08.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 13

Uwe FeilerCDU/CSU - Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Onlinehandel treten wir auch als Finanzpolitiker wieder den Beweis an, dass die Struck’sche Regel, nach der kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde, auch Jahre nach ihrer Aufstellung noch Gültigkeit besitzt. Das schließt sogar Gesetzentwürfe eines SPD-geführten Finanzministeriums ausdrücklich ein.

20 Änderungen haben wir in den Beratungen innerhalb der Koalition vereinbart, und aus meiner Sicht haben wir zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, auf die viele Akteure gewartet haben und die über den Titel des Gesetzes deutlich hinausgehen. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben sich größtenteils inhaltlich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und sich in das Verfahren eingebracht.

Die beiden Anträge zum Solidaritätszuschlag und zur Verzinsung, über die wir gleich namentlich abstimmen werden, sind trotz aller Sympathie, die ich für sie inhaltlich empfinde, plumpe Versuche, einen Keil in die Koalition zwischen CDU/CSU und SPD zu treiben. Ja, Sie wissen: Wir sind uns dort noch nicht einig. Wir haben dort noch Beratungsbedarf. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, hätten es ja auch anders haben können, wenn Sie ein bisschen mehr Mut zur Verantwortung gehabt hätten.

(Beifall des Abg. Rainer Spiering [SPD])

Wir sind jetzt zusammen mit der SPD in Regierungsverantwortung. Wir sind koalitionstreu, und deswegen und aus Verantwortung für unser Land lehnen wir Ihre beiden Anträge ab.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

In 16 Artikeln ändern wir 15 Finanzgesetze – von der Abgabenordnung über das Einkommensteuergesetz bis hin zum Körperschaftsteuergesetz, sodass der Arbeitstitel „Jahressteuergesetz“ durchaus seine Berechtigung hat.

Bitte sehen Sie mir nach, dass ich nur einige wenige Punkte in meiner Rede aufgreifen werde. Zunächst einmal darf ich auf den Kern des Gesetzes eingehen, der ihm seinen Namen gab. Fraktionsübergreifend bestand Einvernehmen darüber, dass der Fiskus auf das Wachstum im Onlinehandel reagieren muss, um sicherzustellen, dass auch in der digitalen Welt getätigte Umsätze real versteuert werden. Dabei stehen die Betreiber von Handelsplattformen, die mit diesem Geschäftsmodell ihre Umsätze generieren, in der Pflicht, dabei mitzuwirken, dass sich insbesondere im Ausland ansässige Händler nicht dem Zugriff der Finanzbehörden entziehen können. Das sind wir aus Gründen der Steuergerechtigkeit vor allem auch unseren inländischen Unternehmern und dem Einzelhandel schuldig, die der Umsatzsteuer nicht ausweichen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir setzen diesen Anspruch mit der Pflicht um, dass nur bei den Finanzbehörden registrierte Händler auf Plattformen handeln dürfen und dass der Plattformbetreiber haftet, wenn er sich diese Registrierung nicht vorlegen lässt bzw. Hinweisen der Finanzverwaltung nicht folgt oder wenn ihm Erkenntnisse vorliegen, die eine offenbare umsatzsteuerliche Pflichtverletzung eines Händlers beinhalten.

Wichtig ist mir dabei insbesondere, dass der Plattformbetreiber hier nicht mit investigativen Methoden aktive Nachforschungen zu seinen Geschäftspartnern anstellen muss, aber sehr wohl Beschwerden von Kunden, zum Beispiel über fehlerhafte Rechnungen oder Ähnliches, nachgehen und entsprechend handeln muss.

Als wenig dienlich erachte ich in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kollegen der FDP, die ausschließlich Unternehmen in Drittstaaten von der Regelung umfasst sehen wollen. Ich stimme Ihnen zwar zu, dass wir den Aufwand für die Unternehmen und die Finanzbehörden senken könnten. Allerdings würden wir uns vieler neuer Briefkastenfirmen in Deutschland erfreuen, die über diesen Weg der Registrierung entkommen wollen, gleichwohl aber ihre Geschäfte über das Ausland abwickeln würden. Zumindest Großbritannien musste diese Erfahrung machen.

Gewünscht hätten wir uns natürlich auch, dass direkt mit Inkrafttreten des Gesetzes ein vollständiges elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung stehen würde. Das war jedoch unrealistisch, sodass wir für eine Übergangszeit auf eine Papierbescheinigung zurückgreifen müssen. Das Finanzministerium hat uns in diesem Zusammenhang aber zugesichert, kurzfristig an der Umsetzung einer elektronischen Registrierung zu arbeiten.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz haben wir auch gute Nachrichten für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sogenannte Jobtickets, die Arbeitgeber ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt kostenfrei zur Verfügung stellen, müssen künftig nicht mehr mit dem geldwerten Vorteil versteuert werden, sondern bleiben sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerfrei. Lediglich die Entfernungspauschale wird gekürzt, da steuersystematisch für eine kostenlose und steuerfreie Überlassung eines Tickets schwerlich Aufwendungen entstehen können, die jedoch Voraussetzung dafür sind, diese über die Entfernungspauschale geltend machen zu können. Dennoch werden wir damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs leisten und bürokratische Hemmnisse abbauen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Auch der ehrenamtlich getragene Vereinssport profitiert von diesem Gesetz.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sehr gut! – Katja Hessel [FDP]: Jetzt wird es aber schwierig!)

Die Sportdachverbände haben künftig Planungssicherheit, wenn sie ihre Mitgliedsvereine organisatorisch beim Spielbetrieb unterstützen, indem wir weiter von einen Zweckbetrieb ausgehen, wenn jeweils in einer Liga mehrheitlich Amateurspieler zum Einsatz kommen und deren Anzahl gegenüber der an Lizenzspielern überwiegt.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sehr gute Lösung!)

Meine Damen und Herren, zum Ende meiner Rede möchte ich jedoch die Zeit nutzen, mich bei allen Beteiligten für die guten Beratungen und Hinweise zu bedanken. Mein Dank gilt besonders den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesfinanzministeriums, die uns sehr mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Mein Dank gilt natürlich auch meinem Kollegen Fritz Güntzler, der mir heute seine Redezeit geschenkt hat. Vielen Dank, lieber Fritz!

Die Zahl der Änderungsanträge und die intensiven Gespräche im Ausschuss, in Berichterstattergesprächen und in den Anhörungen haben gezeigt, dass Steuerpolitik immer für Diskussionen Anlass bieten kann. Sowohl die Länder als auch das Bundesfinanzministerium haben uns bereits signalisiert, dass wir uns in naher Zukunft mit weiteren Projekten ähnlicher Zielrichtung auseinandersetzen können.

Ich bitte um Zustimmung Ihrerseits zu einem wirklich guten Gesetz und schenke uns die restlichen 30 Sekunden meiner Redezeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich bedanke mich auch und rufe auf die Kollegin Katja Hessel von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289623
Wahlperiode 19
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
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