08.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 12

Michael SchrodiSPD - Familienentlastungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 9,8 Milliarden Euro – um diese Summe entlasten wir Familien in Deutschland, mit dieser Summe unterstützen wir Familien in Deutschland. Dies ist ein starkes familienpolitisches Zeichen und deshalb auch ein guter Tag für die Familien in Deutschland.

(Beifall bei der SPD)

Drei Aspekte möchte ich herausheben. Erstens. Nach dem sogenannten Existenzminimumbericht wäre das Kindergeld nur um 3 Euro erhöht worden. Wir erhöhen das Kindergeld als Maßnahme zur finanziellen Stärkung von Familien um spürbare 10 Euro und entsprechend auch den Kinderfreibetrag.

Zweitens. Wir erhöhen den Grundfreibetrag und gleichen die kalte Progression damit aus.

Drittens. Wir tun das weit über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Knapp 6 Milliarden Euro sind verfassungsrechtlich nicht erforderlich, darunter auch die Anhebung des Kindergeldes mit 1,5 Milliarden Euro und der Ausgleich der kalten Progression. Die Entlastung ist eine bewusste politische Entscheidung zur Stärkung von Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens: Durch ein Gutachten in der Anhörung ist auch bestätigt, dass Bezieher relativ niedriger Einkommen bis weit in höhere Einkommensbereiche prozentual am stärksten entlastet werden. Besonders kräftig fällt die relative Entlastung für Familien mit Kindern mit geringem Bruttoeinkommen aus, die von der Kindergelderhöhung stark profitieren.

(Beifall bei der SPD)

Gesetze aber sollten immer unter dem Aspekt der Gerechtigkeit betrachtet werden. Wir müssen uns nichts vormachen: Wir hatten in den letzten Jahren mit Blick auf das Kindergeld immer auch die Diskussion über die Anrechnung dieser Leistungen auf die Grundsicherung. Das verstehen viele nicht. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Die Opposition wird dies und andere Dinge wahrscheinlich kritisieren. Die Grünen gingen bei der ersten Lesung sogar so weit, zu behaupten, wir würden die Menschen mit diesem Gesetz enttäuschen, falsche Hoffnungen schüren und so das Vertrauen in die Demokratie beschädigen. Man sollte mit solchen Anschuldigungen zunächst einmal sehr vorsichtig umgehen. Daneben fordern Sie – in Ihren Worten – eine Anhebung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende. Dazu haben Sie einen Änderungsantrag eingebracht. – Das hört sich ja ganz toll an. In Ihrem eigenen Antrag aber schreiben Sie:

Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Form der steuerlichen Entlastung derzeit deutlich weniger als die Hälfte aller Alleinerziehenden erreicht ... Bei einem Großteil wirkt sich die Entlastung mangels entsprechendem Einkommen faktisch nicht aus.

Sie werfen uns vor, wir würden die Menschen täuschen, aber Sie bringen einen Antrag ein und sagen: Es kommt nichts an.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen gar nichts!)

Wir wissen, dass wir bei Ihrem Antrag über die Frage von steuerlichen Entlastungen sprechen. Wir wollen aber alle erreichen. Die erreichen wir eben nicht mit Ihrem Antrag. Weil wir alle Familien entlasten wollen, bringen wir weitere Maßnahmen auf den Weg. Das Gute-Kita-Gesetz bringt eine Qualitätsoffensive und Gebührensenkungen. Das bringt den Alleinerziehenden etwas.

(Beifall bei der SPD)

Wir gehen an das Ende des Kooperationsverbotes heran für mehr Investitionen in Schulen. Und wir werden mit dem Familienstärkungsgesetz gerade für Familien in der Grundsicherung etwas tun: von kostenloser Schülerbeförderung und kostenlosem Essen in Schulen und Kitas bis hin zum Kinderzuschlag, den wir erhöhen und entbürokratisieren. Wir beantworten diese Gerechtigkeitsfrage, indem wir den Grundsicherungsempfängern dort helfen, wo wir es steuerlich nicht können. Das ist die richtige Antwort auf die Gerechtigkeitsfrage.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens: Dieses Familienstärkungsgesetz soll gleichzeitig mit dem vorliegenden Familienentlastungsgesetz zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Während die Opposition noch kritisiert, schnüren wir ein Gesamtpaket für Kinder und Familien in Deutschland und beginnen heute mit einem sehr guten Familienentlastungsgesetz. Für das wünsche ich mir eine breite Zustimmung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion der Kollege Kay Gottschalk.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289603
Wahlperiode 19
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Familienentlastungsgesetz
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