08.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 13

Sebastian BrehmCDU/CSU - Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute können wir in der abschließenden Lesung das Jahressteuergesetz 2018 verabschieden. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel für die gute Zusammenarbeit mit der Opposition, aber auch für die gute Zusammenarbeit in unserer Koalition.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die eigentliche Arbeit für ein solches Steuergesetz findet im Vorfeld und nicht hier im Plenum statt. Es wurden viele Fachrunden veranstaltet und Fachgespräche geführt. Die AfD hat sich an diesen Fachgesprächen und Fachrunden nicht beteiligt, und das hat man heute auch gemerkt; da fehlt das Hintergrundwissen. Das merkte man auch an der Rede von Ihnen heute, Herr Kollege Glaser.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich habe schon in meiner letzten Haushaltsrede gesagt – das gilt auch für heute –: Raus aus dem Schaufenster und ran an den Schreibtisch! Vielleicht ist das beim nächsten Mal auch für Sie die Devise, und Sie beteiligen sich auch an den Fachrunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahressteuergesetz kann in drei große Bereiche geteilt werden:

Im ersten Bereich wurden viele Fragen geklärt, die sich aufgrund rechtlicher Veränderungen oder aufgrund der Rechtsprechung des BFH ergeben, zum Beispiel die Anpassung an das Zweite Pflegestärkungsgesetz, also zum Beispiel die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade – das muss man auch im Steuergesetz abbilden –, oder an das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieser Bereich wird immer in einem Steuergesetz sein. Insofern werden wir das in den nächsten Jahren fortsetzen.

Der zweite Bereich schließt in diesem Jahr wesentliche Lücken, zum Beispiel im Investmentsteuergesetz durch die Einschränkung der Cum/Cum-Geschäfte und andere notwendige Regelungen. Dazu gehört natürlich auch der Bereich, der dem Gesetz den Namen gibt, nämlich die Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Waren im Internet. Hier ist die Neuregelung die, dass ein Onlineplattformbetreiber für die Umsatzsteuer haftet, wenn keine Bescheinigung vorgelegt wird. Das betrifft insbesondere die ausländischen Firmen, insbesondere die aus dem Fernen Osten. Deswegen ist eigentlich die Frage, warum Sie das ablehnen. Ich halte die Regelung für gut. Sie wurde mit allen abgestimmt, ist richtig und dafür da, dass wir unser Steuersubstrat in Deutschland bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dritte Bereich – auf den sind wir mächtig stolz – ist ein Zeichen für eine nachhaltige Verkehrs- und Umweltpolitik. Deswegen ist es umso verwunderlicher, dass die Grünen das Jahressteuergesetz ablehnen;

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Enthaltung!)

denn sie lehnen damit auch den Einstieg in den Umstieg ab.

Schauen wir uns diesen Gesetzentwurf einmal genauer an. Wir führen die Steuerfreiheit für das Jobticket ein. Das Jobticket ist die Fahrkarte für den Arbeitnehmer für den öffentlichen Nahverkehr. Das ist zukünftig wieder steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das macht das Jobticket für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv. Wir hatten das von 1994 bis 2004 schon einmal. Das wurde damals von der rot-grünen Regierung leider abgeschafft.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Es ist jetzt ein richtiges Signal, dass wir das Jobticket wieder freistellen. Damit erreichen wir, dass keine Staus mehr verursacht werden und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umsteigen. Jeder, der dieses Gesetz ablehnt, lehnt auch die Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich ab. Das sollte man beim Jahressteuergesetz 2018 wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Des Weiteren fördern wir den Umstieg auf moderne Technologien, indem wir die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenautos für diejenigen, die das Auto noch nutzen müssen, von 1 Prozent auf 0,5 Prozent reduzieren. Das gilt für Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge. Wir haben uns an das Elektromobilitätsgesetz angelehnt. Darin sind ganz klare Vorgaben, welche Fahrzeuge bevorzugt sind und welche nicht. Damit schaffen wir es, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge nur noch halb so teuer sind und der Nutzen doppelt so hoch ist. Ich glaube, das ist ein richtiger und ein notwendiger Schritt in diesem Jahressteuergesetz 2018.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ein Weiteres – ich glaube, es ärgert Sie ein bisschen, dass das jetzt die Koalition gemacht hat –: Ich habe schon in meiner letzten Rede zum Jahressteuergesetz gesagt: Wenn wir einen Umstieg auf das Fahrrad, auf E‑Mobilität, auf das E-Bike wollen, dann wollen wir das fördern, indem wir keine Besteuerung der privaten Nutzung vornehmen. Wir haben das gefordert, und wir haben es umgesetzt. Deswegen ist es richtig, dass das in diesem Gesetzentwurf steht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Ich glaube, es ist insgesamt ein sehr gutes Jahressteuergesetz 2018. In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Familienentlastungsgesetz, das wir vorher beschlossen haben, schaffen wir eine wesentliche Entlastung für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und für junge Familien in unserem Land. Das ist ein gutes Signal, und deswegen bitte ich auch um Zustimmung.

Auch für den Mittelstand haben wir gute Lösungen gefunden, indem wir den quotalen Verlustuntergang, wie Sie so schön gesagt haben, erhalten haben. Das ist systematisch richtig, und es ist auch vom Gericht so vorgegeben worden. Sanierungsgewinne sind übrigens auch wieder steuerfrei, was im Insolvenzrecht eine wesentliche Rolle spielt. Wir schaffen damit systematisch eine Klarstellung, und wir schaffen damit auch viel Rechtssicherheit in offenen Fällen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aber noch viel vor. Es liegen weitere wichtige Aufgaben in der Steuergesetzgebung vor uns. Zum einen brauchen wir für die privaten Einkommensteuerbezieher weitere Entlastung. Das heißt, wir müssen auch die nächsten Jahre darauf achten, dass für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer netto mehr bleibt.

(Beifall der Abg. Michaela Noll [CDU/CSU])

Deswegen brauchen wir für eine deutliche Entlastung eine sukzessive Anhebung des Grundfreibetrags. Zum anderen brauchen wir natürlich auch eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts und der Unternehmensbesteuerung.

(Beifall der Abg. Katja Hessel [FDP])

Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier in den nächsten Wochen und Monaten weiter diskutieren, um deutliche Entlastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland zu schaffen. Lassen Sie uns heute zustimmen! Es ist ein gutes Jahressteuergesetz 2018.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289631
Wahlperiode 19
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
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