09.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 62 / Tagesordnungspunkt 28

Kerstin KassnerDIE LINKE - Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Leistungen der Kommunen sind ohne Zweifel ein starker Faktor unserer Demokratie. In den Städten und Dörfern findet unser tägliches Leben statt; hier werden Lösungen für aktuelle Probleme gefunden. Auf die Frage im Zusammenhang mit den Geflüchteten wurden und werden unkonventionelle und kreative Antworten gegeben, von der Verwaltung in den einzelnen Orten, aber auch durch ein ganz starkes ehrenamtliches Engagement. Und dafür muss man an dieser Stelle noch einmal herzlich Danke sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber auch hier gilt: Ohne Moos nix los. Dafür brauchen die Kommunen eine angemessene finanzielle Ausstattung. Die Bundesregierung will, dass sich der Bund auch im kommenden Jahr an den Integrationskosten beteiligt. So weit, so gut. Das reicht allerdings nicht aus. Es handelt sich hierbei um eine gesamtstaatliche Aufgabe, und daher bleiben wir bei unserer Forderung, dass der Bund die Hälfte der Integrationskosten tragen sollte. Außerdem sollten die finanziellen Hilfen für die Kommunen zur Integration von Geflüchteten unbefristet gewährt werden. Die Integration ist eine langfristige Aufgabe. Sie endet nicht einfach im Jahre 2019.

Ich möchte, auch um einer rechten Legendenbildung entgegenzuwirken, darauf hinweisen, dass die Situation der Kommunen bereits vor 2015 sehr angespannt war. Das habe ich in meiner Zeit als Landrätin oft genug sehr schmerzhaft spüren müssen. Über viele Jahre und Jahrzehnte hat sich ein gewaltiger Investitionsstau angehäuft. Nach dem Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau wird der Investitionsrückstand inzwischen auf 159 Milliarden Euro beziffert, eine grandiose Zahl, eine gewaltige Aufgabe, die sehr viel umfasst: Bildung, kommunale Infrastruktur usw. All das brauchen wir.

Der Aufgabenkreis der Kommunen ist in der Vergangenheit immer mehr erweitert worden – ich erinnere nur an Hartz IV –, ohne dass ihnen ausreichende Mittel für die Erfüllung der Aufgaben zugestanden wurden. Das ist das Grundproblem des Gesetzes. Es ändert nichts am chronischen Finanzmangel der Kommunen. Vielmehr wird die Politik der kurzfristigen Mittelzuweisungen fortgesetzt. Die Kommunen brauchen aber Planungssicherheit, da sie nur über eine stabile Einnahmesituation die geforderten Aufgaben dauerhaft gut erfüllen können. Ich weiß, liebe Koalitionäre: Sie denken, mit der Gewährung dieser Zuweisung würden Sie kommunalfreundliche Politik machen.

(Klaus-Dieter Gröhler [CDU/CSU]: Ja!)

Aber nein: Nur dann, wenn wirklich eine konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips erreicht würde, wäre Ihre Politik kommunalfreundlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kommunen dürfen weder bei den Integrationskosten noch bei der Erfüllung anderer Aufgaben vom gönnerhaften Wohlwollen des Bundes abhängig sein. Kommunale Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Daran sollten wir besonders an einem 9. November hier gemeinsam denken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen, ist der nächste Redner.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7289901
Wahlperiode 19
Sitzung 62
Tagesordnungspunkt Beteiligung des Bundes an Integrationskosten
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