Martin GersterSPD - Beteiligung des Bundes an Integrationskosten
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht es unter anderem darum, Länder und Kommunen beim Thema Integration nicht alleinzulassen. Das gilt insbesondere bei der wichtigen Frage der Finanzierung. Grundsätzlich könnte es sich der Bund, könnten wir es uns hier im Deutschen Bundestag ja recht einfach machen, auf das Grundgesetz verweisen und sagen: Wir als Bund machen unsere Hausaufgaben, tun und finanzieren das, wofür wir zuständig sind, kümmern uns also um die Bekämpfung von Fluchtursachen, kümmern uns um Grundsicherung, um Integrationskurse, und Länder und Kommunen sind für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständig. Punkt, aus!
Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, mit knapp 900 000 eingereisten Schutzsuchenden allein im Jahr 2015 handelte es sich damals eben um eine zweifelsohne außergewöhnliche Situation. Ich finde, es war vollkommen richtig, dass wir bereits im Jahr 2016 eine besondere Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen haben und diese jetzt um ein weiteres Jahr verlängern.
(Beifall bei der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bekennen uns damit erneut zu unserer gemeinsamen Verantwortung für eine nachhaltige Bewältigung der Folgen des erhöhten Flüchtlingszugangs im Jahr 2015. Nicht zuletzt aufgrund dieser erheblichen Unterstützung durch den Bund hat sich ja auch die Finanzsituation in den Länderhaushalten äußerst positiv entwickelt. Das belegen die Zahlen der Länderhaushalte. Der Kollege Klaus-Dieter Gröhler hat ja bereits darauf hingewiesen: 2016 6,2 Milliarden Euro Plus, 2017 12,4 Milliarden Euro Plus und für 2018 – nach dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums sieht es ja nicht schlecht aus – 19,6 Milliarden Euro Plus.
Werter Kollege Schmidt, ich komme da schon zu einem anderen Ergebnis. Ich glaube, man kann nicht behaupten, dass wir Länder und Kommunen vollkommen alleingelassen haben, wie Sie es gerade dargestellt haben. Ich denke, wir haben da eine gute Lösung gefunden. Wir von der SPD-Fraktion finden, dass wir diese Finanzierungsanteile des Bundes auch bis ins Jahr 2019 verlängern sollten.
(Beifall bei der SPD)
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, erschöpft sich der Beitrag des Bundes beim Thema Integration ja nicht darin. Wir hatten ja erst gestern und heute Nacht die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages. Da haben wir ja noch mal deutlich draufgelegt, beispielsweise beim Thema Integrationskurse plus 52 Millionen Euro oder auch bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer plus 18,5 Millionen Euro, damit vor Ort die Betreuung und die Begleitung der Zugewanderten gut funktionieren. Denn die Frage, ob Integration gelingt oder nicht, entscheidet sich nicht nur, aber vor allem vor Ort.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Alois Rainer, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289903 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 62 |
Tagesordnungspunkt | Beteiligung des Bundes an Integrationskosten |