Klaus-Dieter GröhlerCDU/CSU - Beteiligung des Bundes an Integrationskosten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Schön, dass Sie am Freitagnachmittag die Arbeit des Parlaments live verfolgen.
Wir beginnen gerade mit der Beratung eines eher untypischen Gesetzes. Wieso ist es untypisch? Normalerweise gelten Gesetze ja für Bürgerinnen und Bürger. Die Gesetze bringen neue Belastungen oder Entlastungen, wobei die von CDU und CSU geführte Koalition sich auf die Fahne geschrieben hat, möglichst viele Entlastungen für die Bürger herbeizuführen. Oder aber: Gesetze regeln die Lebensverhältnisse neu.
Gestern zum Beispiel, meine Damen und Herren, haben wir mit dem Familienentlastungsgesetz erhebliche Vergünstigungen für Familien beschlossen, mit dem neuen Rentengesetz die Altersversorgung stabilisiert und erhöht, und mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben wir heute dafür gesorgt, dass sich die Situation der Pflegekräfte und der zu pflegenden Menschen erheblich verbessern wird. Ich darf an der Stelle einmal feststellen, dass sich gerade eine erfolgreiche Gesetzgebungswoche dem Ende zuneigt.
Der Gesetzentwurf, der nun zur Debatte steht, regelt nichts für Bürgerinnen und Bürger, sondern er regelt die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Bundesländern. Gleichwohl kann dieser Gesetzentwurf erhebliche Auswirkungen für die Menschen vor Ort haben. Warum ist das so? Weil der Bund den Ländern durch unterschiedliche Maßnahmen finanziell erheblich entgegenkommt und damit auch die finanzielle Situation der Kommunen, der Städte und Gemeinden, also dort, wo die Menschen den Staat tagtäglich erleben, deutlich verbessern kann.
Damit erfüllen wir die Zusagen des Bundes gegenüber den Ländern und erhöhen ihre finanziellen Spielräume erheblich. Insofern ist die Überschrift des Tagesordnungspunktes eigentlich ein Stück weit verwirrend; denn die Frage der Integrationskosten ist nur ein ganz kleiner Teil dieses Gesetzespakets. Aber das haben nicht alle im Haus verstanden.
Wir entlasten die Länder, meine Damen und Herren, in einer Situation, in der die Länderhaushalte aktuell deutliche Überschüsse aufweisen. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 haben die Länder fast 20 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Das sind 7 Milliarden Euro mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das gilt sowohl für die Länder im Osten als auch im Westen, sowohl für die Stadtstaaten als auch für die Flächenländer.
Die Steuereinnahmen der Länder steigen erheblich; insgesamt wachsen die Ländereinnahmen um fast 5 Prozent, die Ausgaben steigen allerdings nur um 2,3 Prozent. Anfang des nächsten Jahrzehnts werden die Länder erstmalig mehr Steuereinnahmen verbuchen können als der Bund. Durch die verschiedenen Rechtsänderungen, die mit dem Gesetzentwurf verbunden sind, verzichtet der Bund im Jahre 2019 auf 6 Milliarden Euro Steuereinnahmen, und ab 2020 verzichtet er jeweils auf rund 2,2 Milliarden Euro.
Mit diesem Verzicht verbinden wir allerdings auch eine Erwartung, meine Damen und Herren, nämlich die finanzielle Absicherung der Pflichtaufgaben der Länder und eine deutliche Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dabei ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass das ja nicht die erste Entlastung ist, die wir vorgenommen haben. Der eine oder andere kann sich vielleicht noch an die BAföG-Entlastung erinnern, die dazu führen sollte, dass die Länder mehr Geld für die Universitäten zur Verfügung stellen, was damals leider nicht ganz so gut geklappt hat.
Ich will hier aber keine Länderschelte machen;
(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wäre aber berechtigt!)
aber eines muss klar sein: Die erheblichen Aufwüchse, die die Länder aktuell zu verzeichnen haben und die durch die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs noch größer werden, müssen zur Verbesserung der Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger vor Ort führen. Wir wollen uns eben nicht damit abfinden, meine Damen und Herren, dass Schwimmbäder und Sportplätze wegen mangelnder Sanierung geschlossen sind, Toiletten und Fachräume in Schulen marode sind, Stadteilbibliotheken und Seniorentreffs finanziell austrocknen und das verrostete Rolltor am Feuerwehrgerätehaus nicht mehr geöffnet werden kann. Diese Koalition, meine Damen und Herren, erweist sich so länderfreundlich wie keine andere zuvor. Ich glaube, wir dürfen deshalb auch mit Recht erwarten, dass die Länder das Geld zweck- und zielgerichtet einsetzen.
In dem Gesetzespaket, das nun zur Beratung in den Ausschüssen ansteht, ist auch eine Leistung an die Länder enthalten, für die das im besonderen Maße gilt: Die Mittel des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden nämlich um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro erhöht. Diese von der Union geführte Koalition ist der Auffassung, dass die aktuell wichtigste soziale Frage die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu bezahlbaren Preisen ist.
Und weil wir von der CDU/CSU uns darüber klar sind, dass die Stärkung von Mieterrechten und die Mietpreisbremse zwar wichtige Instrumente sind, aber der Neubau die entscheidende Antwort ist, um auf die gestiegenen Bedürfnissen nach Wohnraum entsprechend zu reagieren, wollen wir, dass gebaut wird. Deshalb gibt es jetzt das Baukindergeld, die steuerliche Absetzbarkeit der Schaffung neuen Wohnraums, den Einstieg des Bundes in den eigenen Wohnungsbau für Bundesbedienstete und schließlich die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
Auch hier gilt, meine Damen und Herren, dass wir an die Länder die deutliche Erwartung haben, dass dieses Geld tatsächlich für diesen Zweck ausgegeben wird und nicht für andere, zweckfremde Aufgaben verwendet wird, wie es leider in der Vergangenheit, insbesondere in Berlin, öfter passiert ist.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Linda Teuteberg, FDP, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289898 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 62 |
Tagesordnungspunkt | Beteiligung des Bundes an Integrationskosten |