Linda TeutebergFDP - Änderung des Asylgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetz wird gerade noch rechtzeitig eine wichtige Lücke im Asylrecht geschlossen. Einige Kollegen haben hier den Sachverhalt schon erläutert: Bis 2020 steht die reguläre Überprüfung von fast 800 000 Schutztiteln durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an. Bei über der Hälfte der Fälle ist davon auszugehen, dass die Identitätsfeststellung im Asylverfahren unzureichend erfolgt ist. Es gibt also wahrlich einen Anlass für dieses Gesetz.
(Hans-Jürgen Irmer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Angesichts dieser Tatsache ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, sicherzustellen, dass in diesen Fällen nachträglich die Identität der Schutzberechtigten festgestellt wird.
(Beifall bei der FDP)
Dazu bedarf es auch der Mitwirkung der Betroffenen. Genau darum geht es beim vorliegenden Gesetzentwurf. In dem, wie schon im Asylverfahren, eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der Identitätsfeststellung vorgeschrieben wird. Das unterstützen wir Freien Demokraten.
Einen deutlichen Kritikpunkt will ich hier allerdings herausstellen. Wir lehnen ab, dass die bei der Identitätsprüfung erfassten Informationen mit anderen Datenbanken zum Zwecke der Strafverfolgung abgeglichen werden. Die damit möglicherweise verbundene erzwungene Selbstbelastung ist bedenklich und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum vereinbar.
(Beifall bei der FDP)
Wir hätten uns daher sehr von Ihnen gewünscht – dann hätten wir diesem Gesetzentwurf mit weniger Vorbehalten zugestimmt –, wenn die Koalition auf diese Änderung in letzter Minute verzichtet hätte.
(Beifall bei der FDP)
Trotzdem werden wir im Ergebnis heute zustimmen. Denn die nachträgliche Klärung Hunderttausender ungesicherter Identitäten ist ein wichtiger Beitrag, um Versäumnisse der Vergangenheit zu beheben und Vertrauen in die Integrität der Asylverfahren wiederherzustellen. Ich weiß, die Kolleginnen und Kollegen von den Linken und Grünen sehen das anders. Das ist auch ihr gutes Recht. Demokratie lebt von diesen Unterschieden.
Allerdings – das möchte ich hier auch sagen – verwahre ich mich entschieden gegen die Vorwürfe und Unterstellungen, die Sie mit Ihrer Ablehnung dieses Anliegens verbinden. Das mussten wir gestern auch in den Debatten im Ausschuss erleben, als Sie abstruse Verschwörungstheorien gesponnen haben. Die Überprüfung von 800 000 Schutzberechtigten haben Sie da als eine Abwicklung der Politik von Angela Merkel bezeichnet. Und den Befürwortern des Gesetzes vorgeworfen, unmenschliche Schikanen zu betreiben oder einen Generalverdacht zu erheben. Man kann, ja man muss dieser Koalition vieles vorwerfen. Wir müssen aber auch unterschiedliche Positionen aushalten. Ich finde, man kann der Regierung nicht vorwerfen, dass sie nicht gezeigt hätte, Verfolgten aus aller Welt in Deutschland Zuflucht bieten zu wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für uns Freie Demokraten ist die Bewahrung und Verteidigung des Asylrechts ein wichtiges Anliegen. Unsere menschliche, humanitäre Haltung lassen wir uns nicht von Ihnen absprechen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir wollen Menschen in Not helfen. Aber unsere Überzeugung ist auch, dass wir dazu das Recht politisch so gestalten müssen, dass es nicht nur dem Wunsch, sondern auch der Wirklichkeit genügt. Und dass es dazu beiträgt, Vertrauen und breite Akzeptanz in unser Asylsystem auf Dauer zu sichern. Dem dient nach unserer Überzeugung auch der vorliegende Gesetzentwurf. Darum stimmen wir ihm zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289655 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 61 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Asylgesetzes |