Birgit Malsack-WinkemannAfD - Gesundheit
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Immer wieder mahnen wir, die AfD, Statistiken und Auswertungen zu flüchtlingsbedingten Kosten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds an. Denn laut Bundesrechnungshof ist die Finanzlage im Gesundheitsfonds und bei der GKV zwar derzeit noch stabil, in einigen Bereichen gibt es jedoch schon jetzt höhere Ausgaben, sodass fraglich ist, ob der jährliche Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro ausreicht.
Der Bundesrechnungshof bemängelt hier besonders, dass ihm bislang keine nachvollziehbare Berechnung der versicherungsfremden Leistungen vorliegt, was logisch ist; denn es gibt keine gesetzliche Definition dafür, was als versicherungsfremde Leistung gilt. Die „ÄrzteZeitung“ vom 13. Juni 2018 bezeichnet das als „politisch gewollte Unschärfe“.
Dabei wäre eine Definition denkbar einfach: Jeder, der nicht selbst in die GKV einzahlt, jedoch die Leistungen der GKV durch andere, also eine Fürsorgeleistung erhält, erhält versicherungsfremde Leistungen. Und diese Fürsorgeleistung ist als Gemeinschaftsaufgabe von der größeren Gruppe aller Steuerzahler solidarisch zu tragen. Empfänger versicherungsfremder Leistungen sind jedenfalls nichtarbeitende Familienmitglieder. Allein hier fielen in 2016 Krankheitskosten in Höhe von rund 43 Milliarden Euro an, die GKV blieb nach Abzug der 14 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds auf rund 29 Milliarden Euro sitzen. Mit anderen Worten: Den Beitragszahlern der GKV wurden 2016 knapp 29 Milliarden Euro untergejubelt. Das entspricht 2,2 Beitragspunkten.
(Beifall bei der AfD – Johannes Kahrs [SPD]: Grober Unfug!)
Mittlerweile dürfte es einiges mehr sein.
Und bei diesen Zahlen fehlen die krankheitsbedingten Kosten für Hartz‑IV-Bezieher, ebenfalls eine reine Fürsorgeleistung und damit ein klarer Fall der Steuerfinanzierung. 2016 zahlte der Bund für jeden Hartz‑IV-Bezieher monatlich circa 96 Euro Beitrag. Auch Flüchtlinge beziehen nach ihrer Anerkennung, sofern sie nicht arbeiten, sofort Hartz IV.
Laut Bundesrechnungshof gab es in Deutschland von 2015 bis 2017 insgesamt 1 362 320 Asylantragsteller. Damit liegt der EU-Anteil Deutschlands mit rund 44 Prozent einsam an der Spitze, mit großem Abstand folgen Italien mit rund 11 Prozent, Frankreich mit rund 8 Prozent und Schweden mit rund 7 Prozent.
(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Hört! Hört!)
Der Bundesrechnungshof formuliert, dass Bund, Länder und Kommunen „ungeachtet der bislang fehlenden Unterstützung aus dem EU-Haushalt“ erhebliche Mittel für die Aufnahme und Integration erbringen, in 2017 rund 21 Milliarden Euro nur durch den Bund. Wo ist denn hier die wesentliche finanzielle Unterstützung durch die EU, die für die freiwillige Aufnahme der Flüchtlinge laut Regierung zugesagt wurde?
(Beifall bei der AfD)
Handelt es sich hierbei etwa um Desinformation, Frau Dr. Merkel? Wünschten nicht Sie die Streichung von EU-Mitteln für Parteien, die Desinformationen verbreiten? Und krankheitsbedingte Flüchtlingskosten sind bei all diesen Zahlen noch gar nicht berücksichtigt. Hierzu aber besteht aller Anlass; denn laut Gesundheitsministerium kostet allein bei Aids die lebenslang notwendige Diagnostik und Arzneimitteltherapie das Gesundheitssystem circa 500 000 Euro pro Patient.
Am meisten verbreitet ist Aids laut RKI in der Subsahara-Region, bis zu 40 Prozent der dortigen erwachsenen Bevölkerung ist mancherorts infiziert.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Homophobe Länder!)
Für Deutschland liegt bei heterosexueller Übertragung der Anteil der HIV-Neudiagnosen bei Menschen nichtdeutscher Herkunft in 2016 bei 72 Prozent. Hiervon sind 73 Prozent aus der Subsahara-Region. In Bayern, einem der wenigen Bundesländer mit routinemäßiger HIV-Testung von Asylbewerbern, wurden 2016 21 Prozent aller Neudiagnosen Deutschlands mit heterosexuellem Übertragungsweg gemeldet, von diesen 71 Prozent aus Subsahara-Afrika. Insgesamt schätzt das RKI, dass Ende 2016 etwa 88 400 Menschen mit einer HIV-Infektion in Deutschland lebten, davon 12 700 undiagnostiziert. Stand März 2016 schätzte das RKI noch auf etwa circa 77 000 Infizierte, eine Steigerung von 11 Prozent innerhalb eines Dreivierteljahres.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da klatscht noch nicht einmal die AfD!)
Genaue Zahlen sind dem RKI deshalb nicht möglich, weil die HIV-Diagnose mangels deutschlandweit verpflichtender Aidstests oft Jahre nach der Infektion – nämlich bei den ersten ernsthaften Symptomen – erfolgt. Ansteckend ist Aids hingegen bereits kurz nach der Infektion. Erstaunlich ist die Begründung, mit der das RKI eine Routinetestung von Asylsuchenden ablehnt: Eine kultursensible Beratung und geordnete Befundübermittlung und -mitteilung könne oft nicht gewährleistet werden. Was meint das RKI damit, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass – wie die „ÄrzteZeitung“ am 27. März 2018 berichtete – bei einer Befragung mehr als die Hälfte der Migranten angab, trotz wechselnder Partner nur unregelmäßig Kondome zu verwenden? Sicher ist, dass eine frühe HIV-Diagnose dazu beiträgt, späte Diagnosen und damit eine höhere Sterblichkeit und Behandlungskosten zu verringern. Die AfD fordert daher eine bundeseinheitliche Routinetestung von Asylsuchenden auf HIV. Denn die Dunkelziffer der Undiagnostizierten birgt ein großes epidemiologisches Potenzial.
(Beifall bei der AfD)
Und wenn diese Regierung das unterlässt, macht sie sich gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung doppelt schuldig. Aber was will man von dieser Regierung, die von diesen Themen nichts sehen, nichts hören und vor allem nicht darüber sprechen will, auch anderes erwarten?
Danke schön.
(Beifall bei der AfD – Johannes Kahrs [SPD]: Was für eine peinliche Rede! – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Unglaublich!)
Nächster Redner ist der Kollege Josef Rief, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Es kann nur besser werden!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7293721 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 65 |
Tagesordnungspunkt | Gesundheit |