Dennis RohdeSPD - Aktuelle Stunde zum Umgang mit externen Beratern im Geschäftsbereich des BMVg
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Haushaltsbereinigungswoche im Rahmen der Berichterstattergespräche bisher jeden Tag mit den Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMVg beschäftigt. Wir hatten Montag ein Berichterstattergespräch mit den Staatssekretären, wir hatten Dienstag ein Berichterstattergespräch mit den Staatssekretären, Mittwoch war es Thema im Verteidigungsausschuss, Donnerstag im Haushaltsausschuss, und heute diskutieren wir das im Plenum.
Ich will sagen, dass die Intensität, mit der wir uns mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen, richtig ist, weil die Vorwürfe und die Anschuldigungen, die ja auch von außen erhoben werden, so massiv sind, dass sie einer intensiven Aufarbeitung bedürfen. Ich möchte aber auch deutlich machen, dass man nicht aufarbeitet, indem man Anträge oder auch keine Anträge stellt, irgendwelche Ausschüsse einzurichten.
Wir hatten Montag das Berichterstattergespräch. Da war der Vertreter der AfD anwesend und hat nicht eine einzige Frage gestellt. Wir hatten am Dienstag ein Berichterstattergespräch. Da war der Vertreter der AfD schon gar nicht mehr anwesend. Wir hatten die Möglichkeit, viele Fragen zu stellen. Sie haben deutlich gemacht, dass es Ihnen anscheinend nicht um die Sachaufklärung geht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Ich möchte festhalten, dass wir zwei Berichte des Bundesrechnungshofes vorliegen haben, die unterschiedlichste Versäumnisse aufzeigen. Dazu kommt die Presseberichterstattung mit verschiedensten Vorwürfen, teilweise gegen einzelne Personen.
Aber was wissen wir? Wir wissen: Der BRH hat festgestellt, dass Rahmenverträge zur Auftragserteilung genutzt wurden, die nicht hätten genutzt werden dürfen. Ich sage für unsere Fraktion: Das muss zeitnah, das muss sofort abgestellt werden.
(Beifall bei der SPD)
Wir wissen, dass bei der Vergabe im BMVg in einer Vielzahl von Fällen die Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften zumindest nicht dokumentiert wurde. Es fehlen oft Ausführungen zur Notwendigkeit. Es fehlen Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit. Auch die Art und Weise von Direktvergaben wird vom Bundesrechnungshof kritisiert. Das wissen wir.
Aus diesem Wissen ergeben sich viele Fragezeichen und unsere Aufträge. Für uns muss selbstverständlich sein – das ist das Erste –, dass künftig alle Regelungen des Vergaberechts bei allen Vergaben im Bundesministerium der Verteidigung berücksichtigt werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber diese muss man an dieser Stelle wahrscheinlich noch einmal betonen. Viel wichtiger ist uns, dass alle Vergaben, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, auf ihre Vergaberechtskonformität hin überprüft werden. Das haben Sie uns, Frau Ministerin, zugesagt. Dieser Bericht ist uns wichtig.
Aber der wichtigste Punkt ergibt sich am Ende. Wenn festgestellt wird, dass einzelne Vergaben nicht mit dem Vergaberecht konform gingen, dann muss aufgeklärt werden, ob das wissentlich und/oder willentlich von einzelnen Personen gesteuert, beauftragt wurde. Dann müssen auch die Hintergründe für diese konkrete Vergabe recherchiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Wir erwarten, dass alle Fälle von Rechtsbruch – ich rede nicht vom Strafrecht, das ist nicht unsere Aufgabe – umfassend aufgeklärt und geahndet werden, weil wir eine Verantwortung haben. Wir haben nicht zuletzt eine Verantwortung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, gegenüber der Truppe dafür, dass der Maßstab, den wir bei ihnen anlegen, nämlich sich rechtskonform zu verhalten, sämtliche Regelungen unseres Landes zu beachten, ausschließlich und überall gilt. Das muss auch das Ergebnis der Aufarbeitung der Fragen sein, die vor uns liegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Es darf – das muss das Ziel sein – am Ende keinen Anschein mehr geben, dass man es im Zweifel mit dem Vergaberecht nicht so genau nimmt. Es ist unsere Aufgabe, das aufzuarbeiten.
Hinzu kommt eine politische Debatte über die Frage nach der Zahl externer Dritter. Das eine ist die Frage nach den konkreten Fällen: Waren diese vergaberechtskonform? Die andere ist die politische Debatte: Wie viel externe Beratung halten wir im Geschäftsbereich der Bundesministerin der Verteidigung eigentlich für richtig? Ich möchte für meine Fraktion deutlich machen: Der Einsatz externer Dritter darf immer nur im Ausnahmefall stattfinden und darf nie eine dauerhaft angelegte Lösung sein.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nur Beamte haben einen Diensteid geleistet. Nur Beamte haben einen Eid geleistet, Gesetze zu wahren und gewissenhaft ihre Amtspflichten zu erfüllen. Das ist eine sehr wichtige Voraussetzung insbesondere für den Sicherheitsbereich. Gerade wenn wir Externe dauerhaft einsetzen, dann besteht die große Gefahr des nachhaltigen Verlusts eigener Fähigkeiten und der sich daraus ergebenden dauerhaften Abhängigkeit von externen Beratern. Das darf uns insbesondere im Sicherheitsbereich in diesem Land nicht passieren.
Wir erwarten das, von dem wir glauben, dass es im ureigensten Interesse auch von Ihnen liegt, Frau von der Leyen, nämlich eine komplette, eine umfassende Aufklärung gemeinsam mit dem Parlament, gemeinsam mit den Berichterstatterinnen und Berichterstattern, die sich in den letzten Wochen intensiv damit auseinandergesetzt haben. Wir erwarten Handlungen, die am Ende sämtlichen Anschein ausräumen, dass man es mit dem Vergaberecht nicht so genau nimmt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. – Als Nächster für die Fraktion Die Linke der Kollege Matthias Höhn.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7289929 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 62 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zum Umgang mit externen Beratern im Geschäftsbereich des BMVg |