09.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 62 / Zusatzpunkt 9

Harald WeinbergDIE LINKE - Pflegepersonalstärkungsgesetz

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mal versuchen, zu diesem Thema eine andere Perspektive einzunehmen. Das Ganze ist aus meiner Sicht ein großer Erfolg der protestierenden Krankenhausbeschäftigten, die über Jahre nicht lockergelassen haben und mit Aktionen, Protesten, Demonstrationen, Streiks, Petitionen, Volksbegehren usw. Druck gemacht haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch an diese Aktiven, die wir im Übrigen schon seit Jahren begleiten. Es lohnt sich, zu kämpfen und Druck zu machen. Das Ergebnis liegt jetzt in Form dieses Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vor. Zwar ist das Glas nicht komplett voll, aber es ist immerhin halbvoll.

Was ist gut? Die Herausnahme der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und die Einführung von Pflegebudgets – ich will das deutlich betonen – ist gut, und das ist kein Rückgriff in die „sozialistische Mottenkiste“, wie Herr Franke es mal bei einer Debatte 2015 zu einem Antrag von uns gesagt hat,

(Dr. Edgar Franke [SPD]: Was?)

sondern das ist ein Schritt nach vorne.

(Beifall bei der LINKEN)

Die komplette Refinanzierung von neuen Pflegestellen und die Aufstockung von Pflegestellen für die Arbeit am Patienten ist gut. Die komplette Refinanzierung der Tarif­erhöhungen ist gut.

Was ist noch ungenügend, und was fehlt? Es gibt kein Personalbemessungsinstrument, das sich tatsächlich am Bedarf der zu Pflegenden ausrichtet. Es gibt das Instrument der Personaluntergrenzen. Das ist aus unserer Sicht ungenügend. Wir bekommen jetzt schon Rückmeldungen aus den Krankenhäusern, dass die Regelungen in den Personalverordnungen, die die Untergrenzen betreffen, eher zu viel Verwirrung und zu vielen Komplikationen in den Krankenhäusern führen werden und nicht zu einem wirklichen Fortschritt.

Andere Dinge sind bereits gesagt worden. Die anderen Berufsgruppen, die am Patienten arbeiten, müssen eigentlich einbezogen werden. Es wird Abwanderungsprozesse aus der ambulanten Pflege und zulasten der Altenpflege- und der Rehaeinrichtungen geben. In beiden Anträgen, die wir vorgelegt haben, werden diese Themen wenigstens adressiert. Das Problem ist nur: Die Koalitionsfraktionen gucken sich diese Anträge zwar an, lehnen sie dann aber einfach ab und gehen nicht weiter darauf ein.

Ich ziehe aber das Fazit: Weil wir anerkennen, dass dies ein wichtiger, wenn auch unzureichender Schritt in die richtige Richtung und womöglich ein Einstieg in den Ausstieg aus den Fallpauschalen, aus dem DRG-System, ist, werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Harald Weinberg. – Nächster Redner: der eben zitierte Edgar Franke. Es muss eine beeindruckende Rede gewesen sein, wenn er sich drei Jahre danach noch erinnert.

Herr Franke, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289786
Wahlperiode 19
Sitzung 62
Tagesordnungspunkt Pflegepersonalstärkungsgesetz
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