Michael KufferCDU/CSU - Änderung des Asylgesetzes
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir als Koalition weiterhin konsequent den Weg einer wirkungsvollen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland. Wir schließen damit eine Lücke im bestehenden Regelwerk in Bezug auf die Mitwirkungspflichten von Asylbewerbern im Verfahren und sorgen so für eine konsistente Rechtsordnung. Diese Änderung ist sinnvoll, sie ist stimmig, und sie ist begrüßenswert. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Mitwirkung der Antragsteller sowohl im Antragsverfahren als auch bei der Prüfung eines möglichen Widerrufs erwarten dürfen. Es geht nicht nur darum, auf sauberem rechtsstaatlichem Weg das Vorliegen bzw. ein mögliches Entfallen des Asylanspruchs zu prüfen. Vielmehr geht es auch darum – das will ich deutlich sagen –, dass wir von denjenigen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, ein gewisses Maß an Kooperation und an Loyalität zu dieser unserer Rechtsordnung erwarten und einfordern dürfen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben doch schon das Asylverfahren durchlaufen!)
Wenn jemand, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland Schutz sucht, kann es nicht zu viel verlangt sein, dass er bei der Prüfung seines Gesuchs die entsprechende Mithilfe leistet.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Ganz genau! – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er doch alles durchlaufen!)
Dies erwarten wir, und so ist es für die Asylantragstellung in § 15 Asylgesetz bereits festgeschrieben. Wir dürfen dies auch bei der Prüfung eines möglichen Widerrufs oder einer Rücknahme erwarten.
Die Freiwilligkeit hat hier bisher – das zeigt uns die Praxis – zu wünschen übrig gelassen. Deshalb ist es gut, dass wir mit der heutigen Gesetzesänderung hier ein wenig nachhelfen und damit eine Lücke schließen. Mit Blick auf die nun anstehenden Prüfverfahren der in 2015 und 2016 getroffenen Asylentscheidungen durch das BAMF geben wir dem Amt dafür das nötige Werkzeug in die Hand.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Um eines noch klarzustellen, was hier in der Debatte immer wieder falsch intoniert worden ist: Mit dem, was wir heute hier beschließen, schaffen wir mitnichten eine neue Rechtslage in Bezug auf die Durchführung der Prüfverfahren. Es ist nichts weiter als eine Falschbehauptung vor allem der Linken, wie sie unter anderem im Innenausschuss von ihnen immer wieder wiederholt worden ist; aber sie ist dadurch nicht richtiger geworden. Deshalb Achtung: Alle Asylentscheidungen stehen bereits heute nach geltendem Recht spätestens nach drei Jahren zur Überprüfung an. In § 73 Absatz 2a Satz 1 Asylgesetz ist das bereits heute kodifiziertes Recht.
(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sie haben mir nicht zugehört! Das habe ich in meiner Rede eben gesagt!)
Ich will Ihnen auch sagen, weil Sie immer von anlassloser Überprüfung sprechen: Natürlich gibt es Anlass für diese Überprüfung.
(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Da geht es gar nicht um die systematische Unterstellung von Falschbescheiden. Wir haben im Jahr 2015 eine extreme Belastungssituation gehabt. Das Amt hat unter einer immensen Überlastung Entscheidungen treffen müssen. Wir haben von unserer Bevölkerung in Deutschland Loyalität und Hilfsbereitschaft eingefordert. Man kann nicht oft genug wiederholen: Es entspricht der geschuldeten Gegenleistung hierfür von uns als Gesetzgeber, dass wir für das nötige Vertrauen sorgen und sagen: Jetzt, wo die Lage wieder unter Kontrolle ist, werden die Dinge in Ruhe angeschaut und im Nachhinein noch mal einer Überprüfung zugeführt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Hans-Jürgen Irmer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289661 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 61 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Asylgesetzes |