08.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 15

Detlef SeifCDU/CSU - Änderung des Asylgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach zweiter und dritter Lesung werden wir heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes beschließen. Es handelt sich um einen weiteren wichtigen Baustein einer Politik, die einerseits das Recht auf Asyl und internationalen Schutz anerkennt, aber andererseits dafür Sorge trägt, dass das Asylrecht nur den Menschen zugutekommt, die auch tatsächlich verfolgt sind.

Je niedriger Sorgfalt und Prüfdichte im Asylverfahren sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen. So sah das BAMF in den Jahren 2015 und 2016 bei syrischen und eritreischen Antragstellern sowie bei irakischen Minderheiten grundsätzlich von einer persönlichen Anhörung ab und hat auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens entschieden. Im Wege dieses Verfahrens erhielten dann 247 062 Menschen eine positive Entscheidung. Der Fall des Franco A. zeigt besonders deutlich, welche Fehleranfälligkeit eine solche Vorgehensweise hat: Franco A., Deutscher, Bundeswehrsoldat, erhielt als syrischer Flüchtling Anerkennung, obwohl er kein einziges Wort arabisch spricht und seine Identität und das Fluchtgeschehen völlig frei erfunden waren.

Meine Damen und Herren, wir haben aus derartigen Vorgängen gelernt. Unser Anspruch muss es sein, eine hohe Qualität der Verfahren sicherzustellen. Das BAMF ist mit der neuen Führung in der Verwaltung gut aufgestellt. Es sind organisatorische Veränderungen auf den Weg gebracht. Es findet nunmehr auch eine engmaschige Dienst- und Fachaufsicht statt.

Wichtig ist aber auch, dass wir den Entscheidern die richtigen Instrumente und Befugnisse an die Hand geben. Während im Asylantragsverfahren wie selbstverständlich der Antragsteller zur Mitwirkung verpflichtet ist, gibt es im Verfahren auf Widerruf oder Rücknahme der Entscheidung – das ist spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Anerkennung durchzuführen – bis heute keine entsprechende Pflicht. Ein stumpfes Schwert, wenn sich der Anerkannte einfach wegducken kann und sagt: Ich wirke nicht mit.

(Hans-Jürgen Irmer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Besonders deutlich wird die Untauglichkeit der bisherigen Regelung auch bei den krankheitsbedingten Abschiebeverboten. Nach der jetzigen Rechtslage ist es nicht möglich, nach Anerkennung bzw. der Feststellung des Abschiebeverbots ärztliche Dokumente verbindlich anzufordern. Die Behörde kann nur durch Zufall erfahren, ob der Abschiebegrund „Krankheit“ entfallen ist. Deshalb ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu begrüßen. Sinnvoll ist auch der Vorschlag des Bundesrats, zum Zweck der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr die Datennutzung zuzulassen. Auch die erkennungsdienstliche Behandlung ist wichtig, sofern nicht bereits im Antragsverfahren die Identität gesichert worden ist. Auch die Vorlage von Dokumenten ist entscheidend. Bis heute können wir das nicht verlangen.

Meine Damen und Herren, die Kritik der Linken, dass das Gesetz überflüssig ist und dass die bisherige Überprüfung im laufenden Jahr nur in 0,7 Prozent der Fälle zu einer Aufhebung geführt hat, ist aus meiner Sicht zweifach falsch.

Erstens. Durch die Gesetzesänderung wird die Behörde gerade erst in die Lage versetzt, im Rücknahme- und Widerrufsverfahren engmaschig zu prüfen und hierdurch weitere Fälle zu ermitteln, bei denen die Bewilligung nicht zutreffend ist, weil falsche Informationen über Identität, Staatsangehörigkeit oder das Fluchtgeschehen zugrunde lagen.

Zweitens. Die Linken, aber leider auch die Grünen, argumentieren stets so, dass sie darauf hinweisen, dass es um geringe Fallzahlen geht. Daraus schließen Sie: Dann brauchen wir nichts zu tun; wir brauchen keine Maßnahmen auf den Weg bringen.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt gar nicht! Das habe ich in der Anhörung genau anders gesagt, Herr Seif!)

Ich erinnere an dieser Stelle an die Argumentation im Zusammenhang mit der BAMF-Außenstelle Bremen, bei der Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten oder aber jetzt in diesem Fall bei der Rücknahme von Asylbescheiden. Ich vermisse das klare Bekenntnis – Sie können es ja gerne nachholen –, dass der Schutz nur den verfolgten Menschen zugutekommen darf.

(Hans-Jürgen Irmer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich vermisse die klare Aussage, dass auch Sie sich gegen den Missbrauch des Asylrechts durch unberechtigte Personen aussprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Eins muss doch klar sein: Das Asylrecht dient ausschließlich dem Schutz von Menschen, die verfolgt sind. Ich sage Ihnen: Jeder Fall, den wir falsch entscheiden,

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsch hat das BAMF entschieden, nicht die Leute!)

jeder Fall, in dem wir einem Menschen Schutz zusprechen, der kein Schutz- oder Asylrecht verdient hat, ist ein Fall zu viel. Er sendet das falsche Signal in unsere Gesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Lars Herrmann für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289651
Wahlperiode 19
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Änderung des Asylgesetzes
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