Sebastian BrehmCDU/CSU - Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rat der Immobilienweisen geht in seinem Frühjahrsgutachten 2018 davon aus, dass in einigen Großstädten in Deutschland, in den Ballungsräumen, der Kauf- und Mietpreisanstieg bald zu Ende ist. Dennoch hatten wir in den Jahren 2015 und 2016 jeweils eine durchschnittliche Preissteigerung von 8,8 Prozent. Im Jahr 2017 lag diese noch einmal bei 7,7 Prozent. Das heißt, in den letzten drei Jahren lag der Kauf- und Mietpreisanstieg allein in den großen Städten bei etwa 25 Prozent. Deswegen ist es gerade für junge Familien, aber auch für ältere Menschen in den Ballungsräumen schwierig geworden, Eigentum zu erwerben. Es ist zu teuer, und die Nachfrage ist groß. Daher ist eine unserer wichtigsten Aufgaben in der Politik, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Ich glaube, die ganze Diskussion über die Mietpreisbremse führt nicht dazu, dass wir mehr Wohnungen in den Großstädten oder in den Ballungsräumen haben werden.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sonder-AfA!)
– Nein! – Denn die Verknappung des Wohnraums bleibt bestehen. Das Einzige, was hilft, wenn man die Preise in den Großstädten wirklich senken will, ist: Bauen, bauen, bauen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Alles andere sind keine Maßnahmen, um ein breiteres Angebot an Wohnraum zu schaffen. Deswegen haben wir uns als Koalition zum Ziel gesetzt, die Anzahl der neugebauten Wohnungen um 50 Prozent zu erhöhen und 1,5 Millionen neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Dieses Ziel werden wir auch erfüllen, und zwar durch eine Kombination verschiedener Bausteine.
Der erste Baustein war die Einführung des Baukindergelds. Dafür gab es viel Kritik. Aber das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Schon im ersten Monat sind 22 000 Anträge gestellt worden.
(Beifall bei der CDU/CSU – Markus Herbrand [FDP]: Die müssen auch bearbeitet werden!)
Das ist gut für die jungen Familien in unserem Land. Bayern hat übrigens noch einmal etwas obendrauf gelegt.
Der zweite Baustein ist die Zur-Verfügung-Stellung neuer Grundstücke. Da sind natürlich die Kommunen mit ihren Wohnungsbaugenossenschaften gefragt, und da sind die Länder mit ihren Wohnungsbaugesellschaften gefragt, aber da ist auch der Bund gefragt. Beim Wohngipfel im September wurde bereits zugesagt, dass Grundstücke vom Bund schneller zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch richtig so.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein dritter Baustein ist die steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus durch die Einführung der befristeten, degressiven Abschreibung in Höhe von jeweils 5 Prozent für die nächsten vier Jahre, zusätzlich zur linearen Abschreibung.
Natürlich höre ich immer das Argument: Das führt zu Preissteigerungen. – Aber erinnern Sie sich mal an die degressive Sonderabschreibung beim Aufbau Ost von 50 Prozent im ersten Jahr. Natürlich hat das einerseits zu Preissteigerungen geführt; aber gleichzeitig ist die Nachfrage wesentlich angekurbelt worden, und es ist gebaut worden. Auch jetzt wird es so sein, dass die Nachfrage angekurbelt und mehr gebaut wird. Die signifikant höhere Abschreibung soll dafür sorgen, dass wir mehr Wohnraum bekommen.
Wenn wir über diesen Gesetzentwurf diskutieren, dann müssen wir auch über die feine Ausgestaltung reden. Dabei geht es um die verschiedenen Möglichkeiten, die bereits angesprochen wurden.
Erstens zur Fördergrenze von 3 000 Euro pro Quadratmeter der Baukosten. Ich glaube, dass das nach dem jetzigen Baukostenindex in Ordnung ist. Was ist aber in den nächsten drei oder vier Jahren? Können wir die Grenze von 3 000 Euro halten?
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das reicht so nicht!)
Man muss darüber noch einmal diskutieren und dann den Betrag vielleicht auch anpassen.
Das Zweite ist die europäische Restriktion durch die De-minimis-Verordnung, was bedeutet, dass der Gesamtbetrag der degressiven Abschreibung 200 000 Euro nicht überschreiten darf. Dabei geht es nicht um die absolute Höchstgrenze für Abschreibungen, sondern um den Zinsvorteil, der durch die vorgezogene degressive Abschreibung entsteht. Das ist schon sehr schwierig zu berechnen. Hier besteht noch Rechtsunsicherheit. Deswegen muss man, glaube ich, am Gesetzestext noch nachbessern und miteinander ins Gespräch kommen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Drittens. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir mit der Mietrechtsnovelle, die gerade im Gesetzgebungsverfahren ist, einen Gleichlauf herstellen. Nichts wäre schlimmer, als den Wohnungsmarkt durch die genannten Maßnahmen anzukurbeln und dann diesen Effekt durch Mietpreisbindung, Mietpreisbremse und anderes wieder kaputtzumachen. Wir müssen also einen vorsichtigen Weg einschlagen, um den Effekt, den wir haben wollen, wirklich zu erzielen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch wichtig, das Ganze zu evaluieren. Bei einer normalen Erhöhung der Abschreibung gibt es keine De-minimis-Vorschriften und auch keine so komplizierte Berechnung. Deshalb muss man in dem gesamten Prozess überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die linearen Abschreibungen generell zu erhöhen. Ich lade herzlich dazu ein, darüber noch einmal ins Gespräch zu kommen. Wir sollten versuchen, hier eine Lösung zu finden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Herbrand [FDP])
Das würde einen noch größeren Impuls auf dem Wohnungsmarkt und noch höhere Effekte erzielen.
Unser Ziel muss es sein, in den nächsten Jahren Wohnungen zu bauen, zu bauen, zu bauen. Das müssen wir ermöglichen.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Bezahlbaren Wohnraum müsst ihr bauen! Darauf kommt es an!)
– Bezahlbar, selbstverständlich. – Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf weiter diskutieren. Ich hoffe, dass wir uns in den genannten Punkten miteinander abstimmen können, sodass wir einen sinnvollen Gesetzentwurf haben werden.
Herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/cvid/7283052 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus |