22.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 65 / Tagesordnungspunkt I.15

Volker MünzAfD - Wirtschaft und Energie

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister Altmaier! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Volkswirtschaft ist bei näherer Betrachtung nicht in einer so guten Verfassung wie von der Bundesregierung gerne herausgestellt. Sie ist in hohem Maße von der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank beeinflusst. Für diese Wachstumsfinanzierung mit der Notenpresse zahlen die deutschen Sparer einen hohen Preis durch entgangene Zinsen. Dieser Verlust wird für die Sparer auf rund 500 Milliarden Euro seit 2010 geschätzt und beträgt aktuell rund 70 Milliarden Euro pro Jahr.

Aber auch mit einem solchen künstlichen Markteingriff lässt sich das Wirtschaftswachstum nicht ewig halten, wie wir jetzt sehen. Erstmals nach Jahren ist das Bruttoinlandsprodukt in einem Quartal zurückgegangen. Umso wichtiger ist es, jetzt die richtigen strukturellen Weichen für unsere Wirtschaft zu stellen.

Stattdessen wird die Automobilindustrie als deutsche Schlüsselindustrie mit Dieselfahrverboten, willkürlichen Grenzwerten und einer einseitigen Förderung der Elektromobilität schwer beschädigt. Hier legen manche Leute – auch in diesem Haus – die Axt an die Wurzel unseres Wohlstands.

(Beifall bei der AfD – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Oh, die Axt!)

Aufgabe des Wirtschaftsministers wäre es, sich diesem unvernünftigen Treiben entgegenzustellen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Statt die Wirtschaft im eigenen Lande zu fördern, werden deutsche Steuergelder großzügig im Ausland verteilt. Deutschland finanziert zum Beispiel aus Haushaltsmitteln des Wirtschaftsministeriums zum Teil den Bau einer U-Bahn-Linie in Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam.

(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ist doch schon lange gegessen!)

Anstatt die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu erhalten und auszubauen, will die Bundesregierung eine neue U-Bahn-Linie in der Sozialistischen Republik Vietnam finanzieren – in einem Land, das Menschenrechte missachtet

(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Da sind Sie ja Spezialisten!)

und auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reportern ohne Grenzen auf Platz 174 von 180 steht.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, die Zusage stammt aus dem Jahr 2008, insofern haben Sie recht: Damit hat der Wirtschaftsminister jetzt nicht unmittelbar was zu tun. – Aber im Jahr 2019 werden bis zu 53 Millionen Euro zur Auszahlung kommen. Die Finanzierung soll dabei aus gebildeten Ausgaberesten vorgenommen werden. Eine Finanzplananmeldung erfolgt seit 2017 nicht mehr. Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft, sondern um eine echte Finanzierung. Das ist nicht Aufgabe des deutschen Wirtschaftsministeriums, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Der Mittelstand wartet vergeblich auf wirkliche Entlastungen und wird mit noch mehr Bürokratie überhäuft: neben der Arbeitszeiterfassung oder der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen nun auch noch mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Es sind ebenfalls der Mittelstand und die Privatverbraucher, die unter der Energiewende und hohen Strompreisen zu leiden haben, während die Großindustrie von der EEG-Umlage vielfach ausgenommen ist. Wir fordern eine Beendigung der CO 2 -Gebäudesanierungsprogramme. Die für 2019 angesetzten Mittel von 2 Milliarden Euro stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum mittlerweile geringen Grenznutzen.

(Beifall bei der AfD)

Ein großer Teil der Ausgaben für Klimaschutzprojekte läuft über das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, welches ein Volumen von fast 6 Milliarden Euro umfasst. Der Fonds sollte ursprünglich die Einnahmen aus dem CO 2 -Zertifikatehandel verwenden, um damit Projekte zur CO 2 -Einsparung zu finanzieren. Von dieser Koppelung an die Erlöse aus dem Emissionshandel hat man sich weit entfernt. Obwohl die prognostizierten Erlöse aus dem Emissionshandel um fast 1 Milliarde Euro auf 2,1 Milliarden Euro deutlich ansteigen, wird der Bundeszuschuss nicht etwa reduziert – wie es vorgesehen war –, sondern noch weiter erhöht. Der Bundeszuschuss macht mittlerweile 3 Milliarden Euro aus, das heißt mehr als 50 Prozent des EKF-Budgets. Noch im Jahr 2017 war der Bundeszuschuss lediglich mit rund 700 Millionen Euro veranschlagt; er hat sich also in zwei Jahren mehr als vervierfacht.

Zugleich sind die Ansätze für zahlreiche Haushaltstitel im Energie- und Klimafonds weit über dem Bedarf angesetzt und bereits in den letzten Jahren bei weitem nicht abgeflossen. Das führt zu einer immer größer werdenden Rücklagenbildung innerhalb des Sondervermögens. Die nun vorgesehene Rücklagenbildung von 2,5 Milliarden Euro bedeutet nichts anderes, als dass 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 gar nicht benötigt und tatsächlich ausgegeben werden. Der Bundesrechnungshof hat den Energie- und Klimafonds aus diesen Gründen deutlich kritisiert und seine Auflösung gefordert. Kernaufgaben gehören in den Bundeshaushalt und nicht in Nebenhaushalte.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Kollegen von der FDP, Sie wollen mit Ihrem Entschließungsantrag nur halbe Sachen machen. Wir dagegen teilen die Bewertung des Bundesrechnungshofes und sagen: Der Energie- und Klimafonds muss aufgelöst werden.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zu einer vernünftigen Wirtschafts- und Energiepolitik sowie zu einer soliden Haushaltsführung zurückkommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächstes spricht zu uns für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Andreas Mattfeldt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Personen

Dokumente
Antrag
Drucksache 19/5910
zu dem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung KOM(2018) 646 endg.; Ratsdok. 12111/18 hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Unvereinbarkeit der Verordnungsentwürfe mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union
von: Fraktion der AfD

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7293961
Wahlperiode 19
Sitzung 65
Tagesordnungspunkt Wirtschaft und Energie
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