09.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 62 / Zusatzpunkt 19

Florian HahnCDU/CSU - Brexit-Übergangsgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Austrittsabkommen ist von höchster Bedeutung; denn ohne dieses würden die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nächstes Jahr in ein ungeregeltes Chaos stürzen. Damit das nicht geschieht, sieht der Entwurf des Austrittsabkommens eine Übergangsphase von Ende März 2019 bis Ende 2020 vor, in der das Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt werden soll, obwohl es dann bereits aus der EU ausgetreten ist.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Ohne Austrittsabkommen und ohne Übergangsphase droht eine schmerzhafte Bruchlandung, an der niemand ein Interesse haben kann, weder das Vereinigte Königreich noch die EU, weder die Wirtschaft noch die betroffenen Bürger. Aber wir können kein Abkommen nur um des Abkommens willen beschließen.

(Beifall des Abg. Gunther Krichbaum [CDU/CSU])

Der gestern in Helsinki nach einer fulminanten Rede mit 80 Prozent gewählte Spitzenkandidat der EVP für die kommende Europawahl, mein Freund Manfred Weber, hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Unterschied zwischen Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft erkennbar sein muss. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Wichtig bei all den Verhandlungen ist, dass Großbritannien kein Wettbewerbsvorteil zulasten der EU erwächst.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen unbedingt vermeiden, dass der Brexit ein attraktives EU-Austrittsmodell wird, das entsprechend Nachahmer findet und das dann letztlich zur Rückabwicklung der Europäischen Union führt.

(Beifall des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

Darum geht es, Herr Kollege Hunko, nicht um irgendeine Bestrafung, sondern darum, dass wir genau dies vermeiden. Ich denke, die Mehrheit in diesem Haus stimmt mit mir überein, wenn ich sage: Wir wollen keine Rückabwicklung der Europäischen Union. Wir wollen eine EU, die stark macht, die unseren Wohlstand genauso wie unsere Regionen, unsere Nationen, unsere Identitäten, unsere Kulturen, unsere Solidarität, unsere Wirtschaft und unsere Sicherheit stark macht. Darum geht es bei der Europäischen Union, für die wir alle hier kämpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Brexit-Übergangsgesetz enthält im Wesentlichen zwei Regelungen, die für die Übergangsphase gelten sollen. Erstens stellt das Gesetz sicher, dass im Fall eines geregelten Brexit das Vereinigte Königreich nach Bundesrecht bis Ende 2020 weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt werden kann. Zweitens gewährleistet das Gesetz, dass Briten, die in der Übergangsphase die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und Deutsche, die die britische Staatsbürgerschaft beantragen, ihre britische bzw. ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, auch wenn über ihre Anträge erst nach Ablauf der Übergangsphase entschieden wird. Die Relevanz des Themas Staatsangehörigkeit zeigt sich auch in meinem Wahlkreis. Derzeit leben im Landkreis München mehr als 1 200 britische Staatsangehörige. Während in den zweieinhalb Jahren vor dem Referendum nur 34 britische Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, hat sich diese Zahl nach dem Referendum auf heute über 300 fast verzehnfacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass es doch noch gelingt, den Austrittsprozess konstruktiv und positiv zu gestalten. Wenn es zu einem geregelten Brexit kommt, dann bin ich optimistisch, dass auch der erforderliche Anschub und das notwendige Vertrauen erzeugt werden, um in den nächsten Jahren das künftige Verhältnis einvernehmlich und zügig zu regeln. Davon unabhängig teile ich die Botschaft unseres Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, aber auch das, was die Kollegin Brantner gerade gesagt hat: Die Tür zur Europäischen Union muss für das Vereinigte Königreich immer offen bleiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als nächster Redner hat der Kollege Metin Hakverdi, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289872
Wahlperiode 19
Sitzung 62
Tagesordnungspunkt Brexit-Übergangsgesetz
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