09.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 62 / Zusatzpunkt 12

Silvia BreherCDU/CSU - Änderung des Tierschutzgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bringen wir einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Das haben sich alle Beteiligten nicht einfach gemacht. Bis hierher waren es intensive Auseinandersetzungen in der Sache – und sie sind es weiterhin.

Wir werden die Frist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration letztmalig um zwei Jahre verlängern.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Dann schauen wir mal!)

Somit geben wir allen Beteiligten die Möglichkeit, diesen Ausstieg erfolgreich zu schaffen. Uns ist dabei sehr wohl bewusst, dass dies vielen Kolleginnen und Kollegen schwerfällt, aber wir werden unsere Bäuerinnen und Bauern mit Sauenhaltung in Deutschland nicht im Stich lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Doch! Die lassen Sie im Stich!)

2013 wurde die betäubungslose Kastration verboten, mit einer Übergangszeit bis Ende dieses Jahres. Fakt ist aber leider auch, dass sich die bis heute in Deutschland zugelassenen Alternativen am Markt nicht oder nicht ausreichend durchgesetzt haben.

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Markt, ja!)

Ja, es werden Eber gemästet, aber ihr Marktanteil beträgt nur 10 Prozent . Und ja, es gibt die Immunokastration; aber zur Wahrheit gehört auch, dass es für das Fleisch dieser geimpften Tiere schlichtweg keinen Markt gibt.

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Das stimmt nicht! Das ist überhaupt nicht wahr!)

Es gibt die Alternative der Inhalationsnarkose mit dem Wirkstoff Isofluran. Aber hier fehlen leider noch immer die arzneimittelrechtliche Zulassung, die Möglichkeit der Anwendbarkeit durch den Landwirt und am Ende schlichtweg auch die Geräte.

Wir können jetzt lange beklagen, dass wir diese Situation haben, aber das hilft uns nicht weiter. Wenn wir diese Frist jetzt nicht verlängern, dann wird das das Aus vor allem für die kleinen und mittleren Ferkelzuchtbetriebe in Deutschland bedeuten.

Lassen Sie uns doch einmal ehrlich sein: Dem Tierschutz, auch nur einem einzigen Ferkel würden wir damit nicht helfen. Denn wie sieht es am Markt wirklich aus? Nur noch 75 Prozent aller Ferkel in diesem Land werden in Deutschland geboren. Die Tendenz ist stark fallend. Der Rest der Ferkel kommt schon heute aus unseren Nachbarländern, importiert aus Dänemark oder den Niederlanden. Insgesamt sind das über 11 Millionen Ferkel im Jahr.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Wer ist denn schuld daran?)

Diese Tendenz ist stark steigend. Diese Ferkel sind kas­triert, und zwar nach Methoden, die unserem Tierschutzgesetz ab Januar nicht mehr entsprechen werden.

Was würde ohne Fristverlängerung in Deutschland passieren? Ich kann es Ihnen sagen: Unsere Bäuerinnen und Bauern mit Sauenhaltung müssten ihre Türen schließen – und das für immer. Nur, den Ferkeln helfen wir nicht, die werden weiterhin kastriert, nur eben in Dänemark oder in den Niederlanden oder irgendwo im europäischen Ausland, und werden anschließend nach Deutschland importiert.

(Beifall bei der CDU/CSU – Albert Stegemann [CDU/CSU]: So sieht es aus!)

Wir wollen unsere Verantwortung aber nicht an unsere Nachbarländer abgeben, wir nehmen die Verantwortung hier in Deutschland an. Deswegen verlängern wir die Frist. Gleichzeitig legen wir aber rechtssicher fest, dass nach diesen 24 Monaten in Deutschland der Ausstieg gelingt. Das BMEL wird mit einer bis Ende Mai vorzulegenden Rechtsverordnung zum Handeln verpflichtet. Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Isofluran soll schnellstens erfolgen. Die Möglichkeit der Anwendbarkeit durch den Landwirt wird herbeigeführt. Es wird Schulungen für die Landwirte geben und eine Informationskampagne zu den Alternativen. Wir wollen ein Förderprogramm zur Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung der Narkosegeräte. Das BMEL hat darüber hinaus eine Berichtspflicht: Jedes halbe Jahr sollen wir hier im Hause über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet werden.

Damit wir unseren Ferkelerzeugern den endgültigen Ausstieg – ich betone: den endgültigen Ausstieg – in den nächsten beiden Jahren ermöglichen, dafür benötigen wir diese eine letzte Fristverlängerung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort hat als Nächstes der Kollege Stephan Protschka, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289815
Wahlperiode 19
Sitzung 62
Tagesordnungspunkt Änderung des Tierschutzgesetzes
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