränkt wird – beschränkt dadurch, dass der Bauantrag oder auch die Bauanzeige zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt bzw. eingereicht wird. Da geht es nicht darum, in irgendeiner Weise Leute zu drangsalieren, sondern es geht darum, Druck zu machen, damit zeitnah etwas geschieht. Man darf nicht auf irgendwelche Zeiträume verschieben, sondern jetzt ist Handlungsbedarf, und deswegen gibt es diese zeitlichen Befristungen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, um diesen Anreiz für bezahlbaren Mietraum, den sich dann Familien, Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen leisten können, zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf, den ich Ihnen vorstelle, eine Grenze bei 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bezogen auf die Herstellungskosten – die Grundstückskosten sind hier nicht mit einzubeziehen – vor. Wenn die Kosten eines solchen Neubaus darüber lägen, dann wäre er von dieser Förderung ausgeschlossen. Das heißt, es geht nicht darum, Luxuswohnungen zu fördern, sondern es geht darum, in diesem Preissegment dafür zu sorgen, dass Menschen eine entsprechende Wohnung finden. Es geht auch nicht darum, innerhalb von bestehenden Häusern, von bestehenden Gebäuden eine Verlagerung zu fördern. Nein, nur dann, wenn neue Wohnungen geschaffen werden, wenn also beispielsweise auf ein Dach aufgesetzt wird oder ein Anbau erfolgt, gibt es dafür diese steuerliche Förderung. Das ist uns ganz wichtig.
Was ein ganz wichtiger Aspekt in diesem Bereich ist: Diese neugeschaffenen Wohnungen müssen dann für zehn Jahre auch zu Wohnzwecken vermietet werden. Es kann also nicht sein, dass man sie nur für eine kurze Zeit vermietet, die steuerliche Förderung nutzt und sie dann anderweitig verwendet; das geht nicht.
Ich glaube, das sind die richtigen Leitplanken, zwischen denen wir uns da bewegen, um einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, wir haben uns auch bemüht, schon frühzeitig dafür zu sorgen – denn unionsrechtliche Vorgaben sind bei solchen steuerlichen Förderungen immer mit zu berücksichtigen –, dass wir da entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben auf der sicheren Seite sind. Das ist gelungen. Deswegen freue ich mich, jetzt in die Beratungen einsteigen zu können. Lassen Sie uns diese aber ebenfalls zügig vorantreiben; denn die Zeit drängt. Die Menschen warten zu Recht dringend darauf, dass hier etwas ganz konkret geschieht.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Christine Lambrecht. – Nächster Redner: Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7283039 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus |