Bettina Hagedorn - Beteiligung des Bundes an Integrationskosten
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Bundesregierung bringt heute einen weiteren Gesetzentwurf ein. Wir haben ja schon eine Reihe von Gesetzen, die für die Menschen und Kommunen viel Gutes bedeuten, in zweiter und dritter Lesung diese Woche beschlossen. Heute diskutieren wir über einen weiteren wichtigen Gesetzentwurf in erster Lesung; denn wir alle wissen, dass die Länder und Kommunen 2015, in dem Jahr, als die Flüchtlinge in großer Zahl zu uns nach Deutschland kamen, mit dem Bund Verabredungen getroffen haben, damit Länder, Kommunen und der Bund gemeinsam diese große und verantwortungsvolle Aufgabe schultern können, von der wir alle wollen, dass sie gelingt.
Diese Regelungen, die damals in sogenannten Kamingesprächen getroffen wurden, laufen aus. Viele von uns werden sich noch daran erinnern, als alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zusammensaßen und weitreichende, milliardenschwere Verabredungen getroffen haben, und zwar einvernehmlich. Es geht jetzt darum, dass es am 18. September dieses Jahres erneut eine Verabredung zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundesregierung gegeben hat, wie man nun mit dieser Situation umgeht. Dabei ist verabredet worden, zunächst einmal in 2019 alles so fortzuführen, um den Ländern und Kommunen die finanzielle Sicherheit zu geben, um in das Jahr 2019 zu starten und alles solide abfinanzieren zu können.
Aber damit ist es nicht getan, liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist wichtig –, der Bund ist den Ländern und Kommunen erneut weiter entgegengekommen. Wir haben 2015 ein bestimmtes Prozedere beschlossen. Das heißt, es gab Geld für Integrationsleistungen, Unterbringung usw., die der Bund geschultert hat, und es wurde gesagt, es gibt Abschläge. Diese werden spitz abgerechnet, wie wir das so schön sagen. Und diese Spitzabrechnung steht jetzt ins Haus; sie wird sich mit den Abschlägen für 2019 auf eine gewaltige Summe addieren. Diese will ich kurz vortragen.
Bei der Spitzabrechnung wird über Umsatzsteuerpunkte abgerechnet, das ist so verabredet worden. Die Spitzabrechnung führt dazu, dass etwa 1,6 Milliarden Euro für die Zeit bis Ende 2018 und 482 Millionen Euro für 2019 zusätzlich gezahlt werden. Die Übernahme der Integrationspauschale, die berühmten 670 Euro im Monat für Asylbewerber, die sich im Verfahren befinden, wird fortgesetzt. Auch da gibt es eine einmalige Erhöhung um 435 Millionen Euro für 2019, die maßgeblich die Kosten der Kinderbetreuung decken und für Investitionen verwendet werden sollen. Die KdU – die Kosten der Unterkunft – übernimmt der Bund ohnehin zu 100 Prozent und wird das auch 2019 tun. Das alleine sind 1,8 Milliarden Euro.
Weil wir wissen, dass der Wohnungsbau so ein großes Problem ist – nicht nur wegen der Flüchtlinge, sondern für alle Menschen in Deutschland –, haben wir für 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau verabredet. Das alles addiert sich bis 2020 auf die gewaltige Summe von 16 Milliarden Euro, mit der wir Länder und Kommunen entlasten. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eckhardt Rehberg [CDU/CSU])
Nächste Rednerin ist die Kollegin Franziska Gminder, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289895 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 62 |
Tagesordnungspunkt | Beteiligung des Bundes an Integrationskosten |